AMTLICHE MITTEILUNG gem. § 17 ZTKWO

Frau Architektin DI Anna Lindner hat mit Schreiben vom 3.9.2023 Ihr Mandat im Sektionsvorstand der Architekten zurückgelegt. Mangels entsprechender Ersatzmitglieder hat der Kammervorstand das erledigte Mandat gem. § 78 Abs. 1 ZTG 2019 nach einem Ergänzungsvorschlag mit Beschluss vom 9.11.2023 durch Kooptation besetzt: Kooptiert wurde Herr Architekt DI Michael Wildmann, der das Mandat angenommen hat, und sohin neues Mitglied im Sektionsvorstand Architekten ist.

Wien, 9.11.2023

Mag. Michael Bogner e.h.

Wahlkommissär

AMTLICHE MITTEILUNG gem. § 17 ZTKWO

Frau Architektin DI Anna Lindner hat mit Schreiben vom 3.9.2023 Ihr Mandat im Sektionsvorstand der Architekten sowie im Kammervorstand zurückgelegt. Im Sinne des § 49 Abs. 2 ZTG 2019 wird Herr Architekt DI Michael Barth dadurch Mitglied des Kammervorstandes.

Wien, 5.9.2023

Mag. Michael Bogner e.h.

Wahlkommissär

AMTLICHE MITTEILUNG gem. § 17 ZTKWO

Herr DI Andreas Gobiet ist mit 24.4.2023 aus dem Sektionsvorstand der Ingenieurkonsulenten, dem Kammervorstand sowie der Bundessektion Ingenieurkonsulenten ausgeschieden. Das an erster Stelle gereihte Ersatzmitglied Herr DI Dr. Thomas Müller-Hartburg hat mit Schreiben vom 2.5.2023 sein Mandat angenommen und rückt sohin gemäß § 16 ZTKWO in den Sektionsvorstand der Ingenieurkonsulenten nach. Durch dieses Nachrücken wird iSd § 49 Abs. 2 ZTG 2019 Herr DI Dr. Harald Meixner Mitglied des Kammervorstandes. Mit Schreiben vom 3.5.2023 hat Herr DI Wolfgang Kradischnig als nächstgereihtes Mitglied das Mandat angenommen, und rückt sohin gemäß § 16 ZTKWO in die Bundessektion Ingenieurkonsulenten nach.

Wien, 3.5.2023

Mag. Michael Bogner e.h.

Wahlkommissär

AMTLICHE MITTEILUNG gem. § 17 ZTKWO

Frau Architektin DI Katharina Fröch hat mit Schreiben vom 22.12.2022 ihr Mandat im Sektionsvorstand der Architekten und im Kammervorstand zurückgelegt. Das an erster Stelle gereihte Ersatzmitglied Herr Architekt DI Berndt Simlinger hat sein Mandat angenommen und rückt sohin gem. § 16 ZTKWO in den Sektionsvorstand der Architekten nach. Durch dieses Nachrücken wird iSd § 49 Abs. 2 ZTG 2019 Frau architecte d.p.l.g. Sophie Ronaghi-Bolldorf Mitglied des Kammervorstandes.

Wien, 2.1.2023

Mag. Michael Bogner e.h.

Wahlkommissär

AMTLICHE MITTEILUNG

Mit Schreiben vom 5.12.2022 hat das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft der Kundmachung nachstehender Verordnung gem. § 114 Abs. 3 ZTG 2019 zugestimmt:

KUNDMACHUNG

  • Umlagenbeschluss 2023 gem. Beschluss der Kammervollversammlung vom 29.11.2022 (§ 91 Abs. 1 ZTG iVm § 50 Abs. 4 Z 3 ZTG). Hier downloaden.

Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise (in Anlehnung an § 112 ZTG).

Wien, 7.12.2022

*Gem. § 114 Abs. 3 letzter Satz treten diese Verordnungen mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

AMTLICHE MITTEILUNG gem. § 17 ZTKWO

Frau Marion Gruber, Frau Valerie Westhausser-Aschauer, Herr Nikolaus Westhausser und Herr Gernot Mittersteiner haben ihr Mandat im Sektionsvorstand Architekten mit Schreiben vom 25.9.2022 zurückgelegt. Die vorgesehenen Ersatzmitglieder Klaus Duda, Franz Denk, Johannes Zeininger, Maria Langthaler, Christine Horner, Fabian Wallmüller, Friedrich Schöffauer, Eric Tschaikner, Susan Kraupp, Doris Burtscher, Katharina Bayer, Barbara Schimek und Thomas Arnfelser haben das Mandat nicht angenommen. Mangels weiterer Ersatzmitglieder hat der Kammervorstand die erledigten Mandate gem. § 78 Abs. 1 ZTG 2019 nach einem Ergänzungsvorschlag mit Beschluss vom 10.10.2022 durch Kooptation besetzt: Kooptiert wurden Herr Michael Barth, Frau Carina Zabini, Frau Ulrike Schartner und Frau Marion Gruber, die das Mandat angenommen haben, und sohin neue Mitglieder des Sektionsvorstandes Architekten sind.

