Mein Normenpaket - Welche Berechtigungen gewährt der Gemeinschaftsvertrag und wann sind gesonderte Nutzungslizenzen notwendig?

In letzter Zeit wurden etliche Büros von Austrian Standards (AS+) betreffend Nutzungslizenzen kontaktiert. Richtig ist, dass Normen grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind. Wichtig ist daher darzustellen welche Rechte die Mitglieder aus dem Kammervertrag automatisch haben.

Einzelplatzversion

Der Vertrag mit AS+ räumt der Kammer die Berechtigung ein, den Online-Zugang zu dem jeweiligen individuellen Regelwerkportfolio jedem einzelnen berechtigten Mitglied ( = Ziviltechniker(in) mit aufrechter Befugnis) in Form einer Einzelplatzversion, d. h. nur für einen gleichzeitigen Benutzer der Plattform (Single User System) und Nutzung der Daten für eigene Zwecke, zur Verfügung zu stellen. Die Kammermitglieder haben somit das Recht die Zugriffsberechtigung in Form einer Einzelplatzversion zu nutzen. Damit verbunden ist auch das Recht zum Ausdruck der Normen, wobei jeweils die ausgedruckten Dokumente die E-Mail-Adresse des jeweiligen Mitgliedes aufzuweisen haben (watermarking). Die von dem einzelnen Mitglied in sein individuelles Portfolio aufgenommenen Normen dürfen von diesem ausschließlich im Rahmen der Berufsausübung verwendet werden.

Vervielfältigungsverbot

Eine elektronische oder andere Vervielfältigung sowie Weitergabe an Dritte, in welcher Form auch immer, ist nicht gestattet. Die Einzelpatz-Version umfasst selbstverständlich auch, dass im Büro des berechtigten Mitgliedes ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin auf die eingespeiste Norm zugreifen kann. Sei es die Norm am PC zu lesen, sei es die ausgedruckte Norm physisch zu lesen. Das oben erwähnte Verbot der Weitergabe an Dritte ist also in dem Sinne zu verstehen, dass keine Weitergabe an "externe Dritte" erfolgt.

Die auf Urheberrechtsfragen spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Höhne, In der Maur & Partner erläutert in diesem Zusammenhang wie folgt :

"Diese Einschränkung findet ihre Grenze nur im Recht auf Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch. Nach § 42 Urheberrechtsgesetz sind Kopien zum eigenen Gebrauch auf Papier auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers möglich. Digitale Kopien sind hingegen nur als "Privatkopie" und damit für nichtkommerzielle Zwecke gestattet. Daher gilt für die Nutzung innerhalb des Unternehmens der Mitglieder: Möglich ist es, an einem Rechner elektronisch in die Dokumente Einsicht zu nehmen oder einen Ausdruck davon anzufertigen und diesen im Unternehmen herumzureichen. Dieser Ausdruck kann unternehmensintern auch kopiert werden, denn auf Papier gibt es eine "Kopie zum eigenen Gebrauch" nach wie vor auch im unternehmerischen Bereich. Eine digitale Kopie der PDF-Dokumente ist hingegen ausgeschlossen. Das bedeutet, dass die Mitglieder die Dokumente nicht für einen gleichzeitigen Zugriff auf den zentralen Server des Unternehmensnetzwerks stellen und per E-Mail oder auf einem Datenträger an die Mitarbeiter verteilen dürfen. Auch das Einscannen des Ausdrucks ist nicht zulässig. Ein gleichzeitiger Zugriff auf die Onlineanwendung von mehreren Rechnern aus ist ebenfalls nicht gestattet. Die Bearbeitung und Übersetzung der Texte sind ebenfalls nicht gestattet. Auch für die Aufnahme von (Teilen der) ÖNORMEN in eigene Texte benötigen die Mitglieder eine Zustimmung der Austrian Standard plus GmbH."

Soferne in Ziviltechnikerbüros weitergehende Nutzungsmöglichkeiten geschaffen werden sollen (z. B. Intranetlösungen) bedarf es entsprechender Nutzungsvereinbarungen mit AS+. Entsprechende Informationen dazu finden Sie unter diesem Link.

Christoph Tanzer