Standesregeln
In den Standesregeln werden die allgemeinen Pflichten der Ziviltechniker(innen) im Rahmen der Ausübung ihrer Befugnis normiert. Zudem finden sich Vorgaben zum Verhalten gegenüber Auftraggebern, Kollegen, Befugnisanwärtern und den Kammern der Architekten und Ingenieurkonsulenten. Die Standesregeln werden nach vorhergehender Genehmigung durch den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, mittels Verordnung der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten geschaffen.
Als Download finden Sie auch die aktuellen Standesregeln in der Fassung vom 1. Jänner 2024