Wien, 11.10.2022

Mag. Michael Bogner e.h.

Wahlkommissär

AMTLICHE MITTEILUNG gem. § 17 ZTKWO

Herr DI Erich Kern hat sein Mandat in der Bundessektion Ingenieurkonsulenten mit Schreiben vom 13.9.2022 zurückgelegt. Das einzige Ersatzmitglied DI Markus Sommerauer hat das Mandat nicht angenommen. Sohin hat der Kammervorstand das erledigte Mandat gem. § 78 Abs. 1 ZTG 2019 nach einem Ergänzungsvorschlag mit Beschluss vom 15.9.2022 durch Kooptation besetzt: Kooptiert wurde Herr DI Dr.mont. Arne Ragossnig, der das Mandat angenommen hat, und sohin neues Mitglied der Bundessektion Ingenieurkonsulenten ist.

Wien, 15.9.2022

Mag. Michael Bogner e.h.

Wahlkommissär

Amtliche Mitteilung gem. § 21 Abs. 4 iVm § 20 Abs. 5 ZTKWO 2022

Die Neuwahl für den stellvertretenden Vorsitz der Sektion Architekten am 6.9.2022 hat folgendes Ergebnis gebracht: Für gewählt erklärt wurde Architekt Dipl.-Ing. Günter Katherl gem. § 21 Abs. 4 iVm § 20 Abs. 4 ZTKWO 2022.

Damit setzt sich das Präsidium der Ziviltechnikerkammer Wien, Niederösterreich und Burgenland wie folgt zusammen:

  • Präsident: Architekt Dipl.-Ing. Bernhard Sommer / seit 21.6.2022
  • Vizepräsident: Dipl.-Ing. Peter Bauer, Ingenieurkonsulent für Bauingenieurwesen / seit 21.6.2022
  • Sektionsvorsitzende ArchitektInnen: Architektin Dipl.-Ing. Evelyn Rudnicki / seit 21.6.2022
  • Stv. Sektionsvorsitzender ArchitektInnen: Architekt Dipl.-Ing. Günter Katherl / seit 6.9.2022
  • Sektionsvorsitzende IngenieurkonsulentInnen: Dipl.-Ing. Michaela Ragossnig-Angst MSc. (OU), Ingenieurkonsulentin für Vermessungswesen / seit 21.6.2022
  • Stv. Sektionsvorsitzender IngenieurkonsulentInnen: Dipl.-Ing. Karl Grimm, Ingenieurkonsulent für Landschaftsplanung und Landschaftspflege / seit 21.6.2022

Für die Wahlkommission
Mag. Michael Bogner
Wahlkommissär
Wien, 6.9.2022

AMTLICHE MITTEILUNG gem § 17 ZTKWO

Herr Architekt DI Michael BARTH, Frau Mag. Carina ZABINI und Frau Architektin Mag. Ulrike SCHARTNER haben mit Schreiben vom 19.8.2022 ihre Mandate im Sektionsvorstand der Architekten zurückgelegt. Die an den nächsten Stellen gewählten Ersatzmitglieder Architekt DI Michael WILDMANN, Architekt Mag. Bruno SANDBICHLER und Architekt DI Markus TAXER haben ihre Mandate mit Schreiben vom 19.8.2022 nicht angenommen. Die nächstgereihten Ersatzmitglieder Architektin DI Valerie WESTHAUSSER-Aschauer, Architekt DI Nikolaus WESTHAUSSER und Architekt DI Gernot MITTERSTEINER haben ihre Mandate mit Schreiben vom 19.8.2022 angenommen, und rücken sohin gem. § 16 ZTKWO in den Sektionsvorstand der Architekten nach. Durch diesen Nachrückungsvorgang wird Herr Architekt DI Günter KATHERL Mitglied des Kammervorstandes.

Wien, 19.8.2022

Mag. Michael Bogner e.h.

Wahlkommissär

AMTLICHE MITTEILUNG gem. § 17 ZTKWO

Frau Architektin Evelyn RUDNICKI hat mit Schreiben vom 6.7.2022 Ihr Mandat in der Bundessektion Architekten  zurückgelegt. Das an erster Stelle gewählte Ersatzmitglied Frau Architektin Barbara LANDROCK hat ihr Mandat mit Schreiben vom 18.7.2022 angenommen und rückt sohin gem. § 16 ZTKWO  in die Bundessektion Architekten nach.

Wien, 18.7.2022

Mag. Michael Bogner e.h.

Wahlkommissär

Amtliche Mitteilung - Wahlergebnis Präsidium

Kammervorstand und Sektionsvorstände konstituierten sich am 21. Juni 2022, die Einzelorgane wurden gewählt und somit steht die Zusammensetzung des Präsidiums fest. Wir dürfen über die Wahl des Präsidenten, des Vizepräsidenten, der Sektionsvorsitzenden und deren Stellvertreter informieren.

