Bestellung von Erst-Helfer(innen)

Arbeitgeber(innen) müssen in jeder Arbeitsstätte sowie auf jeder Baustelle Personen bestellen, die für Erste-Hilfe-Leistungen zuständig sind (= Erst-Helfer(innen)). Erst-Helfer(in) kann auch der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin selbst sein.

Seit 1. Jänner 2015 müssen Kleinbetriebe (weniger als fünf Beschäftigte) eine erweiterte Ausbildung dieser Erst-Helfer(innen) nachweisen. Bisher reichte es aus, wenn die Erst-Helfer(innen) einen sechsstündigen Erste-Hilfe-Kurs aufwiesen. Nunmehr müssen Erst-Helfer(innen) in Abständen von höchstens vier Jahren eine mindestens achtstündige Erste-Hilfe-Auffrischung absolvieren.

Kleinbetriebe müssen für jede Arbeitsstätte bzw. für jede Baustelle einen Erst-Helfer(in) bestellen.

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