Aufgaben der Ziviltechniker(innen)

Die Leistungspalette der Ziviltechniker(innen) umfasst unter anderem

  • Verfassung von Plänen (Vorentwurf bis Detailplanung), Leistungsverzeichnissen und Voranschlägen sowie Erstellung von Ausschreibungsunterlagen
  • Durchführung von Tragwerksplanungen
  • Erstellung von Verkehrsplanungen
  • Planung auf dem Gebiet der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie der Abfallwirtschaft
  • Erstellung von Stadt- und Raumplanungskonzepten, Landschaftsplanungen und Freiraumgestaltung
  • Konzeption von Projekten, Projektsteuerung und Projektmanagement
  • Begleitende Kontrolle, Bauaufsicht, Bau- und Montageüberwachung, Aufgaben in der Planungs- und Baustellenkoordination
  • Planungen in der Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitärtechnik und auf anderen Gebieten der Gebäudetechnik
  • Planungen auf allen Gebieten der Elektrotechnik und des Maschinenbaus
  • Anlagenbau von der Planung, der Leitung der Herstellung bis zur Überwachung im Betrieb
  • Konzeption, Begleitung der Umsetzung und Evaluation im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, Planung und Monitoring von Sicherheitskonzepten
  • Beratung und Durchführung von fachtechnischen Untersuchungen, Überprüfungen, Studien, Wirtschaftlichkeitsanalysen
  • Untersuchungen und Projektierungen in den Bereichen Geologie, Bergbau und Werkstoffwissenschaften
  • Aufbau von Informationssystemen (GIS, KIS ...)
  • Untersuchung ökologischer Fragestellungen, Durchführung von Umweltverträglichkeitsstudien, Koordination von Umweltverträglichkeitsprüfungen
  • Beratung beim Aufbau von Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen
  • Durchführung von Emissions- und Immissionsmessungen (z. B. Lärm, Luftschadstoffe etc.), chemischen Analysen, Gewässergüteuntersuchungen
  • Verfassung von Teilungsplänen, Durchführung von Grenzvermessungen und von technischen Vermessungen
  • Tätigkeiten im Bereich der Photogrammetrie und Fernerkundung
  • Durchführung von Abnahmeprüfungen und wiederkehrenden Prüfungen (z. B. nach gewerberechtlichen Bestimmungen)
  • Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes (Prüfungen, Evaluierungen, Sicherheitsfachkraft etc.)
  • Tätigkeit als Prüfingenieur
  • Erstattung von Gutachten, Schätzungen und Berechnungen, Überprüfung anderer Pläne und Gutachten
  • Berufsmäßige Vertretung vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, Einbringen von Ansuchen und Eingaben in facheinschlägigen Angelegenheiten
  • Nichtamtliche Sachverständigentätigkeit im Verwaltungsverfahren
  • Übernahme baubehördlicher Funktionen im Bauverfahren
  • Tätigkeit als Schlichter und Mediator
  • Organisatorische und kommerzielle Abwicklung von Projekten