„Auch Ziviltechnikerbüros können bei der zuständigen MA65 eine Parkkarte beantragen. Es ist nicht erforderlich ein Gewerbebetrieb zu sein, und einen Gewerbeschein vorzulegen. Dies wurde gegenüber der MA65 mehrmals ausdrücklich kommuniziert. Allerdings ist bei jedem Antrag ein erhebliches wirtschaftliches Interesse iSd § 45 StVO nachzuweisen, und werden die Voraussetzungen im Lichte der einschlägigen Judikatur auch streng geprüft. So gilt es zu belegen, wie viele Fahrten aus welchen Gründen notwendig sind, warum die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist usw.
Das Muster einer Begründung ( eines Geometerbüros), das individuell zu adaptieren ist finden Sie als Download hier: Begründung