Gemäß § 80 Abs. 1 ZTG 2019 werden die Wahlen für die Ziviltechnikerkammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland wie folgt ausgeschrieben:

1. WAHLTERMIN

Die Wahlen in die Sektionsvorstände (Architekten und Ingenieurkonsulenten), in die Bundessektionen (Architekten und Ingenieurkonsulenten) und in den Disziplinarausschuss finden am DONNERSTAG, 19. MAI 2022 statt. Jede Sektion (Architekten und Ingenieurkonsulenten) bildet einen eigenen Wahlkörper.

2. WAHL DER SEKTIONSVORSTÄNDE

Für die Sektionsvorstände der Länderkammern sind je 15 Mitglieder zu wählen. In der Sektion Ingenieurkonsulenten dürfen höchstens sieben Mitglieder eine Befugnis des gleichen Fachgebietes innehaben.

3. WAHL IN DIE BUNDESSEKTIONEN

Auf Bundesebene sind zur Besorgung der sektionseigenen Angelegenheiten Bundessektionen einzurichten. Diese bestehen jeweils aus 15 Delegierten und zwar aus den Sektionsvorsitzenden der gleichnamigen Sektion der Länderkammern und deren Stellvertretern sowie weiteren direkt zu wählenden Delegierten. Die Präsidenten und Vizepräsidenten der Länderkammern dürfen nicht gleichzeitig den Bundessektionen angehören. Die direkt zu wählenden Delegierten werden von den Sektionsangehörigen gewählt. Für die Bundessektion Architekten sind vier Mitglieder, für die Bundessektion Ingenieurkonsulenten drei Mitglieder zu wählen.

4. WAHL DES DISZIPLINARAUSSCHUSSES

Der Disziplinarausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter, die beide rechtskundig sein müssen, und aus je vier Mitgliedern und einem Ersatzmitglied je Sektion. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden vom Kammervorstand bestellt. Von den Sektionsangehörigen sind in den Disziplinarausschuss je Sektion vier Mitglieder und ein Ersatzmitglied direkt zu wählen.

5. EINBRINGUNG DER WAHLVORSCHLÄGE

  • Für die Sektionsvorstände, die Bundessektionen und für den Disziplinarausschuss sind jeweils eigene Wahlvorschläge bis spätestens vier Wochen vor dem Wahltag, also bis DONNERSTAG, 21. APRIL 2022, 17.00 Uhr, beim Wahlkommissär, p.A. Kammer der ZiviltechnikerInnen für Wien, Niederösterreich und Burgenland, 1040 Wien, Karlsgasse 9/1, schriftlich einzubringen.
  • Später einlangende Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
  • Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 20 aktiv Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkörpers unterschrieben sein, mindestens so viele Wahlwerber nennen wie Mandate zu vergeben sind und für den Sektionsvorstand der Sektion Ingenieurkonsulenten bezüglich ihrer Zusammensetzung nach Fachgebieten den Bestimmungen des § 13 Abs 2 Ziviltechnikerkammergesetz 1993 entsprechen (höchstens die Hälfte der Mitglieder des Sektionsvorstandes darf eine Befugnis für das gleiche Fachgebiet haben).
  • Jeder Wahlvorschlag hat eine eindeutige Bezeichnung zu führen. Fehlt eine solche, wird er nach dem an erster Stelle genannten Wahlwerber ("Listenführer") benannt. Dieser gilt auch, sofern nicht eine andere Person genannt wird, als Zustellungsbevollmächtigter.
  • Jeder Wahlvorschlag hat die Wahlwerber in der beantragten Reihenfolge und unter Angabe von Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Kanzleisitz und in der Sektion Ingenieurkonsulenten des Fachgebietes anzuführen. Die Zustimmung jedes Wahlwerbers zu seiner Aufnahme in den Wahlvorschlag muss durch seine eigenhändige Unterschrift nachgewiesen werden.

6. AUFLAGE DER WÄHLERLISTEN

Die Wählerlisten liegen in der Zeit vom 10. bis 24. MÄRZ 2022, Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr, in der Kammerdirektion, 1040 Wien, Karlsgasse 9/1 auf.

7. EINSPRÜCHE GEGEN DIE WÄHLERLISTE

Einsprüche gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme in die Wählerliste können binnen zwei Wochen nach Ende der Auflegungsfrist, also bis spätestens 8. APRIL 2022, 13.00 Uhr, beim Wahlkommissär, p. A. Kammer der ZiviltechnikerInnen für Wien, Niederösterreich und Burgenland, 1040 Wien, Karlsgasse 9/1, schriftlich eingebracht werden. Verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.

8. BRIEFWAHL

Alle Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht entweder durch persönliche Stimmabgabe oder durch Übersendung des die Stimmzettel enthaltenden Wahlkuverts (Briefwahl) an die Wahlkommission ausüben. Die zur Briefwahl erforderlichen Unterlagen (Stimmzettel, Wahlkuverts und Begleitschreiben) werden am 9. MAI 2022 zum Versand gebracht.

9. WAHLVORGANG

  • Das Wahllokal befindet sich in der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Wien, Niederösterreich und Burgenland, 1040 Wien, Karlsgasse 9 im Foyer/Erdgeschoß.          
  • Die Stimmabgabe durch persönliche Ausübung des Wahlrechts ist am Wahltag (19. Mai 2022) in der Zeit von 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich.
  • Bei Briefwahl müssen die Wahlkuverts bis zum Wahltag bis 15.30 Uhr bei der Wahlkommission einlangen.

10. WAHLKOMMISSION

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat folgende Ziviltechniker zu Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern der Wahlkommission bestellt:

Mitglieder:

  • Architekt DI Alexander van der Donk
  • Architekt DI Stefan Mastal
  • Architektin DI Maria Langthaller
  • DI Markus Sommerauer, IK für Forst- und Holzwirtschaft
  • DI Peter Spreitzer, IK für Bauingenieurwesen

Ersatzmitglieder:

  • Architekt DI Dr. Mladen Jadric
  • Architekt Prof. DI Dr. Diether S. Hoppe
  • DI (FH) Stefan Prem, IK für Bauingenieurwesen und Baumanagement
  • DI Herbert Zierhofer, IK für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft
  • DI Andreas Rösner, ZI für Bauwesen

11. INFORMATION

Für Detailauskünfte steht Ihnen das Wahl-Koordinationsteam der Kammer zur Verfügung:

  • Mag. Karina Reisner Tel.: 505 17 81/DW 16
  • Nina Krämer-Pölkhofer MSc Tel.: 505 17 81/DW 15
  • Mag. Christoph Tanzer Tel.: 505 17 81/DW 28

Die E-Mailadresse lautet kammerwahlen2022@arching.at.

 

Für die Wahlkommission

Mag. Michael Bogner

Wien, 28. Februar 2022