Veranlagungsrichtlinie

Die Veranlagungsrichtlinie, entwickelt von der Kammer gemeinsam mit einem Beratungsunternehmen für Finanzdienstleistungen und beschlossen vom Kammervorstand, regelt die Modalitäten der Veranlagung des gebundenen Kammervermögens (des sogenannten „Sondervermögens“). Die Veranlagungsrichtlinie sieht die Veranlagungsgestion durch externe Fondsmanager vor und bestimmt deren Veranlagungsspielräume u. a. durch die Definition maximaler Verlustrisiken.