Behörden

Die wichtigste Behörde im Zuge eines Bauvorhabens ist die jeweils örtlich und sachlich zuständige Baubehörde. In Wien ist die Baubehörde die MA 37, bei Bauvorhaben im ländlichen Raum formal der jeweilige Bürgermeister, wobei – je nach Gemeinde – der Amtsleiter oder ein eigener Baureferent funktionaler Ansprechpartner ist.                                        

Je nach Bauvorhaben und Projekt können auch andere Behörden (Gewerbebehörde, Denkmalamt usw.) in das Bauvorhaben mit eingebunden sein.

Ziviltechniker(innen) sind vom Gesetz her befugt, den Bauherrn bei Behörden zu vertreten, und werden dazu auch von diesem bevollmächtigt.