Vereinbarung mit Architekturfotografen

Die fotografische Dokumentation von Bauwerken ist für Architekt(inn)en ein wichtiges Thema. Architekturfotografien werden für die Eigenwerbung in vielfältiger Form gebraucht, u. a. für Websites, Präsentationsmappen, Folder, Ausstellungen, Buchpublikationen, Vorträge, Pressearbeit, Filme und Videos.

Eine Vereinbarung bei einer Auftragserteilung von Architekten an Architekturfotografen, die alle fotografischen Nutzungsmöglichkeiten und Nutzungsrechte regelt, ist daher Voraussetzung und die Basis jeder gelungenen Zusammenarbeit.

Besonders die Weitergabe von Aufnahmen an Dritte bedarf größter Sorgfalt und sollte im Vorhinein geregelt werden. Dazu zählt die Weitergabe von Fotografien u. a. an Auftraggeber (z. B. Bauträger, Bauherren usw.), an Datenbanken (Ziviltechnikerverzeichnis, Architekturdatenbank Nextroom usw.), an Verlage, Architekturpreisauslober und an Pressemedien.

In den Download-Dokumenten unten finden Sie alle wichtigen Themen rund um die Architekturfotografie detailliert aufgelistet.