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Kollektivverträge, Basiswerte

Kollektivvertrag 2013

 

Dieses Jahr wurde der Kollektivvertrag für Angestellte bei Architekten und Ingenieurkonsulenten grundlegend novelliert. Eine der wichtigsten Neuerungen ist hierbei die Modernisierung der Gehaltsordnung.

 

Zukünftig gibt es die automatische Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter nur mehr alle 2 bzw. 3 Jahre bis zum 14. Jahr und nicht wie bisher bis zum 21. Jahr.

 

Dabei wurde von einer Erhöhung der Mindestgehälter und Zulagen von 3 % ausgegangen. Für die Umstufung der MitarbeiterInnen wird Ihnen ein Umstiegsdienstzettel zur Verfügung gestellt.

 

Weiters konnte eine Änderung hinsichtlich der FerialarbeitnhemerInnen erzielt werden, welche zukünftig sinngemäß wie Lehrlinge einzustufen sind.

 

Auch der Grundstundenlohn-Teiler für Überstundenzahlungen konnte von 1/150 auf 1/160 reduziert werden.

 

Darüber hinaus wurde die Möglichkeit eines Sabbaticals im Kollektivvertrag aufgenommen.

 

Weiters wurde hinsichtlich der Urlaubs- und Weihnachtsremuneration klargestellt, dass im Krankheits- oder Unglücksfall die Sonderzahlungen zur aliquotieren sind, wobei für die Berechnung das Kalenderjahr als Betrachtungszeitraum gilt.

 

 

 

  • Kollektivvertrag 2013 (425 KB)
  • Erläuterungen KV-Reform 2013 (262 KB)
  • Umstiegs-Dienstzettel (27 KB)
  • Basiswert und Honorarindices ab 1.1.2013

    Bei den diesjährigen Verhandlungen der Bundeskammer mit der Verbindungsstelle der Bundesländer betreffend Anpassung des Basiswertes und der Honorarindices konnte wiederum ein Verhandlungsergebnis erzielt werden.

     

    Der Basiswert beträgt 76,21.

    Der Fortrechnungswert für den Basiswert lautet 76,209.

     

    Der Index Straße beträgt 8,31 (neuer Fortrechnungswert 8,3137),

    der Index Vermessung beträgt 6,85 (neuer Fortrechnungswert 6,8483).

     

    Der Erhöhungsfaktor für den Basiswert und die Indices beträgt 1,02916.

     

    Der Basiswert und die Honorarindices treten mit 1.1.2013 in Kraft.