Urkundenarchiv

Elektronisches Urkundenarchiv der Ziviltechniker(innen)

Mit dem Berufsrechtsänderungsgesetz 2006 (BRÄG 2006) wurde vom Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz ergänzend zum E-Government Gesetz (E-GovG) der gesetzliche Rahmen für eine rechtsverbindliche papierlose Kommunikation mit Behörden und Gerichten ebenso wie für den täglichen Geschäftsverkehr implementiert. Einen wesentlichen Teil dieser neuen gesetzlichen Regelungen bilden die Änderungen des ZTG und des ZTKG.

Dadurch wird die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (bAIK) ermächtigt, ein elektronisches Urkundenarchiv der Ziviltechniker(innen) zu errichten. In diesem Archiv gespeicherte elektronische Urkunden gelten explizit als Original („Originalfiktion“) mit derselben vollen Beweiskraft wie Papierurkunden. Darüber hinaus wird normiert, dass die Führung der Archive in Vollziehung der Gesetze, also hoheitlich, erfolgt. Die zur Einstellung der Urkunden berechtigten Ziviltechniker(innen) fungieren als Organe des Rechtsträgers (Amtshaftung). Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und des Datenschutzes ist der Zugriff auf das Archiv streng reglementiert und es müssen alle Transaktionen lückenlos protokolliert werden.

Zu den wesentlichen Vorteilen der neuen Gesetzeslage zählt weiters, dass

  • Dokumente und Pläne der Ziviltechniker(innen) mit allen Beilagen für Berechtigte jederzeit digital abrufbar und
  • veröffentlichte Urkunden (d. h. alle zur öffentlichen Einsicht bestimmten) für jedermann zugänglich sind und
  • bei Zweifel über die Authentizität eines digitalen Dokuments die Archiveinsicht umfassende Klarheit schafft.

 

Damit ist die Rechtssicherheit in der digitalen Welt mit der Papierwelt gleichwertig.

Ob künftig eine Urkunde digital oder – wie bisher – auf Papier erstellt wird, obliegt grundsätzlich dem einzelnen Ziviltechniker und dem Auftraggeber. Alle für das Grundbuch oder zur sonstigen öffentlichen Einsicht bestimmten Urkunden sind jedoch zwingend elektronisch zu erstellen.

Hier kommen Sie zum Urkundenarchiv der bAIK: https://www.zt-archiv.at/urkunden