Kammerumlage

Die Kammerumlage ist grundsätzlich umsatzabhängig, beträgt jedoch bei aufrechter Befugnis mindestens 400,– EUR p. a.

Als berechnungsrelevante Umsätze zählen stets die zwei Jahre zuvor erwirtschafteten Umsätze.

So wird die Kammerumlage 2024 auf Basis des Umsatzes 2022 nach folgenden Formeln ermittelt: 0,7727 × Umsatz0,6127

In der Gesamtsumme ist unter anderem der kostenlose Bezug des zt:Normenpakets enthalten.

Kammerumlage für Newcomer

Kammerumlage für Newcomer

Um jungen Ziviltechniker(inne)n den Einstieg in die Selbständigkeit zu erleichtern, bezahlen Sie in den ersten drei Jahren Ihrer Mitgliedschaft lediglich stark reduzierte Umlagen.

  • Neueinsteiger: Eintragungsgebühr 100,– EUR
  • Kammerumlage im Kalenderjahr der Vereidigung 150,– EUR ( bei aufrechter Befugnis)
  • Kammerumlage im ersten aktiven Kalenderjahr nach dem Vereidigungsjahr 250,– EUR
  • Kammerumlage im zweiten aktiven Kalenderjahr nach dem Vereidigungsjahr ab 300,– EUR
  • Die Kammerumlage bei ruhender Befugnis beträgt 300,– EUR p. a. (Im Kalenderjahr der Vereidigung ist man von diesem Betrag befreit)

Sonstige Ausnahmetatbestände für die Berechnung der Kammerumlage finden Sie im jeweils gültigen Umlagenbeschluss.

Umlagenbeschluss

Die Kammervollversammlung der Ziviltechnikerkammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland hat in ihrer Sitzung vom 29.11.2023 nachstehenden Umlagenbeschluss für die Ermittlung und Einhebung der Kammerumlage für das Kalenderjahr 2024 gefasst.