  • Präsident: Architekt Dipl.-Ing. Bernhard Sommer
  • Vizepräsident: Dipl.-Ing. Peter Bauer, Ingenieurkonsulent für Bauingenieurwesen
  • Sektionsvorsitzende ArchitektInnen: Architektin Dipl.-Ing. Evelyn Rudnicki
  • Stv. Sektionsvorsitzender ArchitektInnen: Architekt Dipl.-Ing. Günter Katherl
  • Sektionsvorsitzende IngenieurkonsulentInnen: Dipl.-Ing. Michaela Ragossnig-Angst MSc. (OU), Ingenieurkonsulentin für Vermessungswesen
  • Stv. Sektionsvorsitzender IngenieurkonsulentInnen: Dipl.-Ing. Karl Grimm, Ingenieurkonsulent für Landschaftsplanung und Landschaftspflege

Für die Wahlkommission
Mag. Michael Bogner
Wahlkommissär
Wien, 24.6.2022

Anmerkung der Kammerdirektion (24.8.2022): Die Wahl zum Stv. Sektionsvorsitzenden der Sektion Architekten wurde von der Wahlkommission für ungültig erklärt, und wird am 6.9.2022 wiederholt.

AMTLICHE MITTEILUNG gem. § 17 ZTKWO

Herr DI Erich Kern hat mit Schreiben vom 21.6.2022 sein Mandat im Sektionsvorstand der Ingenieurkonsulenten und im Kammervorstand zurückgelegt. Das an erster Stelle gereihte Ersatzmitglied Frau DI Sabine Dessovic hat ihr Mandat angenommen und rückt sohin gem. § 16 ZTKWO in den Sektionsvorstand der Ingenieurkonsulenten nach. Durch dieses Nachrücken wird iSd § 49 Abs. 2 ZTG Herr DI Wolfgang Voglauer Mitglied des Kammervorstandes.

Wien, 21.6.2022

Mag. Michael Bogner e.h.

Wahlkommissär

AMTLICHE MITTEILUNG

Mit Schreiben vom 25.2.2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaftsstandort und Digitalisierung der Kundmachung nachstehender Verordnungen gem. § 114 Abs. 3 ZTG 2019 zugestimmt:

KUNDMACHUNG

  • Änderung der Geschäftsordnung gem. Beschluss der Kammervollversammlung vom 18.2.2022 (§ 88 Abs. 1 ZTG iVm § 50 Abs. 4 Z 5 ZTG. Hier downloaden
  • Änderung der Finanzhaushaltsordnung gem. Beschluss der Kammervollversammlung vom 18.2.2022 (§ 88 Abs. 2 ZTG iVm § 50 Abs. 4 Z 6 ZTG). Hier downloaden
  • Umlagenbeschluss 2022 gem. Beschluss der Kammervollversammlung vom 18.2.2022 (§ 91 Abs. 1 ZTG iVm § 50 Abs. 4 Z 3 ZTG). Hier downloaden.

Soweit in diesen Verordnungen auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise (in Anlehnung an § 112 ZTG).

Wien, 28.2.2022

*Gem. § 114 Abs. 3 letzter Satz treten diese Verordnungen mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

AMTLICHE MITTEILUNG gem. § 17 ZTKWO

Frau DI Magarete SALZER hat ihr Mandat im Sektionsvorstand Ingenieurkonsulenten mit Schreiben vom 27.9.2021 zurückgelegt. Da es keine Ersatzmitglieder mehr gibt, hat der Kammervorstand das erledigte Mandat gem. § 78 Abs. 1 ZTG 2019 nach einem Ergänzungsvorschlag mit Beschluss vom 19.10.2021 durch Kooptation besetzt: Kooptiert wurde Herr DI Martin SCHODERBÖCK, der das Mandat angenommen hat, und sohin neues Mitglied des Sektionsvorstandes Ingenieurkonsulenten ist.

Wien, 20.10.2021

Mag. Michael Bogner e.h.

Wahlkommissär

VERORDNUNG der Ziviltechnikerkammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland

Der Kammervorstand überträgt gem. § 49 Abs 4 Z 2 Ziviltechnikergesetz 2019, BGBl I Nr. 29/2019, zuletzt geändert durch das BGBl I Nr. 27/2021 folgende Aufgaben an das Präsidium:

Individuelle Personalangelegenheiten:

  • Einstellung von Mitarbeiter(innen)
  • Individuelle Gehälter und Gehaltserhöhungen
  • Freistellungen, Karenzierungen
  • Disziplinäre Angelegenheiten
  • Kündigungen, Entlassungen
  • Personalcontrolling, Personalbeurteilungen

Jedem Mitglied des Kammervorstandes ist in diesen Angelegenheiten auf Verlangen Auskunft durch das Präsidium zu erteilen.

