Auslegung von Normen und OIB-Richtlinien

Hier finden Sie Hintergrundinformationen zu Fragen und Entscheidungen über die Baunormen (Eurocodes), die Kolleginnen und Kollegen an uns gesendet haben und die von Wichtigkeit in der täglichen Praxis und Arbeit sind.

ONR 21090

Leitfaden für die Wahl von Ausführungsklassen von Bauwerken, Tragwerken und Bauteilen bei Stahl- und Aluminiumtragwerken

In der laufenden Diskussion über das Pflichtenheft für den Prüfingenieur ist auch die Einteilung der Bauwerke in Schadensfolgeklassen ein wesentliches Thema. Mit der Einführung der Eurocode-Reihe hielt auch die zwingende Festlegung der Schadensfolgeklasse Einzug in die Berechnungsnormen für Tragwerke. Die in der EN 1990 (Eurocode 0) genannten Sicherheitsanforderungen werden von Behörden, Bauherren, Planern und Ausführenden oft noch nicht beachtet, stellen jedoch eine Voraussetzung für die Anwendung der Eurocodes dar.

Neben der Festlegung der Schadensfolgeklasse (CC) oder der Zuverlässigkeitsklasse (RL) werden im Anhang B der EN 1990 die Überwachungsstufen bei der Herstellung (IL) sowie die Überwachungsmaßnahmen bei der Planung (DSL) für alle Materialien (Beton, Holz, Mauerwerk usw.) gefordert. Nur mit deren Festlegung und einer entsprechenden Bemessung ist das notwendige Sicherheitsniveau nachweisbar.

Die ONR 21090 wendet sich an alle Tragwerksingenieure, Auftraggeber, Ausschreibende und Ausführende auf dem Gebiet des Metallbaus und bietet eine praktische Hilfe für die Wahl der Ausführungsklassen unter Einhaltung wirtschaftlicher Aspekte. Ausführungsklassen (EXC) sind in Klassen zusammengefasste Anforderungen, die für die Ausführung der Stahl- bzw. Aluminiumkonstruktion als Ganzes, eines einzelnen Bauteils oder eines Details eines Bauteils festgelegt sind. Für die Zuordnung zu Ausführungsklassen ist die Kenntnis der Schadensfolgeklasse sowie der Beanspruchungskategorie (statisch – dynamisch, Erdbebenduktilitätsklasse (DCL oder DCM/DCH)) erforderlich.

Die ONR 21090 enthält eine beispielhafte Zuordnung von Tragwerken bzw. Tragwerksteilen zu den Ausführungsklassen EXC 1 bis EXC 4 gemäß Ausführungsnorm EN 1090 Teil 2 (Stahl) und Teil 3 (Aluminium). Entsprechend den Ausführungsklassen werden Anforderungen an die ausführenden Betriebe, an die Qualifikation der Mitarbeiter (Schweißaufsicht, Schweißer), die Qualität der Ausführung sowie an den Prüfumfang gestellt. Dementsprechend bestimmt die Festlegung der Ausführungsklasse auch den Preis und ist es daher das Ziel, für Tragwerke bzw. Teile von Tragwerken die unterste Ausführungsklasse, mit der die geforderte Zuverlässigkeit gewährleistet werden kann, zu wählen.

Peter Bauer, Erich Kern, Gerald Luza

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