Energieausweis

Vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ist ein Schreiben an alle Landesregierungen ergangen, in dem klargestellt wird, dass die Ausstellung von Energieausweisen in den Befugnisumfang von Ziviltechniker(inne)n fällt und insbesondere Architekt(inn)en, Zivilingenieure/-ingenieurinnen und Ingenieurkonsulent(inn)en für Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen – Bauwesen, technische Physik, Verfahrenstechnik, Maschinenbau sowie Gebäudetechnik zur Ausstellung qualifiziert und berechtigt sind.

Jene Kollegen, die tatsächlich Energieausweise ausstellen, sollten dies als Vermerk auf ihrem Datenblatt im elektronischen Ziviltechnikerverzeichnis anführen, damit sie dort mit dem Stichwort „Energieausweis“ in der Rubrik „Expertensuche“ abgefragt werden können.