Berufseid / Siegel / ZT-Ausweis

Berufseid

Die Ablegung des Berufseids ist der letzte erforderliche Schritt auf dem Weg zur Befugniserlangung. Er ist vor dem jeweiligen Landeshauptmann/der jeweiligen Landeshauptfrau des Bundeslandes, in dem der Kanzleisitz begründet wird, abzulegen.

Bezüglich der Eidesablegung müssen sich Ziviltechniker(innen) mit der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sie ihren Kanzleisitz anstreben, in Verbindung setzen. Vor der Vereidigung ist der Zahlscheinabschnitt über die bezahlte Eintragungsgebühr (€ 100) vorzuweisen. Nach Ablegung des Eids sind Sie Ziviltechniker(in) und berechtigt, Ihre Befugnis auszuüben und den Berufstitel zu führen.

Erlagschein finden Sie hier

Bei elektronischer Banküberweisung:

ERSTE Bank

IBAN: AT38 2011 1289 4253 5500

BIC: GIBAATWWXXX

Verwendungszweck:  Einschreibgebühr + Name

Siegel

Architekt(inn)en und Ingenieurkonsulent(inn)en sind verpflichtet, ein Siegel zu führen. Vor der Eidesablegung ist um Genehmigung der Form des Siegels anzusuchen.

  • Das Rundsiegel muss gem. § 18 Abs. 1 ZTG 2019 in Verbindung mit § 35 ZTG 2019 und der „Verordnung über die Berufsbezeichnung“ beinhalten:

    • Bundeswappen der Republik Österreich lt. Wappengesetz
    • Vor- und Zuname
    • akademische Grade (Abkürzungen gem. Universitäts- bzw. FH-Gesetz)
    • Kanzleisitz (politische Gemeinde)
    • übergeordnete Berufsbezeichnung gemäß „Verordnung über die Berufsbezeichnung“ im Falle der Befugnisverleihung nach 01.01.2022 (Datum Befugnisbescheid) verpflichtend bzw. das Fachgebiet im Falle der Befugnisverleihung vor 01.01.2022
      Architekt(in), Ingenieurkonsulent(in) für ..., Zivilingenieur(in) für ...
       

      • Zusatz „staatlich befugte/r und beeidete/r“ möglich
      • anstelle der Bezeichnung Ingenieurkonsulent(in) für... darf die Bezeichnung Zivilingenieur(in) für... verwendet werden
      • auf dem Fachgebiet Vermessungswesen tätige Ziviltechniker dürfen die geschützte Berufsbezeichnung Zivilgeometer(in) verwenden
         

    • ferner kann das Siegel enthalten

      • Zusatz "staatlich befugte/r und beeidete/r Ziviltechniker(in)"
      • ehrenhalber verliehene akademische Grade
      • Berufstitel (Baurat/Baurätin h.c.)

Bitte senden Sie den Siegel an manuela.flaggl@arching.at

ZT-Ausweis

Ziviltechnikerausweis mit oder ohne digitale Signatur

Jedem Ziviltechniker ist durch die zuständige Landeskammer auf Antrag ein amtlicher Lichtbildausweis gegen Kostenersatz auszustellen. Der Ausweis ist mit einem nicht austauschbaren, erkennbaren Kopfbild des Ziviltechnikers zu versehen und hat den Namen, das Geburtsdatum, die Befugnis und die Unterschrift des Ziviltechnikers sowie die Bezeichnung der zuständigen Landeskammer als ausstellende Behörde zu enthalten.

Der amtliche Lichtbildausweis ist auf Antrag auch mit den qualifizierten Zertifikaten für die elektronische Beurkundungssignatur und/oder für die elektronische Ziviltechnikersignatur zu versehen.

Weitere Informationen und Antrag finden Sie hier ->

Allgemeine Informationen zum elektronischen Urkundenarchiv finden Sie hier ->