Servicepackage für Wahlwerbende

Wie bereits bei den Kammerwahlen 2006, 2010 und 2014 stellt die Kammerdirektion auch heuer wieder allen wahlwerbenden Gruppen ein Servicepackage zur Verfügung. Dieses Servicepackage wurde im Kammervorstand vom 6. März 2018 beschlossen und beinhaltet:

  • Postversand im Umfang von bis zu zwei A4 Seiten mit einer Papiergrammatur von maximal 120 g/m2 pro wahlwerbender Liste gemeinsam mit den offiziellen Wahlunterlagen (Verlautbarung der Wahlvorschläge, Zusendung der Wahlkuverts und Stimmzettel) am 7. Mai 2018. Dieses Dokument muss bis spätestens Freitag, 27. April 2018, 9.00 Uhr, druckfertig und in PDF-Form im E-Mailpostfach kammerwahlen2018@arching.at eingelangt sein. Die Kammerdirektion soll einen Copyshop beauftragen, der am Freitag, 27. April 2018, vormittags, die Vervielfältigung, auf für alle Listen einheitlichem Papier, übernimmt. Die optische und druckfertige Aufbereitung der Inhalte liegt in der Verantwortung der wahlwerbenden Listen. Die Kammerdirektion soll keine Qualitätsabnahme der Drucksorten übernehmen. Für die Abnahme der Drucksorten wird den wahlwerbenden Listen die Möglichkeit eingeräumt, am 27. April, (genauer Ort und Zeitpunkt sind noch von der Kammerdirektion bekannt zu geben) eine Vertrauensperson für die Prüfung der Erstdrucke zu entsenden. Die Vervielfältigungskosten sollen zur Gänze dem Budgetposten "Kammerwahl" zugeordnet werden. Die Kammerdirektion soll für den gemeinsamen Transport der Vervielfältigungen aller wahlwerbenden Listen von Copyshop zu Postpartner sorgen. Auch diese Kosten sollen zur Gänze dem Budgetposten "Kammerwahl" zugeordnet werden.
  • E-Mailversand mit Infos der Wahlwerbenden an alle Mitglieder am Mittwoch, 2. Mai 2018.  Wenn Wahlwerbende diesen Service in Anspruch nehmen möchten, muss das Dokument im pdf-Format (maximal 6.000 Zeichen inkl. Leerzeichen sowie maximal 2MB) von den Wahlwerbenden bis spätestens Montag, 30. April 2018, 14.00 Uhr, per E-Mail an kammerwahlen2018@arching.at bereitgestellt werden. Die Informationen der Listen werden chronologisch nach Einlangen der Wahlvorschläge und von der Wahlkommission zugewiesener Listennummer geordnet. Zuerst die Listen (1 bis ...) der Sektion ArchitektInnen, dann die Listen (1 bis ...) der Sektion IngenieurkonsulentInnen.
  • E-Mail-Reminder mit dem Aufruf, das Wahlrecht in Anspruch zu nehmen an alle Mitglieder und den oben genannten Informationen der Wahlwerbenden am Mittwoch, 9. Mai 2018. Sollten Wahlwerbende den Mailversand am 2. Mai nicht in Anspruch genommen bzw. die Frist, das versandfertige Dokument bereitzustellen, versäumt haben, können sie dies nachholen. Das versandfertige Dokument (maximal 6.000 Zeichen inkl. Leerzeichen sowie maximal 2MB) im pdf-Format muss für den Reminder bis spätestens Dienstag, 8. Mai 2018, 14.00 Uhr, per E-Mail an kammerwahlen2018@arching.at bereitgestellt werden.
  • E-Mail-Reminder mit dem Aufruf, das Wahlrecht in Anspruch zu nehmen an alle Mitglieder mit Informationen zu Brief- und persönlicher Wahl im Wahllokal, versendet am Montag, 14. Mai 2018, ohne Pdfs der wahlwerbenden Listen. Der Textentwurf für dieses E-Mail soll dem Kammervorstand in seiner Sitzung vom 3. April 2018 zur Kenntnis bzw. Beschlussfassung vorgelegt werden.
  • Webpräsenz der wahlwerbenden Listen auf der Seite "Kammerwahlen 2018", Unterpunkt "Wahlwerbende Listen", unterteilt in "ArchitektInnen" und "IngenieurkonsulentInnen". Die Listennummern ("Liste 1", "Liste 2",...) werden chronologisch nach dem Einlangen der Wahlvorschläge vergeben und nach Zulassung der Wahlvorschläge durch die Wahlkommission am Donnerstag, 26. April 2018, ebenso in der Webpräsenz umgesetzt. Ab Mittwoch, 2. Mai 2018, werden die Informationen der Wahlwerbenden als Download sichtbar sein. Um diesen Service in Anspruch nehmen zu können, muss das Dokument im pdf-Format vorliegen, maximal 5MB umfassen und per E-Mail an kammerwahlen2018@arching.at bereitgestellt werden. Wahlwerbende können mehrere Pdfs online stellen lassen, maximal jedoch 10 Stück pro Liste. Die Freischaltung durch die Kammerdirektion kann einen Werktag Vorlauf umfassen. Die inhaltliche Verantwortung liegt bei den Wahlwerbenden.
  • Video-Statement der/des Listenführenden mit einer Länge von maximal einer Minute. Das Video-Statement wird auf der Webpräsenz der wahlwerbenden Liste implementiert und ab Montag, 7. Mai 2018 freigeschaltet. Die Aufzeichnung der Statements findet am Donnerstag, 3. Mai 2018 durch ein professionelles Filmteam statt.