Unterschied "FerialpraktikantInnen“, „VolontärInnen“, „FerialarbeitnehmerInnen

Die Ferialbeschäftigung von SchülerInnen und StudentInnen ist ein Dauerthema, insbesondere gegen den Sommer zu, wobei hier zwischen „echten FerialpraktikantInnen“, „VolontärInnen“ und „FerialarbeitnehmerInnen“ zu unterscheiden ist :

1.) echte FerialpraktikantInnen

Von echten Ferialpraktikanten spricht man, wenn es sich um eine kurze, schulisch vorgeschriebene Tätigkeit handelt. Typischerweise z.B. HTL SchülerInnen. Dabei steht der Lernzweck im Vordergrund. Echte Ferialpraktikanten sind vom Kollektivvertrag der Ziviltechniker ausgenommen. Ein reguläres Arbeitsentgelt gebührt nicht, d.h. es unterliegt freier Vereinbarung. Gängig ist etwa die Lehrlingsentschädigung im 1. Lehrjahr, z.Z. sind das EUR 749,-.

2.) VolontärInnen

VolontärInnen sind SchülerInnen und StudentInnen, die kurzfristig in einem ZT-Büro ausschließlich zu Ausbildungszwecken beschäftigt werden, ohne dass dies von Schule/Universität vorgeschrieben wird. VolontärInnen unterliegen nicht dem Kollektivvertrag der Ziviltechniker. Sie erhalten kein oder nur ein geringfügiges Entgelt. VolontärInnen können also prinzipiell nicht zu Arbeiten eingesetzt werden.

3.) FerialarbeitnehmerInnen

Dabei handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis, bei dem Schüler oder Studenten während der Ferien praktische Erfahrungen sammeln wollen und Geld verdienen wollen, wobei diese Arbeit nicht von der Schule oder Universität gefordert wird. Ferialarbeitnehmer sind nach den Kollektivvertrag „sinngemäß wie Lehrlinge zu behandeln.“ Diese Formulierung gibt den Dienstgebern die Möglichkeit - je nach Alter und Erfahrung – unterschiedliche Gehälter (zw. 1. und 4. Lehrjahr) zu bezahlen. Also z.B. 17jähriger Schüler, der im Sommer erstmals arbeitet erhält EUR 749, Studentin, die im 8.Semester studiert und schon mehrfach in Büros tätig gewesen ist, erhält EUR 1499 (= Lehrlingsentschädigung im 4. Lehrjahr).