Diese Verordnung tritt gem. § 114 Abs. 2 iVm § 114 Abs. 3 ZTG 2019 nach Zustimmung des Bundesministers für Digitalisierung und Wirtschaftsstandortmit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

Wien, 13.6.2021

(Zustimmung BMDW am 13.6.2021 erteilt)

VERORDNUNG des Kammervorstandes vom 1.6.2021

Der Kammervorstand überträgt gem. § 49 Abs. 4 Z 2 ZTG folgende Aufgaben an das Präsidium:

Wirtschaftliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der zt akademie GmbH

Diese Verordnung tritt gem. § 114 Abs. 2 iVm § 114 Abs. 3 ZTG nach Zustimmung des Bundesministers für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft

Wien, 9.6.2021

(Zustimmung des BMDW am 9.6.2021 erteilt)

Kundmachung gem. § 114 Abs. 4 ZTG.

Verordnung der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen, mit der die Standesregeln erlassen werden“ Download PDF

AMTLICHE MITTEILUNG gem. § 17 ZTKWO

Frau DI Ingrid Scheibenecker ihr Mandat im Sektionsvorstand Ingenieurkonsulenten mit Schreiben vom 27.7.2020 zurückgelegt. Die vorgesehenen Ersatzmitglieder DI Herbert Zierhofer und anschließend  DI Martin Petschning haben das Mandat nicht angenommen. Mangels weiterer Ersatzmitglieder hat der Kammervorstand  das erledigte Mandat nach einem Ergänzungsvorschlag mit Beschluss vom 1.9.2020 durch Kooptation besetzt: Kooptiert wurde Frau DI Margarete Salzer, die das Mandat angenommen hat, und sohin neues Mitglied des Sektionsvorstandes Ingenieurkonsulenten ist.

Wien, 2.9.2020

Mag. Michael Bogner e.h.

Wahlkommissär

AMTLICHE MITTEILUNG gem. § 17 ZTKWO

Herr Architekt DI Markus TAXER  hat mit Schreiben vom 18.5.2020  sein Mandat im Sektionsvorstand der Architekten und im Kammervorstand  zurückgelegt. Das an nächster Stelle gewählte Ersatzmitglied mit aufrechter Befugnis, Herr Architekt DI Michael BARTH, hat sein Mandat angenommen und rückt sohin gem. § 78 Abs. 1 ZTG in den Sektionsvorstand der Architekten nach. Durch dieses Nachrücken wird iSd § 49 Abs. 2 ZTG Frau Architektin DI Christine HORNER Mitglied des Kammervorstandes.

Wien, 19.5.2020

Mag. Michael Bogner e.h.

Wahlkommissär

AMTLICHE MITTEILUNG

Mit Schreiben vom 2.12.2019 hat das Bundesministerium für Wirtschaftsstandort und Digitalisierung der Kundmachung nachstehender Verordnungen gem. § 114 Abs. 3 ZTG 2019 zugestimmt:

KUNDMACHUNG

  • Neufassung der Geschäftsordnung gem. Beschluss der Kammervollversammlung vom 28.11.2019 (§ 88 Abs. 1 ZTG iVm § 50 Abs. 4 Z 5 ZTG. Hier im tabellarischen Vergleich downloaden.
  • Neufassung der Finanzhaushaltsordnung gem. Beschluss der Kammervollversammlung vom 28.11.2019 (§ 88 Abs. 2 ZTG iVm § 50 Abs. 4 Z 6 ZTG). Hier downloaden, hier geht´s zu den zitierten Anlagen.
  • Umlagenbeschluss 2020 gem. Beschluss der Kammervollversammlung vom 28.11.2019 (§ 91 Abs. 1 ZTG iVm § 50 Abs. 4 Z 3 ZTG). Hier downloaden.

Soweit in diesen Verordnungen auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise (in Anlehnung an § 112 ZTG).

Wien, 4.12.2019

*Gem. § 114 Abs. 3 letzter Satz treten diese Verordnungen mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

AMTLICHE MITTEILUNG gem. § 17 ZTKWO

Frau Architektin DI Elisabeth WIESER  hat mit Schreiben vom 16.9.2019 ihr Mandat im Sektionsvorstand der Architekten  zurückgelegt. Das an nächster Stelle gewählte Ersatzmitglied Herr Architekt Mag.arch. Stephan SOBL hat sein Mandat angenommen und rückt sohin gem. § 78 Abs. 1 ZTG in den Sektionsvorstand der Architekten nach.

Wien, 23.9.2019

Mag. Michael Bogner e.h.

Wahlkommissär

AMTLICHE MITTEILUNG gem. § 17 ZTKWO

Herr Architekt DI Michael WILDMANN hat seine Befugnis mit 1.9.2019 ruhend gelegt. Gem., § 86 Abs. 4 ZTG verliert er seine Funktion im Sektionsvorstand Architekten. Das Ersatzmitglied Frau Architektin DI Marion GRUBER rückt gem. § 78 Abs. 1 ZTG in den Sektionsvorstand Architekten nach, und hat dieses Mandat mit Schreiben vom 4.9.2019 angenommen.

Wien, 9.9.2019

Mag. Michael Bogner e.h.

