Sonderinfo: Achtung SVA-Nachbemessung

Rasch Antrag auf 3 Jahres-Verteilung bei SVA stellen (Frist 31. März 2016)

Bei vielen Ziviltechniker/Innen sind in den letzten Tagen teils sehr hohe Nachzahlungen der SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) für 2014 (bzw. auch 2013) ins Haus "getrudelt".

Der Hintergrund:

Alle ZT wurden per 1. 1. 2013 ins SVA-System übertragen und damit der Wohlfahrtsfonds als Pensionsvorsorge der ZT aufgelöst. Die entsprechende Einstufung der laufenden Pensionsversicherungsbeiträge bei der SVA erfolgte als "Jungunternehmer" in absoluter Mindesthöhe (ca. EUR 1.250 pro Jahr).

Eigentlich sollte es allen klar gewesen sein, dass es hier zu einer Nachbemessung entsprechend des tatsächlichen Einkommens kommen wird. Für viele kommt die Nachzahlungshöhe nun aber doch sehr überraschend. Zusätzlich werden die laufenden Beiträge entsprechend angehoben, womit kurzfristig große Mittel aufzubringen sind.

Bsp. eines ZT (mit Einkünften knapp unter der Höchstbemessungsgrundlage):

  • EUR 20.000,- von der SVA vorgeschriebene Nachzahlung für 2013+2014
  • EUR 10.000,-- zusätzliche Erhöhung der laufenden Beträge

Insgesamt müssen im konkreten Fall somit 2016 EUR 33.000,- in vier Quartalszahlungen durch den ZT "bewerkstelligt" werden.

TIPP: ANTRAG AUF 3-Jahresverteilung bis 31. März 2016 stellen!!

Falls die Finanzierung der Nachzahlungen im Jahr 2016 schwer möglich ist, kann mittels beiliegendem Antrag eine zinsenfreie (!) Verteilung der Nachzahlung auf 12 Teilbeiträge (= 3 Jahre) beantragt werden. Auf die wirtschaftlichen Verhältnisse ist "Bedacht zu nehmen".

ANTRAGSFRIST: 31. März 2016 (für Beiträge die 2015 nachbemessen wurden und somit 2016 zur Zahlung vorgeschrieben wurden)

Diese Begünstigung gilt ab 1.1.2016 und gilt für Jungunternehmer, sprich für die Nachbemessung der ersten drei SVA-Versicherungsjahre. Nach Rücksprache mit der SVA gilt diese Regelung für alle Ziviltechniker, die 2013 erstmals ins SVA-System übernommen wurden und zwar für die Versicherungsjahre 2013-2015.

22. Februar 2016

 

Mag. Martin Baumgartner,

ist Ziviltechniker-Steuerspezialist in der Kanzlei "Die Wirtschaftstreuhänder" Lehner, Baumgartner & Partner Steuerberatung GmbH, Stockerau-Wien.

www.zt-steuerberatung.at

 

Pensionsversicherung

WE-Überleitung vom Nationalrat beschlossen

Der Nationalrat hat am 5. Dezember 2012 das PF-ÜG (Pensionsfonds-Überleitungsgesetz), mit dem die Wohlfahrtseinrichtungen (WE) in das staatliche Pensionsversicherungssystem (FSVG) überführt werden, beschlossen. Das Gesetz trat zum 1. Jänner 2013 in Kraft.

Nähere Informationen zur Überleitung finden Sie unter folgendem Link:

http://www.arching.at/bund/we/WE-680.htm