Ziviltechniker(innen) und Vergaberecht

Das Vergaberecht regelt insbesondere die Verfahren zur Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im öffentlichen Bereich unter Wahrung der Grundsätze des freien, fairen und lauteren Wettbewerbs, der Gleichbehandlung und der Transparenz.

Ziviltechniker(innen) kommt im Rahmen der Vergabe von öffentlichen Aufträgen eine besondere Bedeutung zu. Erstens bieten sie ihre eigenen Dienstleistungen (z.B. Planungsleistungen, örtliche Bauaufsicht, begleitende Kontrolle, Statik, Vermessung, Bauphysik etc.) öffentlichen Auftraggebern mit dem Ziel an, sie an diese zu „verkaufen“ (Verkaufssituation). Zweitens schreiben ZiviltechnikerInnen oftmals auf Namen und Rechnung der öffentlichen Hand Leistungen aus, sprich kaufen Leistungen für öffentliche Auftraggeber ein (Einkaufssituation). Zudem tragen ZiviltechnikerInnen in diversen Vergabekontrollkörpern (z.B. Bundesverwaltungsgericht, Schlichtungsstelle) zur Rechtsfortbildung bei. Des weiteren sind ZiviltechnikerInnen im Rahmen von Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekontrollbehörden oftmals als Sachverständige mit dem Ziel tätig, Sachverhaltsermittlungen darzustellen. Zuletzt nehmen ZiviltechnikerInnen über ihre Interessensvertretung zu Gesetzesvorhaben Stellung und beeinflussen somit das österreichische Vergabewesen.

Aktuelles zum Thema Vergabe finden Sie auch am Blog Vergabe der Bundekammer der ZiviltechnikerInnen.

Für Rechtsauskünfte steht Ihnen unser Vergabejurist Bernhard Frühwirt, LL.M. (bernhard.fruehwirt@arching.at +43 1 5051781-30) gerne zur Verfügung.