Kammerumlage

Die Kammerumlage ist grundsätzlich umsatzabhängig, beträgt jedoch bei aufrechter Befugnis mindestens 400,– EUR p. a.

Als berechnungsrelevante Umsätze zählen stets die zwei Jahre zuvor erwirtschafteten Umsätze.

So wird die Kammerumlage 2023 auf Basis des Umsatzes 2021 nach folgenden Formeln ermittelt:

Für Umsätze kleiner oder gleich EUR 70.000: 2,123 × Umsatz0,5095 (+ 140)

Für Umsätze größer EUR 70.000: 2,123 × Umsatz0,5095 + 53 × (Umsatz – 70.000)0,1 (+140)

In der Gesamtsumme ist unter anderem der kostenlose Bezug des zt:Normenpakets enthalten.

Kammerumlage für Newcomer

Kammerumlage für Newcomer

Um jungen Ziviltechniker(inne)n den Einstieg in die Selbständigkeit zu erleichtern, bezahlen Sie in den ersten drei Jahren Ihrer Mitgliedschaft lediglich stark reduzierte Umlagen.

  • Neueinsteiger: Eintragungsgebühr 100,– EUR
  • Kammerumlage im Kalenderjahr der Vereidigung 140,– EUR ( bei aufrechter Befugnis)
  • Kammerumlage im ersten aktiven Kalenderjahr nach dem Vereidigungsjahr 270,– EUR
  • Kammerumlage im zweiten aktiven Kalenderjahr nach dem Vereidigungsjahr ab 325,– EUR
  • Die Kammerumlage bei ruhender Befugnis beträgt 260,– EUR p. a. (Im Kalenderjahr der Vereidigung ist man von diesem Betrag befreit)

Sonstige Ausnahmetatbestände für die Berechnung der Kammerumlage finden Sie im jeweils gültigen Umlagenbeschluss.

Umlagenbeschluss

Die Kammervollversammlung der Ziviltechnikerkammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland hat in ihrer Sitzung vom 29.11.2022 nachstehenden Umlagenbeschluss für die Ermittlung und Einhebung der Kammerumlage für das Kalenderjahr 2023 gefasst.