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Kollektivverträge, Musterverträge und Basiswert

 

Mit 1. Jänner 2008 gilt der neue Kollektivvertrag für Angestellte bei Architekten und Ingenieurkonsulenten in Österreich.

 

Änderungen des Kollektivvertrages ab 1.1.2010: 

 

Die Bundeskammer und alle Länderkammern der Architekten und Ingenieurkosulenten haben im November 2009 mit der Gewerkschaft der Privatangestellen eine Änderung des Kollektivvertrages für Angestellte bei Architekten und Ingenieurkonsulenten vereinbart. (Siehe Donwload nebenan)

 

Weiters stehen Ihnen folgende Musterverträge zum Dowload zur Verfügung:

 

- Musterwerkvertrag für Ziviltechnikerleistungen

 

- Musterwerkvertrag für Ingenieurleistungen im geförderten Siedlungswasserbau

 

- Mustervertrag für die Bildung von ZT Arbeitsgemeinschaften

 

Basiswert und Indices

 

Das Verhandlungsteam der Bundeskammer konnte am 15.1.2009 folgendes Verhandlungsergebnis mit den Auftraggebervertretern betreffend Anpassung des Basiswertes und der Indices erzielen:

 

Basiswert: 69,85

Indices:7,62 (Straße) 6,28 (Vermessung)

 

Erhöhungsfaktor: 1,03221

 

Die Werte sind seit 1.4.2009 gültig.

 

Eine Tabelle der Basiswerte seit 1975 steht Ihnen als Download zur Verfügung.

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Basiswert u. Honorarindices, Brief der bAIK an alle Mitglieder vom 20. April 2010

Sehr geehrte Damen und Herren!

Da kein Verhandlungsergebnis mit den Auftraggebervertretern über die Erhöhung des Basiswertes und der Indices ab 1.4.2010 vorliegt, hat der Vorstand der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten am 16.4.2010 beschlossen, „den ZiviltechnikerInnen bekanntzugeben, dass der Erhöhungsfaktor gemäß der „Vereinbarung mit den öffentlichen Auftraggebern vom 1. 2. 2002“ rein rechnerisch 1,00828 ab 1. 4. 2010 betragen würde.

Weiters, dass der von der Verbindungsstelle der Bundesländer bekannt gegebene und per 1. 5. 2010 zur Anwendung empfohlene Erhöhungsfaktor 1,0074 beträgt.“

 

Bei den Verhandlungen mit den öffentlichen Auftraggebern Anfang des Jahres wurde vom Vertreter der bAIK thematisiert, den Basiswert auslaufen zu lassen und künftig die Anpassungen auf Basis des offiziell von der Statistik Austria publizierten Erzeugerpreisindex für Architektur- bzw. Ingenieurleistungen vorzunehmen.

 

Die Reaktionen der Auftraggebervertreter auf diesen Vorschlag sollten nochmals bAIK-intern diskutiert werden.

Das Thema wurde in der Vorstandssitzung am 16. 4. 2010 behandelt, was auch der Verbindungsstelle der Bundesländer vorab mitgeteilt wurde. Zwischenzeitlich hat diese jedoch den oben genannten Erhöhungsfaktor, der einen Abschlag von 10 % auf den Lohnkostenanteil enthält, errechnet und den Bundesländern zur Anwendung empfohlen.

 

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie selbstverständlich informieren.

 

Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten

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Basiswerte und Honorarindices

 

Ergänzend zur Mail-Aussendung der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten vom 20.4.2010 bezüglich des Basiswertes und der Honorarindices (Download) teilen wir folgendes mit:

 

Wie dem Schreiben der Bundeskammer zu entnehmen ist, beträgt der von der Verbindungsstelle der Bundesländer bekannt gegebene und per 1.5.2010 zur Anwendung empfohlene Erhöhungsfaktor 1,0074.

 

Unter Anwendung dieses Faktors ergeben sich folgende Werte: Basiswert: 70,37

 

Honorarindices Honorarindex zu Projektierungsarbeiten an Autobahnen, Bundesstraßen, Brückenbauten sowie für Vermessungsarbeiten an Autobahnen: 7,68

 

Honorarindex für Vermessungsarbeiten an Bundesstraßen:6,32

 

Geltungsbeginn: 1.5.2010

 

Von der Magistratsdirektion der Stadt Wien wurde bereits mitgeteilt, dass seitens der Stadt Wien diese Werte zur Anwendung kommen werden.