Ziviltechniker:innen als Sachverständige

Ziviltechniker sind als hochwertige öffentlich bestellte Sachverständige in unserer Rechtsordnung verankert. Wir leiden allerdings unter einem Wahrnehmungsproblem in der Öffentlichkeit, deren Perspektive sich großteils in der Begriffswelt "Gerichtssachverständige" erschöpft.

Der Begriff "Sachverständiger" bezeichnet eine natürliche Person mit besonderer Sachkunde und überdurchschnittlicher fachlicher Expertise auf einem gewissen Gebiet und ist in Österreich nicht geschützt. Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger ist fachliche Kompetenz, die durch ein geeignetes abgeschlossenes Studium und anschließende mehrjährige Berufserfahrung erworben werden kann; aber auch ein Handwerksmeisterabschluss sowie die entsprechende Berufspraxis in Verbindung mit umfangreicher fachlicher sowie rechtlicher Fortbildung kann ausreichend sein. Damit ist festgelegt, dass ein Ziviltechniker per se Sachverständiger ist.

Generell werden folgende gutachterliche Tätigkeiten unterschieden:

  • Privatgutachten
  • Gerichtsgutachten
  • Gutachten von nichtamtlichen Sachverständigen

Der Ziviltechniker kann ex lege überall tätig werden. Dies ist aber leider in der Öffentlichkeit nicht allgemein bekannt. Aufgabe der Kammer wird es sein, zukünftig mehr PR für Ziviltechniker als Sachverständige zu machen, unabhängig davon, ob man auch allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger ist oder nicht. Da der Ziviltechniker äquivalent dem Amtssachverständigen ist, muss er auch so wahrgenommen werden.