Wahlkommissär

AMTLICHE MITTEILUNG gem. § 17 ZTKWO

Herr Architektin Christian AULINGER hat mit Schreiben vom 28.5.2019 sein Mandat in der Bundessektion Architekten  zurückgelegt. Das an erster Stelle gewählte Ersatzmitglied Herr Architekt Marko JELL-PARADEISER hat sein Mandat angenommen und rückt sohin gem. § 16 ZTKWO  in die Bundessektion Architekten nach.

Wien, 5.6.2019

Mag. Michael Bogner e.h.

Wahlkommissär

AMTLICHE MITTEILUNG gem. § 17 ZTKWO

Frau Architektin Mag.arch. Snezana VESELINOVIC hat mit Schreiben vom 11.3.2019 Ihr Mandat im Sektionsvorstand der Architekten und im Kammervorstand zurückgelegt. Das Ersatzmitglied Herr Architekt Mag.arch. Thomas TAUBER hat sein Mandat mit Schreiben vom 11.3.2019 angenommen und rückt sohin gem. § 16 ZTKWO in den Sektionsvorstand der Architekten nach. Durch dieses Nachrücken wird iSd § 10 Abs. 2 ZTKG Herr Architekt DI Alexander VAN DER DONK Mitglied des Kammervorstandes.

Wien, 13.3.2019

Mag. Michael Bogner e.h.

Wahlkommissär

AMTLICHE MITTEILUNG gem § 17 ZTKWO

Herr Architekt DI Siegfried LOOS hat mit Schreiben vom 12.11.2018 sein Mandat im Sektionsvorstand der Architekten zurückgelegt. Das an erster Stelle gewählte Ersatzmitglied Herr Architekt DI Michael WILDMANN  hat sein Mandat angenommen und rückt sohin gem. § 16 ZTKWO  in den Sektionsvorstand der Architekten nach.

Wien, 16.11.2018

Mag. Michael Bogner e.h.

Wahlkommissär

AMTLICHE MITTEILUNG gem. § 17 ZTKWO

Architekt DI Michael Anhammer hat mit 8.1.2018 sein Mandat im Sektionsvorstand der Architekten  zurückgelegt. Das an der nächsten Stellen gewählte Ersatzmitglieder Architektin DI Verena Mörkl hat ihr Mandat nicht angenommen. Sohin rückt gem. § 16 ZTKWO Herr Architekt DI Michael Barth als an nächster Stelle gewähltes Ersatzmitglied in den Sektionsvorstand der Architekten nach. 

Wien, 15.1.2018

Mag. Michael Bogner e.h.

Wahlkommissär“

AMTLICHE MITTEILUNG gem. § 17 ZTKWO

Herr Architekt DI Michael ANHAMMER hat mit Schreiben vom 8.1.2018 sein Mandat im Sektionsvorstand der Architekten und damit auch sein Mandat im Kammervorstand zurückgelegt. ISd § 39 Abs. 1 ZTKG iVm § 10 Abs. 2 ZTKG rückt sohin Frau Architektin DI Evelyn RUDNICKI in den Kammervorstand nach.

Wien, 8.1.2018

Mag. Michael Bogner e.h.
Wahlkommissär

AMTLICHE MITTEILUNG gem. § 17 ZTKWO

Frau Architektin DI Martina PODIVIN hat mit Schreiben vom 27.8.2017 ihr Mandat im Sektionsvorstand der Architekten zurückgelegt. Das nächstgereihte Ersatzmitglied Architekt Mag.arch. Thomas TAUBER hat mit Schreiben vom 28.8.2017 sein Mandat angenommen und rückt sohin gem. § 16 ZTKWO in den Sektionsvorstand der Architekten nach.

Wien, 28.8.2017

Mag. Michael Bogner e.h.
Wahlkommissär

AMTLICHE MITTEILUNG gem. § 17 ZTKWO

Herr Architekt Mag.arch. Walter STELZHAMMER hat mit Schreiben vom 28.7.2017 sein Mandat im Sektionsvorstand der Architekten zurückgelegt. Das Ersatzmitglied Frau Architektin DI Martina PODIVIN hat Ihr Mandat mit Schreiben vom 16.8.2017 angenommen und rückt sohin gem. § 16 ZTKWO in den Sektionsvorstand der Architekten nach. Durch dieses Nachrücken wird iSd § 10 Abs. 2 ZTKG Frau Architektin Mag.arch. Snezana VESELINOVIC Mitglied des Kammervorstandes.

Wien, 16.8.2017

Mag. Michael Bogner e.h.
Wahlkommissär

AMTLICHE MITTEILUNG gem. § 17 ZTKWO

Herr Architekt DI Dieter HAYDE, Mitglied im Sektionsvorstand der Architekten, ist am 23.5.2017 verstorben. Das an erster Stelle gewählte Ersatzmitglied Frau Architektin DI Ulrike HAUSDORF hat das frei gewordene Mandat angenommen und rückt sohin gem. § 16 ZTKWO in den Sektionsvorstand der Architekten nach.

