Kundmachung der VO zum WGARG betr. Einheitssatz der Ausgleichsabgabe

Sehr geehrte Damen und Herren! Am 21.12.2023 wurde eine Verordnung zum Wiener Garagengesetz (WGarG) kundgemacht, sehen Sie bitte HIER. Der Einheitssatz der Ausgleichsabgabe wurde auf 16.320 EUR festgesetzt (bisher 12.000 EUR). Sie ist seit 22.12.2023 in Kraft. Für anhängige Verfahren gilt der alte Einheitssatz.