ZIVILTECHNIKERPRÜFUNG

Das Ansuchen um Zulassung zur ZT-Prüfung wird bei jener Ziviltechnikerkammer gestellt, in deren Bereich der Bewerber/die Bewerberin seinen/ihren Wohnsitz hat.

Bitte beachten Sie:
Da der Aktenlauf von der Einreichung in der Kammer bis zum Erhalt eines Bescheides durch das
BMAW längere Zeit in Anspruch nimmt, ersuchen wir Sie in Ihrem Interesse, das Ansuchen im unten genannten Zeitraum via E-Mail (sandra.strasser@arching.at) an die Kammerdirektion zu übersenden.

Um bei Ihrem gewünschten Prüftermin im Frühjahr (Termine erfahrungsgemäß April bis Mitte Mai) oder Herbst (Termine erfahrungsgemäß November bis Mitte Dezember) antreten zu können, wird dringend empfohlen, das Ansuchen in den folgenden Zeiträumen abzugeben:

  • Prüfung FRÜHJAHR: zwischen Anfang September bis spätestens Ende Oktober
  • Prüfung HERBST: zwischen Ende März bis spätestens Ende Mai

In diesem Zeitrahmen und mit den Kriterien entsprechend vollständig übermittelten Unterlagen (siehe unten) werden Sie zum jeweilig eingereichten Prüfungstermin angemeldet sein. Anderenfalls könnte es ein Termin früher oder später werden.

Die Einteilung der Kandidat:innen zu den Prüfungsterminen und die genaue Terminvergabe erfolgt direkt durch die Landesregierung, bei der Sie die Prüfung ablegen.

Bitte übersenden Sie die gesamten Unterlagen inkl. geforderten Unterschriften ausschließlich DIGITAL (1 PDF-Sammeldokument) an: sandra.strasser@arching.at

(Vorlagen siehe unten)

  1. Ansuchen um Zulassung zur ZT-Prüfung – A4 Seite (Vorlage als Download)
  2. Lebenslauf
  3. Zeugnis des abgeschlossenen Bachelorstudiums
  4. Zeugnis der abschließenden Diplomprüfung des angestrebten Fachgebietes bzw. ein entsprechender Nachweis über das abgeschlossene Studium
  5. Praxiszeugnis(se) - das genaue Beschäftigungsausmaß (Wochenarbeitszeit 40h, 20h etc.) muss hier angeführt werden (Vorlage/Muster als Download - siehe unten). Die Zeugnisse müssen von dem befugten Arbeitgeber unterschrieben und mit dem Firmenstempel versehen werden! Bitte beachten Sie, dass Teilzeit (>20h/Woche) aliquotiert angerechnet wird.
  6. Versicherungsdatenauszug (diesen können Sie direkt bei der Österreichischen Gesundheitskasse - in Wien 01/507 66 11 anfordern bzw. muss im jeweiligen Land der Beschäftigung angefordert werden).
  7. Befähigungsnachweis (Vorlage als Download - siehe unten): ist vom Anwärter/der Anwärterin auszufüllen und zu unterzeichnen
  8. Falls vorhanden Studienplan Ihres Studiums
  9. Falls vorhanden positiv abgeschlossene Zeugnisse BWL und/oder Verwaltungsrecht (nicht älter 10 Jahre!) – Prüfung/Vorlesung an einer Universität oder FH absolviert.
  • Zeugnis BWL - Dieses Fachgebiet wird vom BMAW für die ZT-Prüfung angerechnet, wenn folgende Themen im Rahmen der Vorlesung behandelt wurden:
    -Grundkenntnisse über Kostenrechnung, -Personalführung und Organisation, -Buchhaltung, -Investition und Finanzierung). 
    Beispielsweise wurden nachstehende Prüfungen vom BMAW angerechnet: 
    ALLGEMEINE BWL, EINFÜHRUNG IN DIE BWL, FÜHRUNG EINER ZIVILTECHNIKERKANZLEI, BWL für den BAUBETRIEB, GRUNDLAGEN DER BWL, BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN DER PROJEKTENTWICKLUNG, GRUNDLAGEN DER BETRIEBS- U. UNTERNEHMENSFÜHRUNG.

  • Zeugnis VERWALTUNGSRECHT - Beispielsweise wurden nachstehende Prüfungen vom BMAW angerechnet:
    - VERFASSUNGS- UND VERWALTUNGSRECHT
    - VERWALTUNGSVERFAHRENSRECHT

(Sollten die Prüfungen NICHT AN EINER UNIVERSITÄT bzw. FACHHOCHSCHULE positiv abgelegt worden sein oder älter als 10 Jahre sein, werden diese im Rahmen der Ziviltechnikerprüfung absolviert).

Weiterer Ablauf

Nach Bearbeitung und Einholung einer Stellungnahme eines Fachreferenten/einer Fachreferentin und der entsprechenden Beschlussfassung durch das Präsidium der Ziviltechnikerkammer wird das Ansuchen an das BMAW weitergeleitet. Vom BMAW erhalten Sie den Bescheid, dass Sie zur Prüfung zugelassen werden.

Die Bundesverwaltungsabgabe für die Bearbeitung des Ansuchens (je nach Anzahl der Beilagen) wird Ihnen direkt vom BMAW vorgeschrieben, die Prüfungsgebühr direkt von der Stadtbaudirektion bzw. Landesbaudirektion.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Bescheid des BMAW bei Aktivierung der elektronischen Zustellung behördlicher Nachrichten über das digitale Amt bzw. oesterreich.gv.at erhalten.

Weitere Informationen finden Sie unter: eZustellung für Bürgerinnen und Bürger - Bundeskanzleramt Österreich

Sollten Sie die elektronische Zustellung nicht aktiviert haben, wird der Bescheid wie bisher postalisch an die angegebene Adresse zugestellt. 

Downloads/Vorlagen: