Mediatorenversicherung

Für die Eintragung in die Mediatorenliste des Ministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz ist auch eine Berufshaftpflichtversicherung für Mediator(inn)en erforderlich.

Für Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten gilt:

Die Berufshaftpflichtversicherung der Ziviltechniker deckt Mediation nicht grundsätzlich ab. Für Ziviltechniker gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Berufshaftpflichtversicherung für Ziviltechniker(innen) und Mediation über die Generali Versicherung AG: Wir haben mit der Generali Versicherung AG für Ziviltechniker eine Rahmenvereinbarung auf Einzelvertragsbasis, die bei Versicherungsverträgen, die nach dem 1. Jänner 2010 abgeschlossen wurden, einen automatischen Deckungsschutz auch für Mediation und Sachverständigengutachten bietet. Bei Versicherungsverträgen, die vor dem 1. Jänner 2010 abgeschlossen wurden, ist eine Adaptierung möglich. Bitte kontaktieren Sie dazu Ihren Makler! Die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland bietet ihren Mitgliedern über den Makler der Generali Versicherung AG einmal pro Monat kostenlose individuelle Einzelberatungen zum Thema „Berufshaftpflichtversicherung für Ziviltechniker(innen)“ an, siehe dazu auch Termine und Hinweise auf unserer Website.
  • Falls Sie bereits eine Berufshaftpflichtversicherung für Ziviltechniker bei einem anderen Versicherungsinstitut haben, empfehlen wir Ihnen, bei Ihrem Versicherungspartner eine entsprechende Zusatzversicherung für Mediation zu erfragen.
  • Berufshaftpflichtversicherung für Mediation über das „Netzwerk Mediation“: Das Netzwerk Mediation hat bei der Generali Versicherung AG eine Umbrellapolizze abgeschlossen, auf deren Grundlage Sie als Kammermitglied für eine jährliche Prämie von 65,– EUR sowie einen Verwaltungsbeitrag von 12,– EUR einen Einzelversicherungsvertrag abschließen können, der den Anforderungen des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes entspricht.
  • Anmeldeformular zur Mediationsversicherung des Netzwerks Mediation

 
Für Mitglieder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder gilt:
Die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftstreuhänder deckt Mediation nicht ab.

  • Berufshaftpflichtversicherung für Mediation über das „Netzwerk Mediation“: Das Netzwerk Mediation hat bei der Generali Versicherung AG eine Umbrellapolizze abgeschlossen, auf deren Grundlage Sie als Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder für eine jährliche Prämie von 65,– EUR einen Einzelversicherungsvertrag abschließen können, der den Anforderungen des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes entspricht. Die Mediator(inn)en können sich über die GWM, die Gesellschaft für Wirtschaftsmediation, versichern lassen (Link: GWM, klicken Sie bitte auf „Verein“, dann finden Sie „Haftpflichtversicherung“).

Für Mitglieder der Notariatskammer gilt: Die Berufshaftpflichtversicherung für Notare deckt Mediation ab, Sie benötigen keine Zusatzversicherung.

Für Absolvent(inn)en ohne Kammerzugehörigkeit:

  • Hier gibt es die Möglichkeit, bei der Generali Versicherung AG eine Berufshaftpflichtversicherung für Mediation auf Einzelvertragsbasis abzuschließen. Deckungssumme: 400.000,– EUR (entspricht den Vorgaben des Bundesministeriums für Justiz), Jahresprämie: 135,– EUR.

Bei Interesse kontaktieren Sie bitte Herrn Christian Marehart.

  • Falls Sie bereits für Ihren Quellberuf eine Berufshaftpflichtversicherung haben, empfehlen wir Ihnen, bei Ihrem Versicherungsinstitut eine entsprechende Zusatzversicherung für Mediation zu erfragen.

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