Änderungen bei Bekanntmachungen von Ausschreibungen und Bekanntgaben von vergebenen Aufträgen in Österreich ab 1. März 2019

1. Neu: Open Government Data (OGD) ab 1. März 2019

Mit dem BVergG 2018 werden alle verpflichtenden öffentlichen Bekanntmachungen in Vergabesachen auf Open Government Data (OGD) umgestellt. Die bisherigen 10 Publikationsmedien (Lieferanzeiger, Amtsblätter der Bundesländer) verlieren damit ihre Rolle als gesetzliche Bekanntmachungsorgane.

Über die Einspeisung von bestimmten, durch Verordnung noch festzulegenden Metadaten in einen zentralen Datenpool (www.data.gv.at) wird auf die Bekanntmachungsdaten der jeweiligen Ausschreibung (Kerndaten) verwiesen. Welche Kerndaten der Auftraggeber bekanntzugeben hat, ist bereits im Anhang zum neuen BVergG 2018 festgelegt. Da sie nur maschinenlesbar sind, müssen sie durch Vergabe-Serviceeinrichtungen für die interessierten Unternehmen aufbereitet werden.

2. Was muss über OGD bekanntgemacht / bekanntgegeben werden?

  • Bekanntmachungen von Ausschreibungen im Oberschwellen- und Unterschwellenbereich
  • Bekanntgaben von vergebenen Aufträgen im Oberschwellenbereich
  • Neu: Bekanntgaben von vergebenen Aufträgen im Unterschwellenbereich für Auftraggeber des Bundes (ab EUR 50.000,--)

3. Unternehmens-Service-Portal (USP) als neues Serviceportal für Vergabebekanntmachungen  

Das BVergG 2018 sieht einen Ausbau des USP als Serviceeinrichtung für Vergabebekanntmachungen vor, eine nähere Regelung erfolgt per Verordnung (noch nicht erlassen). Dazu soll das USP über strukturierte Darstellungen und Suchfunktionen zu Vergabeverfahren verfügen. 

Das USP wird jedoch kein ausschließliches Recht zur Datenaufbereitung aus dem Datenpool haben, sondern fungiert als Konkurrenzunternehmen zu anderen privaten Anbietern von Vergabeinformationsportalen.

 

Aktuelle Ausschreibungen für Planungsaufträge finden Sie auf dem von der Bundeskammer in Kooperation mit den 4 Länderkammern betriebenen Portal www.architekturwettbewerb.at.

Weitere Bekanntmachungen: