Problemlösung

Ombudsstelle

Mit der Einrichtung der Ombudsstelle hat die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland eine Stelle geschaffen, an die sich alle in einem von Ziviltechniker(inne)n geplanten bzw. gesteuerten Projekt beteiligten Parteien wenden können.

Aufgabe der Ombudsstelle ist es, entstandene Probleme zwischen Projektbeteiligten tunlichst einer einvernehmlichen Beilegung zuzuführen. Die Ombudsstelle versteht sich als „Deeskalierungsstelle“ und verfolgt das Ziel, auf die Projektrealisierung positiv Einfluss zu nehmen. Im Sinne eines aktiven Konsumentenschutzes können sich an sie Bauherren, aber auch ausführende Unternehmer(innen) oder andere Projektbeteiligte wenden.

Personen, die mit der Ombudsstelle in Kontakt treten wollen, senden eine schriftliche Darstellung des Sachverhalts an die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland, 1040 Wien, Karlsgasse 9 (kammer@arching.at, Fax + 43 1 5051005). Das Präsidium der Kammer wird anschließend einen Ombudsmann bzw. eine Ombudsfrau zuweisen.

Schlichtungsstelle

Egal ob es um Grundstücksgrenzen geht, um Wasser oder Abwasser, Lärm oder andere Beeinträchtigungen – bei allen Streitigkeiten mit technischem Hintergrund bietet die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland ein Schlichtungsverfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung an.

Die außergerichtliche Schlichtung hat gegenüber Gerichtsverfahren drei wesentliche Vorteile: Sie ist in der Regel kostengünstiger, sie dauert kürzer als Gerichtsverfahren und es wird eine Entscheidung gesucht, die beide Parteien akzeptieren: Nachbarn sollten nach einem außergerichtlichen Verfahren wieder in Frieden leben können.

Damit reagiert die Kammer auf den generellen Trend, außergerichtliche Schlichtungsverfahren zu forcieren und damit die Gerichte zu entlasten.

Schlichter sind Spezialisten auf dem jeweiligen technischen Fachgebiet. Damit können sie nicht nur eine juristische Lösung anbieten, sondern auch ihre technische Kompetenz einbringen.

Damit ein Schlichtungsverfahren stattfinden kann, ist das Einverständnis beider Parteien notwendig. Den Antrag stellen kann allerdings nur ein Streitgegner, die Schlichtungsstelle übernimmt es dann, die Zustimmung des Kontrahenten einzuholen.

Der Weg zur Schlichtung ist unkompliziert: Interessierte können sich das Antragsformular und alle Informationen herunterladen.

Kontakt (Ombudsstelle & Schlichtungsstelle):

Mag. Christoph Tanzer

T: +43 1 5051781-28

christoph.tanzer@arching.at

Mediation

Wenn ein Konflikt ausbricht, sind die Fronten meist schon verhärtet und eine Lösung in weiter Ferne. Damit es gar nicht so weit kommt, versucht die Mediation mithilfe einer neutralen dritten Person eine Win-win-Situation zwischen den Konfliktpartnern herzustellen. Dafür müssen die Konfliktbeteiligten gemeinsam eine für sie akzeptable Lösung finden. Nur so können Konflikte als Problem und Chance zugleich gesehen werden – es kommt nur darauf an, wie man mit ihnen umgeht.

Architekt(inn)en und Ingenieurkonsulent(inn)en haben die Möglichkeit, eine eigens für sie konzipierte Mediationsausbildung an der Arch+Ing Akademie zu absolvieren. Damit können sie die Mediation mit dem Branchenwissen verbinden und schaffen so eine ideale Voraussetzung für eine konstruktive Konfliktbearbeitung. Alle von der Arch+Ing Akademie ausgebildeten Mediator(inn)en verfügen über eine Mediationsversicherung.

Link zur Mediatorenliste des Justizministeriums:

http://www.mediatorenliste.justiz.gv.at/mediatoren/mediatorenliste.nsf/docs/home