Rechtsgrundlagen für die Wahlen der Kammern der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland sind das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, BGBl. 1994/157, §§ 37-46 sowie die Ziviltechnikerkammer-Wahlordnung, BGBl. 1994/457, die Sie hier als Link finden: