Nichtamtliche Sachverständige in Niederösterreich
Für Detailinformationen zu den Sachverständigen klicken Sie bitte in der Liste oben auf den Nachnamen – Sie werden auf das zt:Verzeichnis weitergeleitet.
Wichtige Information für nichtamtliche Sachverständige:
Bitte tragen Sie Ihre Daten (z.B. Firmenname, Firmensitz und Filialen, Foto, ev. Kurz-CV, Fachgebiete, Projekte, Referenzen) direkt im ZT-Verzeichnis ein. Sie können dort unabhängig von der Kammerdirektion Ihre Daten verwalten und erweitern. Wir bitten Sie, Ergänzungen im Bedarfsfall zeitnah vorzunehmen, damit Ihre umfassenden Qualifikationen über das zt:Verzeichnis von Dritten abgerufen werden können.
Im Folder „ZiviltechnikerInnen im Internet“ (zum Anzeigen bitte klicken) sind alle Funktionen des zt:Verzeichnisses beschrieben.
Gebühren der nichtamtlichen Sachverständigen
Gem. § 53a AVG sind für die Gebührenermittlung sinngemäß die §§ 24 bis 37, 43 bis 49 und 51 des Gebührenanspruchsgesetzes – GebAG anzuwenden.
Die entsprechenden Bestimmungen finden Sie unter diesem Link.
Neue Liste nach erfolgreichem Seminar der zt: akademie
In Kooperation mit der niederösterreichischen Landesregierung hat die Arch+Ing Akademie ein spezielles Seminar entwickelt, das sich an alle Ziviltechniker(innen), die in Niederösterreich als nichtamtliche Sachverständige tätig sein wollen, richtet. Das Seminar widmet sich schwerpunktmäßig dem Zusammenwirken von Behörde, Jurist(inn)en sowie Sachverständigen und vermittelt die notwendigen internen Spielregeln für eine erfolgreiche Zusammenarbeit in den jeweiligen Verwaltungsverfahren.
Die Absolvent(inn)en sind in einer gesonderten Sachverständigenliste ("Bausachverständigenpool der Arch+Ing für Ämter und Behörden in NÖ") eingetragen, auf die die Behörden zurückgreifen können. Diese Liste enthält die Kontaktdaten der Absolvent(innen), deren Befugnis sowie deren Fachgebiete und Referenzen.
Für ZT, die bereits als nichtamtliche Sachverständige in NÖ tätig sind und in die Liste - ohne Absolvierung des Seminars - aufgenommen werden möchten, wurde durch den Kammervorstand folgende Vorgangsweise nach Abstimmung mit der NÖ Baudirektion festgelegt:
Zur Aufnahme in die Liste sind der Kammer drei Referenzen bekanntzugeben. Inhalt: Auftraggeber(in), Auftragsart (Umfang), Zeitraum des Auftrags, Kontaktdaten zu den Referenzen (E-Mail, Telefon)
Die Prüfung der Referenzen erfolgt durch den/die jeweilige(n) Vorsitzende(n) des Kammerfachgremiums (Fachgruppe oder Ausschuss). Sollte aus bestimmten Gründen eine Prüfung durch den/die Vorsitzende(n) nicht möglich sein, hat er/sie eine(n) Kollegen(in) um die Prüfung zu ersuchen. Falls die Befugnis in keinem Kammerfachgremium vertreten ist, hat der jeweilige Sektionsvorstand eine(n) Ziviltechniker(in) zur Prüfung zu nennen.
Ansuchen zur Aufnahme in die Liste sind mit den genannten Unterlagen an folgende E-Mail Adresse zu übermitteln: kammer@arching.at