Ziviltechnikergesetz „ZTG 2019“
„Am 24.4.2019 wurde das neue Ziviltechnikergesetz „ZTG 2019“ kundgemacht (BGBl I 29/2019), das ab 1.7.2019 in Kraft getreten ist, und künftig die einzige gesetzliche Grundlage im Berufs- und Organisationsrecht der ZiviltechnikerInnen bildet.“
Ziviltechnikerkammer-Wahlordnung BGBl. 1994/457/
In der Ziviltechnikerkammer-Wahlordnung (BGBl. 457/1994) werden die Bestimmungen des ZTKG zur Wahl der Kammerorgane näher ausgeführt. Der Ablauf der Kammerwahlen wird entsprechend vorgegeben.