Danke für´s Mitmachen bei der 1. öffentlichen Kammervorstandssitzung online und interaktiv für alle Mitglieder. Das Protokoll und alle Unterlagen der Sondersitzung vom 22.12.2020 finden Sie auf Link Arch+Ing hier. Log in ist mit Ihren Mitgliederdaten möglich. Wir bedanken uns für Ihr Interesse und die geglückte Premiere. Bitte nutzen Sie weiterhin für alle Anregungen zu Normen, ZTG-Kampagne,... unser neues Tool für Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker - zt:Dialog auf Link Arch+Ing. Per Link hier. Eine detaillierte Beschreibung des Forums finden Sie auch im aktuellen Plan #51 auf Seite 14 hier.
Herausforderungen benötigen besondere Lösungen. Statt zur Kammervollversammlung 2020 dürfen wir unsere Mitglieder zu einer öffentlichen Sondersitzung des Kammervorstands einladen:
Einladung zur öffentlichen Onlinesondersitzung des Kammervorstands samt Abstimmungsmöglichkeit für alle Mitglieder mit E-Mail Zugang am 22.12.2020, 17:00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus, der weiteren Verschärfungen seitens der Bundesregierung und vor allem im Hinblick auf aller Gesundheit, mussten wir leider mitteilen, dass die für 30.11.2020 im Wiener Rathaus geplante Kammervollversammlung nicht stattfindet.
Für den Fall einer Absage ist der neue § 120 ZTG vorbereitet. Dieser sieht vor, dass solange die Kammervollversammlung aufgrund rechtlicher Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 nicht möglich ist, der Kammervorstand die Aufgaben der Kammervollversammlung wahrzunehmen hat.
Um die demokratischen Funktionen der Kammervollversammlung bestmöglich aufrechtzuerhalten, hat der Kammervorstand in seiner Sitzung vom 1. Dezember 2020 unter den nun geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen einstimmig beschlossen:
- Die gemäß § 120 ZTG übertragenen Agenden werden in einer Vorstandssitzung, zu der alle Mitglieder eingeladen werden digital teilzunehmen und auf der ihnen die Möglichkeit gegeben wird, ihre Meinung und Zustimmung zu gewissen Punkten kundzutun, ehestmöglich wahrgenommen.
HIER gelangen Sie zu ausführlichen Informationen mit dem erläuternden Brief von Präsident Erich Kern und Vizepräsident Bernhard Sommer an alle Mitglieder.
- Diese Sondersitzung findet am 22.12.2020 um 17:00 Uhr online statt. Der entsprechende Link zur Teilnahme an der Onlinesitzung samt Abstimmungsmöglichkeit (an der technischen Umsetzung wird derzeit gearbeitet) geht Ihnen in einem persönlichen E-Mail zu, zusätzlich informieren wir darüber im Newsletter.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, wir bitten um Nachsicht ob der Unannehmlichkeiten, aber die Pandemie prägt derzeit auch das Kammerleben!
LEIDER ABSAGE DER PRÄSENZVERANSTALTUNG am Montag, 30. November 2020, 17:00 Uhr
Ort: Festsaal, Wiener Rathaus, Friedrich-Schmidt-Platz 1, 1010 Wien
HIER gelangen Sie zu ausführlichen Informationen mit dem erläuternden Brief von Präsident Erich Kern und Vizepräsident Bernhard Sommer an alle Mitglieder.
Tagesordnung sowie Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten liegen bei der Veranstaltung auf. Zusätzlich finden Sie diese vorab und auch während der Onlineübertragung, auf der Wissensplattform Link Arch+Ing, in der Dokumentenbibliothek des Mitgliederbereichs WNB, unter "Kammervollversammlung 2020". Bitte auf der Seite oben auf den Ordner "Kammervollversammlung 2020" klicken, um die Inhalte anzuzeigen. Das Einloggen ist mit Ihren Benutzerdaten möglich. Die Einladung ging unseren Mitgliedern selbstverständlich wie gewohnt bereits postalisch zu.
Vermutlich werden Sie sich fragen, ob unsere Vollversammlung am 30. November 2020 aufgrund der aktuellen Situation überhaupt zulässig bzw. sinnvoll ist. Wir haben uns diesbezüglich sowohl mit unserer Aufsichtsbehörde als auch dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Verbindung gesetzt. Gemäß § 90 ZTG muss der Kammervorstand der Länderkammer bis 1. Dezember der Kammervollversammlung den Jahresvoranschlag für das nächste Jahr zur Beschlussfassung und den Jahresabschluss für das vorhergehende Jahr zur Genehmigung vorlegen. Die Einberufung hat mindestens 3 Wochen vor dem Termin zu erfolgen. Im Hinblick auf diese Verpflichtung handelt es sich um eine unaufschiebbare Zusammenkunft eines Organs einer juristischen Person, weshalb die Ausnahmebestimmung des § 13 Abs. 1 Z 6 COVID-19-SchuMaV anzuwenden ist.
Das bedeutet, dass wir aufgrund der aktuellen Gesetzeslage verpflichtet sind, die Kammervollversammlung zum jetzigen Zeitpunkt einzuberufen. Sollte sich bis zum 30.11.2020 die Gesetzeslage ändern und/oder sich aus der Sondersitzung des Kammervorstands am 12.11.2020 zu diesem Thema Neuigkeiten ergeben, werden wir Sie selbstverständlich umgehend darüber informieren.
Im Interesse der Gesundheit und Sicherheit aller legen wir besonderen Wert auf die Einhaltung von Sicherheits- und Hygienevorschriften.
Das entsprechende Sicherheitskonzept wird Ihnen gesondert übermittelt. Wir ersuchen bereits jetzt um Verständnis, dass es keine Pausen und kein kulinarisches Zusammensein geben wird - das geplante gemeinsame Abendessen muss entfallen.
Anreise: Die U2 bietet sich mit der Station "Rathaus" an, mit dem Eingang über die Feststiege via Lichtenfelsgasse.
Hinweis zur Anmeldung (Dokumentation der Veranstaltung)
Die Kammervollversammlung 2020 wird als Onlineveranstaltung gestreamt. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden auch Fotografien und/oder Filme durch die Kammer oder in deren Auftrag erstellt. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung nehmen Sie zur Kenntnis, dass Fotografien und Videomaterialien, auf denen Sie abgebildet sind, zur Presse-Berichterstattung verwendet und in verschiedensten (Sozialen) Medien, Publikationen und auf Webseiten der Kammer veröffentlicht werden oder anderen Institutionen (z.B. Ministerien, Interessenvertretungen, Vereinen) zu denselben Zwecken zur Verfügung gestellt werden.