• Wahlberechtigt sind jene Personen, die zum Stichtag 5. MÄRZ 2018 Mitglied (mit aufrecht oder ruhend gemeldeter Befugnis) der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland sind.
  • Die Wählerlisten liegen in der Zeit vom 8. bis 22. MÄRZ 2018, Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr, in der Kammerdirektion, 1040 Wien, Karlsgasse 9/1 auf und sind bis 22. März 2018 auch online einsehbar.
  • Einsprüche gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme in die Wählerliste können binnen zwei Wochen nach Ende der Auflegungsfrist, also bis spätestens 6. APRIL 2018, 13.00 Uhr, beim Wahlkommissär, p. A. Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland, 1040 Wien, Karlsgasse 9/1, schriftlich eingebracht werden. Verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.