Ziviltechniker(innen)

Wer sind Ziviltechniker(innen)?

Staatlich befugte und beeidete Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker sind natürliche Personen, die freiberuflich aufgrund der vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verliehenen Befugnis auf ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Fachgebieten tätig sind – derzeit sind das rund sechzig verschiedene. Die Bezeichnung der Befugnis richtet sich nach dem absolvierten Studium. Eine Änderung der Studienbezeichnung durch die jeweilige Universität oder Fachhochschule führt damit auch zu anderen Befugnisbezeichnungen, z. B. Bauwesen/Bauingenieurwesen. 

  • Im PULS 24 Wirtschaftstalk vom 18.6.2021 erklärt Michaela Ragoßnig-Angst, Vorsitzende der Sektion ZivilingenieurInnen, den für Österreich wichtigen Berufsstand der Ziviltechniker, unsere Unabhängigkeit sowie die Rolle von Frauen in der Technik, online HIER nachzusehen.
    Empfehlenswert um einen Einblick in die verantwortungsvollen Tätigkeiten des freien Berufs zu bekommen, ist der neue Leitartikel "Die technischen Notare: Zivilingenieure - unabhängige Sachverständige ex-lege".

Die Einteilung der Ziviltechniker(innen) erfolgt in

  • Architekt(inn)en und
  • Ingenieurkonsulent(inn)en

Bis 1994 wurde auch die Befugnis des Zivilingenieurs verliehen. Zivilingenieure dürfen auch ausführende Tätigkeiten auf ihrem Fachgebiet erbringen und private Dienstverhältnisse eingehen.

Die Ziviltechnikerbefugnis kann auch durch berufsbefugte Ziviltechnikergesellschaften ausgeübt werden. Für die Verleihung bestehen besondere Voraussetzungen (Beteiligungsverhältnisse, Rechtsform, Geschäftsführungsregelungen im Gesellschaftervertrag).

Als äußeres Zeichen der staatlichen Befugnis und Beeidigung führen Ziviltechniker(innen) ein Siegel mit dem Bundeswappen der Republik Österreich. Dieses ist auf allen von ihnen erstellten öffentlichen Urkunden anzubringen.

Ziviltechniker(innen) sind verpflichtet, die gesetzlichen Berufspflichten sowie die Standesregeln einzuhalten. Dies wird durch die Disziplinargerichtsbarkeit der Kammern sichergestellt, Verstöße können bis zum Befugnisentzug führen.

Ziviltechniker(innen) sind selbständig tätige Planer auf dem Gebiet des jeweils absolvierten Studiums. Sie arbeiten als Planungs- und Beratungsprofis, als Gutachter und Prüfer, als Projektmanager und Mediatoren in technischen, naturwissenschaftlichen und montanistischen Fachgebieten.

Ziviltechniker(innen) sind moderne Dienstleister und Profis auf ihrem Fachgebiet. Sie bieten ihren Auftraggebern fachlich hochwertige und dem neuesten Stand des Wissens entsprechende Leistungen. Ihre akademische Ausbildung, der Nachweis erfolgreicher Berufspraxis und eine strenge Berufsprüfung garantieren Auftraggebern den hohen Qualitätsstandard der Ziviltechnikerleistung. 

Unabhängigkeit sichert Qualität ...

Nachdem Ziviltechniker(innen) zu keiner ausführenden Tätigkeit berechtigt sind (Ausnahme: Zivilingenieure), unterliegen sie in ihren Entscheidungen keinen wirtschaftlichen Zwängen, die sich aus Ausführungsinteressen ergeben. Ihre geistigen und kreativen Leistungen orientieren sich daher ausschließlich an der bestmöglichen Planung für die Auftraggeber und deren optimaler Beratung.                                

... und spart Kosten

Die strikte Trennung von Planung und Ausführung ermöglicht es Ziviltechniker(inne)n, frei von jeder Beeinflussung das beste Angebot zur Umsetzung des Projekts einzuholen. Bereits durch eine qualifizierte und exakte Ausschreibung können die Errichtungskosten minimiert werden. Im Rahmen der Bauaufsicht koordinieren Ziviltechniker(innen) die Realisierungsarbeiten und übernehmen die Qualitätskontrolle. Das spart dem Bauherrn wiederum Zeit und Kosten und sichert eine hochwertige und korrekte Baudurchführung.

Verschwiegenheitspflicht der Ziviltechniker(innen)

Ziviltechniker(innen) sind ex lege zur Verschwiegenheit über die ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Angelegenheiten ihres Auftraggebers verpflichtet.

Strenge Berufs- und Standespflichten

Ziviltechniker(innen) sind verpflichtet, nach den gesetzlich auferlegten Berufspflichten sowie den Standesregeln (Ziviltechnikergesetz) zu handeln. Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Berufs- und Standespflichten wird durch die Disziplinargerichtsbarkeit der Kammer sichergestellt. Verstöße können bis zum Befugnisentzug führen. 

Das Ziviltechniker-Rundsiegel

Als äußeres Zeichen der staatlichen Befugnis und Beeidigung führen Ziviltechniker(innen) ein Siegel, welches das Bundeswappen der Republik Österreich wiedergibt und auf allen von Ziviltechniker(inne)n erstellten öffentlichen Urkunden anzubringen ist. Ziviltechniker(innen) sind auch berechtigt, auf Geschäftspapieren das Bundeswappen zu führen.