Finanzhaushaltsordnung

Die Finanzhaushaltsordnung, beschlossen von der Kammervollversammlung am 20.11.2000, regelt den Bilanzierungsplan, die Gliederung der Gewinn- und Verlust-rechnung sowie den Budgetierungs- und Sachkontenrahmen. Sie sieht des Weiteren klare Zuständigkeitsregeln und Dispositionspouvoirs für die verschiedenen Organe der Kammer vor. Auf Grundlage der FinHO wird jährlich von einem beeideten Wirtschaftsprüfer ein Wirtschaftsprüfungsbericht erstellt, der allen Kriterien eines für Kapitalgesellschaften üblichen Wirtschaftsprüfungsberichts entspricht. Der Wirtschaftsprüfungsbericht wird alljährlich vom Rechnungsprüfer der Kammer der Kammervollversammlung zur Kenntnis gebracht und kann in der Kammerdirektion eingesehen werden.