Betriebsunterbrechungsversicherung

Ziviltechniker, Rechtsanwälte, Notare und andere beratend Tätige tragen ein Risiko gemeinsam: Sie erzielen bei Ausfall ihrer persönlichen Arbeitskraft durch Krankheit oder Unfall keine oder nur wesentlich eingeschränkte Erträge. Diesem Risiko, dem diese Berufsgruppen tagtäglich ausgesetzt sind, hat die Versicherungswirtschaft in Form der Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige (BUFT) Rechnung getragen.

Soweit eine Unterbrechung des versicherten Betriebs (Betriebsunterbrechung) durch einen Sach- oder Personenschaden verursacht wird, ersetzt der Versicherer gemäß Versicherungsvertrag den dadurch entstandenen Unterbrechungsschaden.

Als Sachschaden gelten Beschädigung oder Zerstörung einer Sache durch Brand, Blitzschlag (direkt), Explosion, Leitungswasser, Sturmschaden und Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus, sogar Schäden infolge von Absturz oder Anprall von bemannten Luftfahrzeugen. Unter Personenschäden, die unserer Meinung nach das eigentliche Risiko darstellen, versteht man Krankheit und Unfall bzw. Unfallfolgen der versicherten Person.

Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Deckungsbeitrag (Differenz zwischen den Betriebserträgen und den variablen Kosten), wobei als Versicherungssumme höchstens jener Betrag gewählt werden darf, der bei einem Unterbrechungsschaden von einem Jahr erreicht wird. Alternativ ist auch die Absicherung der reinen fortlaufenden Fixkosten möglich.

Bei der Ersatzleistung im Schadensfall wird nach Sach- oder Personenschäden unterschieden. Das Ausmaß der Ersatzleistung bei Sachschäden bildet der durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftete (entgangene) Deckungsbeitrag. Im Personenschadenbereich wird pro Tag der Unterbrechung 1/360 der Versicherungssumme geleistet.

Maßgebend für die Prämienhöhe sind das Alter der versicherten Person, die Versicherungssumme und die gewählte Karenzfrist (Selbstbehalt). Die Karenzfrist die von 10 bis 30 Tagen frei wählbar ist, bezieht sich nur auf den Bereich der Personenschäden und entfällt bzw. verkürzt sich bei ununterbrochenem stationärem Krankenhausaufenthalt.

Ansprechpartner:

Peter Artmann
Aon Austria GmbH
T: +43 5 7800-159
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