Organe

Die Länderkammer wird durch untenstehende Organe tätig.

Die dazugehörigen Protokolle können ausschließlich von Mitgliedern mit einem gültigen Log-in eingesehen und im Menüpunkt „Protokolle“ heruntergeladen werden. 

Sollten Sie Probleme mit Ihrem Log-in haben, wenden Sie sich bitte an die Kammerdirektion und Frau Viktoria Ipschitz (T: +43 1 5051781-11).

Kammervollversammlung

Sie besteht aus sämtlichen Mitgliedern der Länderkammer und tagt zumindest einmal im Jahr. Sie beschließt u. a. den Voranschlag, den Rechnungsabschluss der Kammer sowie die von den Mitgliedern zu leistenden Umlagen. Sie kann vom Präsidenten jederzeit einberufen werden.

Auszug aus der Geschäftsordnung der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland:

§ 12 Kammervollversammlung

(1) In den Wirkungsbereich der Kammervollversammlung fallen nachstehende Angelegenheiten:

1. Entgegennahme des Berichts des Präsidenten;

2. Entgegennahme des Berichts der Rechnungsprüfer und Genehmigung des Rechnungsabschlusses;

3. Genehmigung des Jahresvoranschlags;

4. Festsetzung der von den Kammermitgliedern zu leistenden Umlagen und sonstigen Beiträge;

5. Festsetzung der von den Ziviltechnikergesellschaften einzuhebenden Pauschbeträge;

6. Wahl der Rechnungsprüfer und ihrer Stellvertreter;

7. Erlassung der Kammergeschäftsordnung, der Dienstordnung und des Statuts für den Unterstützungsfonds;

8. Erlassung der Statuten für die Verleihung eines Ehrenrings, einer Ehrennadel und des Titels „Ehrenpräsident der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland“;

9. Entscheidung über Berufungen gegen Entscheidungen des Kammervorstands über Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds;

10. Behandlung aller Angelegenheiten, die vom Kammervorstand oder gemäß der Geschäftsordnung vorgelegt werden.

(2) Die Kammervollversammlung ist jährlich mindestens einmal abzuhalten, außerdem kann der Präsident sie jederzeit einberufen. Wenn es der Kammervorstand oder mindestens ein Viertel der Kammermitglieder unter Angabe der zu behandelnden Gegenstände schriftlich verlangt, hat der Präsident die Kammervollversammlung binnen drei Wochen einzuberufen. Die Einberufung hat mindestens drei Wochen vor dem Termin unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich zu erfolgen.

§ 13

Unbeschadet des § 23 Abs. 3 setzt der Präsident die Tagesordnung der Kammervollversammlung fest.

Sektionsvorstand der ArchitektInnen, Sektionsvorstand der IngenieurkonsulentInnen

Die Sektionsvorstände sind ein jeweils 15-köpfiges Gremium, das auf Basis von Listen-Wahlvorschlägen von den Sektionsangehörigen gewählt wird. Die Sektionsvorstände wählen aus ihrem Kreis einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Aufgabe der Sektionsvorstände ist es insbesondere, standespolitische Themen ihrer Berufsgruppen (Sektionen) zu beraten und darüber Beschluss zu fassen. Die Sektion Ingenieurkonsulenten gliedert sich in mehr als 40 Befugnisse, die sich ihrerseits in Fachgruppen und Arbeitskreisen organisieren. 

Kammervorstand

Der Kammervorstand setzt sich aus den ersten sieben Mandataren beider Sektionsvorstände zusammen. Der Kammervorstand wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten. Der Kammervorstand ist für die Formulierung gemeinsamer standespolitischer Ziele und ihre Umsetzung verantwortlich. Ihm obliegt die Beschlussfassung über grundsätzliche Fragen der Berufsvertretung und u. a. über den Budgetvollzug. 

Präsidium

Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und den beiden Sektionsvorsitzenden sowie deren Stellvertretern. Das Präsidium beschließt unter anderem über „kurzfristige“ standespolitische Angelegenheiten sowie über Angelegenheiten, die vom Kammervorstand an das Präsidium delegiert werden. 

Präsident/-in

Er/Sie vertritt die Kammer nach außen und leitet bzw. überwacht die gesamte Kammergeschäftsführung. 

Rechnungsprüfer

Aufgrund des Ziviltechnikerkammergesetzes hat die Kammervollversammlung Rechnungsprüfer zu bestellen. 

Der Prüfungsumfang umfasst sowohl die Gebarung der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland als auch die der Arch+Ing Bildungs- und Dienstleistungsges.m.b.H. Die Gebarung der Kammer wird zudem von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft. 

Ausschüsse, Fachgruppen, Arbeitskreise

Der Kammervorstand und die Sektionsvorstände können zur politischen Willensbildung Ausschüsse, Fachgruppen und Arbeitskreise einsetzen. Sie sind als beratende Gremien konzipiert, denen keine selbständige politische Kompetenz zufällt. Ihnen obliegt vor allem die inhaltliche Arbeit und Vorbereitung der Beschlüsse des Kammervorstands bzw. der Sektionsvorstände.