Nichtamtliche Sachverständige in Niederösterreich

Für Detailinformationen zu den Sachverständigen klicken Sie bitte in der Liste oben auf den Nachnamen – Sie werden auf das zt:Verzeichnis weitergeleitet.

Wichtige Information für nichtamtliche Sachverständige:
Bitte tragen Sie Ihre Daten (z.B. Firmenname, Firmensitz und Filialen, Foto, ev. Kurz-CV, Fachgebiete, Projekte, Referenzen) direkt im ZT-Verzeichnis ein. Sie können dort unabhängig von der Kammerdirektion Ihre Daten verwalten und erweitern. Wir bitten Sie, Ergänzungen im Bedarfsfall zeitnah vorzunehmen, damit Ihre umfassenden Qualifikationen über das zt:Verzeichnis von Dritten abgerufen werden können.

Im Folder „ZiviltechnikerInnen im Internet“ (zum Anzeigen bitte klicken) sind alle Funktionen des zt:Verzeichnisses beschrieben.

Gebühren der nichtamtlichen Sachverständigen

Gem. § 53a AVG sind für die Gebührenermittlung sinngemäß die §§ 24 bis 37, 43 bis 49 und 51 des Gebührenanspruchsgesetzes – GebAG anzuwenden.

Die entsprechenden Bestimmungen finden Sie unter diesem Link.

Neue Liste nach erfolgreichem Seminar der zt: akademie

In Kooperation mit der niederösterreichischen Landesregierung hat die Arch+Ing Akademie ein spezielles Seminar entwickelt, das sich an alle Ziviltechniker:innen, die in Niederösterreich als nichtamtliche Sachverständige tätig sein wollen, richtet. Das Seminar widmet sich schwerpunktmäßig dem Zusammenwirken von Behörde, Jurist:innen sowie Sachverständigen und vermittelt die notwendigen internen Spielregeln für eine erfolgreiche Zusammenarbeit in den jeweiligen Verwaltungsverfahren.

Die Absolvent:innen sind in einer gesonderten Sachverständigenliste ("Bausachverständigenpool der Arch+Ing für Ämter und Behörden in NÖ") eingetragen, auf die die Behörden zurückgreifen können. Diese Liste enthält die Kontaktdaten der Absolvent:innen, deren Befugnis sowie deren Fachgebiete und Referenzen.

Link zur Information NÖ

 

Für ZT, die bereits als nichtamtliche Sachverständige in NÖ tätig sind und in die Liste - ohne Absolvierung des Seminars - aufgenommen werden möchten, wurde durch den Kammervorstand folgende Vorgangsweise nach Abstimmung mit der NÖ Baudirektion festgelegt:

Zur Aufnahme in die Liste sind der Kammer drei Referenzen bekanntzugeben. Inhalt: Auftraggeber:in, Auftragsart (Umfang), Zeitraum des Auftrags, Kontaktdaten zu den Referenzen (E-Mail, Telefon)

Die Prüfung der Referenzen erfolgt durch den/die jeweilige(n) Vorsitzende(n) des Kammerfachgremiums (Fachgruppe oder Ausschuss). Sollte aus bestimmten Gründen eine Prüfung durch den/die Vorsitzende(n) nicht möglich sein, hat er/sie eine(n) Kollegen(in) um die Prüfung zu ersuchen. Falls die Befugnis in keinem Kammerfachgremium vertreten ist, hat der jeweilige Sektionsvorstand eine(n) Ziviltechniker:in zur Prüfung zu nennen.

Ansuchen zur Aufnahme in die Liste sind mit den genannten Unterlagen an folgende E-Mail Adresse zu übermitteln: kammer@arching.at