Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte (Rechtskraft per 13. 11. 2013) das Recht auf Namensnennung für Architekten, wenn deren Werke in Medien abgebildet werden.

Architekturfotos: Recht auf Namensnennung
Erfolg in zweiter Instanz

Architekt Martin Wurnig hatte sich bereit erklärt, ein Gemeindejournal zu klagen, nachdem die Redaktion bei einem Artikel über einen von ihm geplanten Gemeindebau seinen Namen nicht genannt hatte. In zweiter Instanz gibt es nun eine rechtskräftige Entscheidung durch das Oberlandesgericht Wien.
 
RA Dr. Thomas Höhne hat den Architekten mit finanzieller Unterstützung der Kammer rechtsfreundlich vertreten, er meint zur Entscheidung:

„Dem Architekten kann das Interesse, namentlich genannt zu werden, im Fall eines Berichtes über die Eröffnung eines von ihm geplanten Bauwerks nicht abgesprochen werden, wenn dieses Gegenstand des Artikels und nicht lediglich Beiwerk für andere dargestellte Vorgänge ist.“

Lesen Sie dazu auch in der Kammerzeitung der Plan 30 den Dialog auf Seite 8.