Wien, 8.6.2017

Mag. Michael Bogner e.h.
Wahlkommissär

AMTLICHE MITTEILUNG gem. § 17 ZTKWO

Herr Architekt DI Michael WILDMANN hat mit 13.9.2016 sein Mandat im Sektionsvorstand der Architekten zurückgelegt. Die an den nächsten Stellen gewählten Ersatzmitglieder Herr Architekt DI Georg BAUER, Frau Architektin DI Azita PRASCHL-GOODARZI, Herr Architekt Mag.arch. Eduard NEVERSAL, Frau Architektin DI Valerie ASCHAUER, Herr Architekt Mag.arch. Christian KRONAUS, Frau Architektin Mag.arch. Theresa KRENN, Herr Architekt DI Erwin STÄTTNER und Herr Architekt DI Erich KUGLER haben ihr Mandat nicht angenommen. Sohin rückt gem. § 16 ZTKWO  Herr Architekt DI Markus TAXER als an nächster Stelle gewähltes Ersatzmitglied in den Sektionsvorstand der Architekten nach.

Wien, 19.9.2016

Mag. Michael Bogner e.h.
Wahlkommissär

AMTLICHE MITTEILUNG gem. § 17 ZTKWO

Frau Architektin DI Kinayeh GEISWINKLER-AZIZ hat mit Schreiben vom 16.2.2016 Ihr Mandat im Sektionsvorstand der Architekten zurückgelegt. Das an erster Stelle gewählte Ersatzmitglied Herr Architekt DI Mag. arch. Max RIEDER hat das Mandat angenommen und rückt sohin gem. § 16 ZTKWO in den Sektionsvorstand der Architekten nach.

Wien, 23.2.2016

Mag. Michael Bogner e.h.
Wahlkommissär

STATUT DES UNTERSTÜTZUNGSFONDS

der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, NÖ u. Bgld.

(beschlossen in der Kammervollversammlung vom 25.11.2015, gültig ab 1.1.2016)

Präambel

Gem. § 17 des Ziviltechnikerkammergesetzes 1993 (ZTKG) kann jede Kammer der Architekten und
Ingenieurkonsulenten einen Unterstützungsfonds errichten und betreiben. Dieser besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern bildet ein zweckgebundenes Sondervermögen der Kammer der
Architekten und Ingenieurkonsulenten. Der Unterstützungsfonds ist dazu bestimmt, Kammermitglieder, ehemalige Kammermitglieder oder Hinterbliebene nach Kammermitgliedern, die unmittelbar vor deren Tod in deren Hausgemeinschaft gelebt haben, durch einmalige oder wiederkehrende Geldzuwendungen zu unterstützen, wenn ein unvorhergesehener, unverschuldeter Notstand vorliegt.

In Ausführung des § 17 Ziviltechnikerkammergesetz 1993 ergeht nachstehendes

STATUT

des Unterstützungsfonds der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, NÖ u. Bgld.

§ 1 Aufbringung der Mittel

(1) Der Unterstützungsfonds wird gebildet aus:
1. dem von der Kammervollversammlung für den Unterstützungsfonds gewidmeten Teil der
Kammerumlage;
2. den als Disziplinarstrafen verhängten Geldstrafen (§ 56 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit § 75
Abs. 2 ZTKG 1993);
3. den Zinserträgen dieses Fonds und sonstigen zweckgewidmeten Zuwendungen (Spenden).

§ 2 Gewährung der Zuwendungen

(1) Die Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds kann der Kammervorstand gemäß den
Bestimmungen dieses Statutes gewähren. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem
Unterstützungsfonds besteht nicht.
(2) Ausgeschlossen ist die Unterstützung eines Kammermitgliedes oder ehemaligen
Kammermitgliedes, gegen das die Disziplinarstrafe des Verlustes der Befugnis (§ 56 Abs. 1 Z 4
ZTKG) rechtskräftig verhängt ist.
(3) Ausgeschlossen sind ferner Zuwendungen für Kanzleigründungen oder für Investitionen im
Kanzleibetrieb.

§ 3 Verwaltung des Unterstützungsfonds

(1) Die Verwaltung des Fonds ist von jener des übrigen Kammervermögens getrennt zu führen und
obliegt dem Kammervorstand.
(2) Zur Vorbereitung für Entscheidungen des Kammervorstandes kann dieser einen Ausschuss
einsetzen, der aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und je einem/r Vertreter/in einer jeden Sektion besteht. Die Sektionsvertreter werden von den Sektionsvorständen dem Kammervorstand
vorgeschlagen.
(3) Dem Ausschuss obliegt es insbesondere, die Voraussetzungen für die Gewährung einer
Unterstützung zu überprüfen und der Kammervollversammlung über die Verwendung der Mittel
des Unterstützungsfonds Bericht zu erstatten.

