Warum Ziviltechniker(in)?

Ziviltechniker(in) ist die gesetzliche Bezeichnung für Mitglieder der Ziviltechnikerkammer. Die jeweilige Berufsbezeichnung – Architekt(in), Ingenieurkonsulent(in) für ... – darf nur von Mitgliedern geführt werden. Ziviltechniker(innen) sind selbständig tätige Planer(innen) auf dem Gebiet des jeweils absolvierten Studiums. Sie arbeiten als Planungs- und Beratungsprofis in den vielfältigsten Tätigkeitsfeldern. Ziviltechniker(innen) unterliegen in ihren Entscheidungen keinen Zwängen, die sich aus Ausführungsinteressen ergeben. Die verantwortungsvollen, kreativen und geistigen Leistungen der Ziviltechniker(innen) beruhen auf einer qualifizierten akademischen Ausbildung und einer anspruchsvollen Berufsprüfung.

Unabhängigkeit sichert Qualität

Die Unabhängigkeit der Ziviltechniker(innen) von den Ausführenden erlaubt die ausschließliche Orientierung an der bestmöglichen Planungsqualität im Dienste der Bauherren und Bauherrinnen. Die Qualitätsansprüche werden nicht von den wirtschaftlichen Interessen der Ausführenden beeinträchtigt. Die Trennung von Planung und Ausführung ermöglicht es den Ziviltechniker(inne)n, frei von jeder Beeinflussung das beste Angebot zur Umsetzung des Projekts einzuholen.

Vielfältige Aufgaben

Im PULS 24 Wirtschaftstalk vom 18.6.2021 erklärt Michaela Ragoßnig-Angst, Vorsitzende der Sektion ZivilingenieurInnen, den für Österreich wichtigen Berufsstand der Ziviltechniker, unsere Unabhängigkeit sowie die Rolle von Frauen in der Technik, online HIER nachzusehen. Empfehlenswert um einen Einblick in die verantwortungsvollen Tätigkeiten des freien Berufs zu bekommen, ist der neue Leitartikel "Die technischen Notare: Zivilingenieure - unabhängige Sachverständige ex-lege".
Ziviltechniker(innen) sind neben ihrer Planungstätigkeit berechtigt, Gutachten zu erstellen, ihre Auftraggeber zu beraten und bei Behörden zu vertreten sowie öffentliche Urkunden zu errichten. Darüber hinaus übernehmen Ziviltechniker(innen) treuhänderische, prüfende und überwachende Aufgaben (Projektmanagement und Bauaufsicht). Als Zeichen der staatlichen Befugnis und Beeidigung führen Ziviltechniker(innen) das Bundeswappen der Republik Österreich und sind damit berechtigt, Urkunden auszustellen. Die Gesamtheit der Ziviltechniker(innen) ist in Architekt(inn)en und Ingenieurkonsulent(inn)en aufgegliedert. Die Befugnisbezeichnung bringt das entsprechende Fachgebiet zum Ausdruck. Die Leistungen reichen vom geologischen Gutachten über Vermessung bis hin zur architektonischen Gestaltung und statischen Berechnung.