Ziviltechniker(innen) als Sachverständige
Ziviltechniker sind als hochwertige öffentlich bestellte Sachverständige in unserer Rechtsordnung verankert. Wir leiden allerdings unter einem Wahrnehmungsproblem in der Öffentlichkeit, deren Perspektive sich großteils in der Begriffswelt "Gerichtssachverständige" erschöpft.
Der Begriff "Sachverständiger" bezeichnet eine natürliche Person mit besonderer Sachkunde und überdurchschnittlicher fachlicher Expertise auf einem gewissen Gebiet und ist in Österreich nicht geschützt. Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger ist fachliche Kompetenz, die durch ein geeignetes abgeschlossenes Studium und anschließende mehrjährige Berufserfahrung erworben werden kann; aber auch ein Handwerksmeisterabschluss sowie die entsprechende Berufspraxis in Verbindung mit umfangreicher fachlicher sowie rechtlicher Fortbildung kann ausreichend sein. Damit ist festgelegt, dass ein Ziviltechniker per se Sachverständiger ist.
Generell werden folgende gutachterliche Tätigkeiten unterschieden:
- Privatgutachten
- Gerichtsgutachten
- Gutachten von nichtamtlichen Sachverständigen
Der Ziviltechniker kann ex lege überall tätig werden. Dies ist aber in der Öffentlichkeit nicht allgemein bekannt. Aufgabe der Kammer wird es sein, zukünftig mehr PR für Ziviltechniker als Sachverständige zu machen, unabhängig davon, ob man auch allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger ist oder nicht. Da der Ziviltechniker äquivalent dem Amtssachverständigen ist, muss er auch so wahrgenommen werden.
Zukünftige Aufgaben für die interdisziplinäre Arbeitsgruppe Sachverständige:
- Überlegungen zu einer verpflichtenden Fortbildung.
- Auflegen einer Liste von Ziviltechniker(innen) als nichtamtliche Sachverständige, die vom Land Niederösterreich für Gutachten herangezogen werden können.
- Über die Arch+Ing Akademie kann dazu ein Seminar belegt werden, das die Rolle des Sachverständigen im Verwaltungsverfahren und rechtliche Grundlagen näherbringt. Hier geht es hauptsächlich um Themen für Bausachverständige.
- Erarbeitung von Leistungsbildern für Sachverständige und eine dazugehörige Vergütung.
(Interessant ist zu wissen, dass vor fast zehn Jahren aufgrund von Drohungen der Bundeswettbewerbsbehörde die AHR (Autonomen Honorarrichtlinien) der Ziviltechniker, die übrigens einst auch im Gebührenanspruchsgesetz verankert waren, seitens der Kammer aufgehoben wurden. Derzeit gibt es keinerlei Richtlinien für Honorarsätze für Sachverständigenleistungen; mit anderen Worten, der Markt bestimmt die Preise. Auffallend ist, dass Klienten oder Behörden immer wieder Richtlinien für Honorartarife der Kammer nachfragen.