§ 4 Form und Höhe der Zuwendungen

(1) Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds gewährt der Kammervorstand
nach seinem freien Ermessen.
(2) Unterstützungen sind in Form von einmaligen geldlichen Zuwendungen, der Gewährung von
zinsenlosen Darlehen oder von Zinsenzuschüssen zu Bankdarlehen möglich.
(3) Die gesamten Zuwendungen im Laufe eines Jahres müssen in den jeweils vorhandenen Mitteln
Deckung finden.
(4) Die Gewährung dauernder Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds bedarf der vorherigen
Genehmigung durch die Kammervollversammlung.

§ 5 Ansuchen

(1) Ansuchen um Unterstützung aus dem Unterstützungsfonds sind schriftlich bei Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, NÖ u. Bgld. einzubringen.
(2) Das Vorliegen eines Notstandes hat das ansuchende Kammermitglied (Hinterbliebene/r) glaubhaft zu machen.
(3) Den Mitgliedern des Ausschusses (§ 3 Abs. 2 des Statutes) ist Einblick in alle das Vermögen und
die Gebarung betreffenden Unterlagen des/r Ansuchenden zu gewähren. Den
Ausschussmitgliedern sind die erforderlichen Angaben wahrheitsgetreu zu machen.
(4) Wahrheitswidrige Angaben ziehen die Rechtsfolge des Abs. 5 nach sich.
(5) Rückzahlung
a) Eine Zuwendung ist innerhalb einer vom Kammervorstand zu bestimmenden Frist in den Unterstützungsfonds zurückzuzahlen, wenn sie aufgrund falscher Angaben gewährt wurde, oder wenn der Grund (Notstand) für wiederkehrende Leistungen weggefallen ist. In diesem Fall ist jener Betrag zurückzuzahlen, der zum Zeitpunkt des Vorliegens des Grundes als Unterstützung ausgefolgt wurde. Ferner ist der Zinsverlust zu ersetzen.
b) Der Unterstützungsbeitrag ist auch dann zurückzuzahlen, wenn er zweckwidrig verwendet
wurde.
c) Über die Verpflichtung zur Zurückzahlung entscheidet der Kammervorstand.

§ 6 Kundmachung

Dieses Statut wird nach der Beschlussfassung durch die Kammervollversammlung in den
Kammernachrichten Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, NÖ u. Bgld.
kundgemacht und tritt mit 1.1.2016 in Kraft.

VERORDNUNG DES KAMMERVORSTANDES VOM 1.9.2015

Gemäß § 10 Abs 4 Ziff 2 ZTKG überträgt der Kammervorstand sämtliche wirtschaftliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Arch+Ing Bildungs- und Dienstleistungsges.m.b.H. an das Präsidium.

Wien, 2.9.2015

AMTLICHE MITTEILUNG gem § 17 ZTKWO

Frau Architektin Barbara LANDROCK hat mit Schreiben vom 24.3.2015 Ihr Mandat in der Bundessektion Architekten zurückgelegt. Das an erster Stelle gewählte Ersatzmitglied Frau Architektin DI Ursula SCHNEIDER hat Ihr Mandat angenommen und rückt sohin gem. § 16 ZTKWO in die Bundessektion Architekten nach.

Wien, 8.4.2015

Mag. Michael Bogner e.h.
Wahlkommissär

 


AMTLICHE MITTEILUNG gem § 17 ZTKWO

Frau Architektin Elisabeth WIESER hat mit Schreiben vom 23.3.2015 mit Wirkung 5.4.2015 Ihr Mandat im Sektionsvorstand der Architekten zurückgelegt. Das an erster Stelle gewählte Ersatzmitglied Frau Architektin DI Evelyn RUDNICKI hat Ihr Mandat angenommen und rückt sohin gem. § 16 ZTKWO in den Sektionsvorstand der Architekten nach. Durch dieses Nachrücken wird iSd § 10 Abs. 2 ZTKG Frau Architektin DI Christine HORNER Mitglied des Kammervorstandes.

Wien, 26.3.2015

Mag. Michael Bogner e.h.
Wahlkommissär

 


Verordnung des Kammervorstands vom 13. Jänner 2015

Nachstehende Verordnung des Kammervorstandes vom 7.10.2014 wird mit Wirksamkeit 1. März 2015 aufgehoben:

"Gem § 10 Abs 4 ZTKG werden folgende Kompetenzen an das Präsidium delegiert:Dienstangelegenheiten der Kammerbediensteten gemäß Punkt 1 der Beilage zu TOP3.

Das sind im Einzelnen:

1. Individuelle Personalangelegenheiten

  • Freistellungen, Karenzierungen
  • Individuelle Gehälter und Gehaltserhöhungen
  • Freistellungen, Karenzierung
  • Disziplinäre Angelegenheiten
  • Kündigungen, Entlassungen
  • Personalcontrolling, Personalbeurteilungen
  • Personalangelegenheiten des Geschäftsführers/Kammerdirektors

Alle anderen Angelegenheiten, insbesondere die Angelegenheiten, die unter Punkt 2 der Beilage zu TOP 3 angeführt sind, verbleiben im Kammervorstand. Das sind im Einzelnen:

2. Angelegenheiten, die nicht dem persönlichen Geheimhaltungsschutz unterliegen Strategische und generelle Personalangelegenheiten:

