Wahlvorschlag und Unterstützungserklärungen
- Für die Sektionsvorstände, die Bundessektionen und für den Disziplinarausschuss sind jeweils eigene Wahlvorschläge bis spätestens vier Wochen vor dem Wahltag, also bis DONNERSTAG, 21. APRIL 2022, 17.00 Uhr, beim Wahlkommissär, p.A. Kammer derZiviltechnikerInnen für Wien, Niederösterreich und Burgenland, 1040 Wien, Karlsgasse 9/1, schriftlich einzubringen.
- Später einlangende Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
- Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 20 aktiv Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkörpers unterschrieben sein, mindestens so viele Wahlwerber nennen wie Mandate zu vergeben sind und für den Sektionsvorstand der Sektion Ingenieurkonsulenten bezüglich ihrer Zusammensetzung nach Fachgebieten den Bestimmungen des § 13 Abs 2 Ziviltechnikerkammergesetz 1993 entsprechen (höchstens die Hälfte der Mitglieder des Sektionsvorstandes darf eine Befugnis für das gleiche Fachgebiet haben).
- Jeder Wahlvorschlag hat eine eindeutige Bezeichnung zu führen. Fehlt eine solche, wird er nach dem an erster Stelle genannten Wahlwerber ("Listenführer") benannt. Dieser gilt auch, sofern nicht eine andere Person genannt wird, als Zustellungsbevollmächtigter.
- Jeder Wahlvorschlag hat die Wahlwerber in der beantragten Reihenfolge und unter Angabe von Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Kanzleisitz und in der Sektion Ingenieurkonsulenten des Fachgebietes anzuführen. Die Zustimmung jedes Wahlwerbers zu seiner Aufnahme in den Wahlvorschlag muss durch seine eigenhändige Unterschrift nachgewiesen werden.
- Bitte beachten Sie, dass gem § 37 ZTKG Wahlwerbende eine aufrechte Befugnis haben müssen.
- Eigenhändig unterschriebene Zustimmungserklärungen (im Wahlvorschlag) bzw. eigenhändig unterschriebene Unterstützungserklärungen können auch als gescanntes Exemplar übermittelt werden.
Die per Link verfügbaren Formulare "Unterstützungserklärung" und "Wahlvorschlag ArchitektInnen" sowie "Wahlvorschlag IngenieurkonsulentInnen" (Wahlvorschlag = die Auflistung der für Ihre Liste kandidierenden Personen in der Reihenfolge der zu besetzenden Mandate) sollen Ihnen als Hilfestellung dienlich sein. Der Wahlvorschlag hat KandidatInnen für folgende zu wählende Gremien zu enthalten:
- Für den Sektionsvorstand der Architekten bzw. Ingenieurkonsulenten der Länderkammer: je 15 MandatarInnen
- Für die Direktdelegierten in die Bundessektion Architekten 4 Mitglieder bzw. in die Bundessektion Ingenieurkonsulenten 3 Mitglieder
- Für den Disziplinarausschuss der Architekten bzw. Ingenieurkonsulenten: je 4 Mitglieder und ein Ersatzmitglied
Zum Servicepackage für Wahlwerbende