Klarstellung des Rechnungshofes bezüglich Preisgeldsummenbemessung Architekturwettbewerbe

Vom Stadtrechnungshof Wien bestätigt: Einbindung der Kammer bedeutet Qualitätssicherung
Rechnungshof stellt klar: Bemessung der Preisgeldsummen korrekt und unumstritten

Als gesetzliche Interessenvertretung sind wir berufen, innerhalb unseres örtlichen Wirkungsbereiches die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Architek(inn)en und Ingenieurkonsulent(inn)en wahrzunehmen und zu fördern.

Als Kooperationspartner stehen wir laufend zahlreichen Auftraggebern zur Seite und unterstützen diese bei der Vergabe von Planungsleistungen. In der Begleitung von Vergabeverfahren und Architekturwettbewerben verfügen wir über langjährige Erfahrung und gestalten gemeinsam mit den Auftraggebern Verfahren, die die Auswahl der optimalen Lösung für die Planungsaufgaben bestmöglich gewährleisten. Bei der Durchführung von Verfahren liegt uns neben der Rechtskonformität besonders die Fairness für sämtliche am Prozess Beteiligten am Herzen.

Kooperation bedeutet Qualitätssicherung: Der Stadtrechnungshof Wien stellt in einem Prüfbericht (Download unten) fest: "… Hiebei ist auch die Einbindung der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten in das Verfahren vorgesehen. Die Verfahrensbestimmungen sind der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten zu übermitteln und diese zu ersuchen, Kammerpreisrichterinnen bzw. Kammerpreisrichter zu nennen." 

Hinsichtlich der Preisgelder bei Architekturwettbewerben, die in Kooperation mit der Kammer durchgeführt werden, ist die im Leistungsbild Architekturwettbewerb (Teil C des Wettbewerbsstandards Architektur – WSA 2010) festgelegte Preisgeldsummenbemessung unsere Bemessungsgrundlage. Diese beruht auf Erfahrungswerten zu den Kosten der Teilleistung Vorentwurf in Abhängigkeit von Größe und Schwierigkeitsgrad der Planungsaufgabe und stellt somit eine angemessene finanzielle Belohnung sicher. Auch das Teilnahmerisiko bei Architekturwettbewerben findet in dieser Bemessung Berücksichtigung. Da uns in jüngster Vergangenheit von einzelnen Auftraggebern zugetragen wurde, dass von Seiten des Rechnungshofes Bedenken bezüglich der Höhe von – nach unserem Rechenwerk festgesetzten – Preisgeldern bestehen würden, wandten sich Präsident DI Peter Bauer sowie Vizepräsident Architekt DI Bernhard Sommer mit einem persönlichen Schreiben an Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker, um hier Klarheit zu schaffen. Auch an den ehemaligen Rechnungshofpräsidenten Dr. Josef Moser erging ein solches Schreiben. 

Die überaus erfreuliche Antwort des Rechnungshofes stellt klar, dass die Thematik der Höhe der Preisgelder bei Architekturwettbewerben bisher nicht Gegenstand einer Prüfung des Rechnungshofes war. Entsprechende Prüfungsaussagen bzw. Äußerungen dazu wurden vom Rechnungshof daher auch nie abgegeben. Die Behauptung einzelner Auftraggeber, dass der Rechnungshof Bedenken bezüglich der Höhe der Preisgelder hege, ist daher nachweislich unwahr und entbehrt zudem jeglicher Grundlage.

Download Antwortschreiben Rechnungshof

Download Prüfbericht Stadtrechnungshof Wien