  • Bestellung und Abberufung des Kammerdirektors
  • Personalbedarfsplanung
  • Stellenplan, Dienstbeschreibungen, Anforderungsprofile
  • Beschluss des Personalbudgets
  • Beschluss des Kostenrahmens für Gehälter und der Gehaltsbänder für die einzelnen Stellen (Gehaltsrichtlinien)
  • Beschluss von allgemeinen Arbeitsbedingungen und Musterdienstverträgen Beschluss von
  • Personalentwicklungsplänen
  • Beschluss über die Einführung von Personalcontrollingsystemen und
  • Personalinformationssystemen
  • Arbeitszeitgestaltung: Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • Organisation, Aufgabenverteilungen, Ablaufprozesse, interne Kommunikation
  • Auswahlprozess der Mitarbeiter / Hearing"

 

Verordnung des Kammervorstands vom 13. Jänner 2015:

"Gem § 10 Abs 4 ZTKG werden folgende Kompetenzen an das Präsidium delegiert:

  • Individuelle Personalangelegenheiten
  • Individuelle Gehälter und Gehaltserhöhungen
  • Freistellungen, Karenzierungen
  • Disziplinäre Angelegenheiten
  • Entlassungen Personalcontrolling, Personalbeurteilungen

Diese Verordnung tritt mit 1. März 2015 in Kraft."

 

AMTLICHE MITTEILUNG gem § 17 ZTKWO

Architekt Prof. Mag. Manfred Resch hat mit 17.9.2014 sein Mandat im Sektionsvorstand der Architekten zurückgelegt. Das an erster Stelle gewählte Ersatzmitglied Frau Architektin DI Maria Langthaller hat Ihr Mandat nicht angenommen. Sohin rückt gem § 16 ZTKWO  Herr Architekt DI Michael Wildmann als an nächster Stelle gewähltes Ersatzmitglied in den Sektionsvorstand der Architekten nach.

Wien, 23.9.2014

Mag. Michael Bogner e.h.

Wahlkommissär


Verordnung des Kammervorstandes vom 7. Oktober 2014

Der Kammervorstand hat in der Sitzung vom 7. OKtober 2014 folgende Verordnung beschlossen:

Gemäß § 10 Abs 4 ZTKG werden folgende Kompetenzen des Kammervorstandes an das Präsidium delegiert:

Dienstangelegenheiten der Kammerbediensteten gemäß Punkt 1 der Beilage zu TOP3. Das sind im Einzelnen:

1. Individuelle Personalangelegenheiten

  • Einstellung von Mitarbeiter(innen)
  • Individuelle Gehälter und Gehaltserhöhungen
  • Freistellungen, Karenzierungen
  • Disziplinäre Angelegenheiten
  • Kündigungen, Entlassungen
  • Personalcontrolling, Personalbeurteilungen
  • Personalangelegenheiten des Geschäftsführers/Kammerdirektors

Alle anderen Angelegenheiten, insbesondere die Angelegenheiten, die unter Punkt 2 der Beilage zu TOP 3 angeführt sind, verbleiben im Kammervorstand.

Das sind im Einzelnen:

2. Angelegenheiten, die nicht dem persönlichen Geheimhaltungsschutz unterliegen Strategische und generelle Personalangelegenheiten:

  • Bestellung und Abberufung des Kammerdirektors
  • Personalbedarfsplanung
  • Stellenplan, Dienstbeschreibungen, Anforderungsprofile
  • Beschluss des Personalbudgets
  • Beschluss des Kostenrahmens für Gehälter und der Gehaltsbänder für die einzelnen Stellen (Gehaltsrichtlinien)
  • Beschluss von allgemeinen Arbeitsbedingungen und Musterdienstverträgen
  • Beschluss von Personalentwicklungsplänen
  • Beschluss über die Einführung von Personalcontrollingsystemen und Personalinformationssystemen
  • Arbeitszeitgestaltung: Abschluss von Betriebsvereinbarungen Organisation, Aufgabenverteilungen, Ablaufprozesse, interne Kommunikation
  • Auswahlprozess der Mitarbeiter(innen) / Hearing

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

 

Wien, am 13. Oktober 2014

Bauer e.h.

 


Verordnung des Kammervorstandes vom 21. Dezember 2009

Der Kammervorstand hat in seiner Sitzung vom 21. Dezember 2009 beschlossen:

  1. Die Delegierung der Dienstangelegenheiten an das Präsidium wird widerrufen.
  2. Die Wortfolge in Punkt 2 der Verordnung des Kammervorstandes vom 29. Mai 1996 (kundgemacht in den Kammernachrichten 6/1996) wird wie folgt geändert: "sowie die Dienstangelegenheiten der Kammerbediensteten nach Maßgabe der Kammergeschäftsordnung und der Dienstordnung (§§ 49 und 50 ZTKG)." entfällt.
  3. Diese Verordnung tritt mit dem Tag ihrer Kundmachung in Kraft.

Gobiet e.h.

Wien, 21. Dezember 2009