Betriebsunterbrechungsversicherung

Ziviltechniker, Rechtsanwälte, Notare und andere beratend Tätige tragen ein Risiko gemeinsam: Sie erzielen bei Ausfall ihrer persönlichen Arbeitskraft durch Krankheit oder Unfall keine oder nur wesentlich eingeschränkte Erträge. Diesem Risiko, dem diese Berufsgruppen tagtäglich ausgesetzt sind, hat die Versicherungswirtschaft in Form der Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige (BUFT) Rechnung getragen.

Soweit eine Unterbrechung des versicherten Betriebs (Betriebsunterbrechung) durch einen Sach- oder Personenschaden verursacht wird, ersetzt der Versicherer gemäß Versicherungsvertrag den dadurch entstandenen Unterbrechungsschaden.

Als Sachschaden gelten Beschädigung oder Zerstörung einer Sache durch Brand, Blitzschlag (direkt), Explosion, Leitungswasser, Sturmschaden und Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus, sogar Schäden infolge von Absturz oder Anprall von bemannten Luftfahrzeugen. Unter Personenschäden, die unserer Meinung nach das eigentliche Risiko darstellen, versteht man Krankheit bzw. Unfall der versicherten Person oder Quarantänemaßnahmen.

Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Deckungsbeitrag (Differenz zwischen den Betriebserträgen und den variablen Kosten), wobei als Versicherungssumme höchstens jener Betrag gewählt werden darf, der bei einem Unterbrechungsschaden von 1 Jahr erreicht wird.

Bei der Ersatzleistung im Schadensfall wird nach Sach- oder Personenschäden unterschieden. Das Ausmaß der Ersatzleistung bei Sachschäden bildet der durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftete (entgangene) Deckungsbeitrag. Im Personenschadenbereich wird pro Tag der Unterbrechung 1/360 der Versicherungssumme geleistet.

Maßgebend für die Prämienhöhe sind das Alter der versicherten Person, die Versicherungssumme und die gewählte Karenzfrist (Selbstbehalt). Die Karenzfrist (KF), die von 14 bis 28 Tagen frei wählbar ist, bezieht sich nur auf den Bereich der Personenschäden und entfällt bei ununterbrochenem stationärem Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden (Prämiensätze inkl. Vst.: 14 Tage KF – 7,2 ‰, 21 Tage KF – 5,5 ‰, 28 Tage KF – 4,6 ‰).

Prämienbeispiel: Versicherungssumme 100.000,– EUR, Karenzzeit 28 Tage, monatliche Prämie mit Abbuchungsauftrag ohne Zuschlag für Unterjährigkeit 38,34 EUR (4,6 ‰ von 100.000,– EUR).

Ansprechpartner:

Peter Artmann
Aon Jauch & Hübener
T: +43 5 7800-159
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