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zt:News 20.12.: Kundmachung Bauordnungsnovelle Wien | Verlängerung der Schwellenwerteverordnung | LM.VM 2023 | Änderung Kollektivvertrag 2024

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Zu den bevorstehenden Weihnachtsfeiertagen wünschen wir Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Mitarbeiter:innen besinnliche, erholsame Tage und für das neue Jahr Gesundheit sowie Glück und Erfolg!

 
 
 
 

 

Kundmachung Bauordnungsnovelle Wien

Die Bauordnungsnovelle 2023 wurde am 13.12.2023 mit Landesgesetzblatt Nummer 37/2023 kundgemacht: RIS - LGBLA_WI_20231213_37 - Landesgesetzblatt authentisch für Wien. Bitte beachten Sie die Bestimmungen zum Inkrafttreten, die Sie im Landesgesetzblatt finden. Das Gesetz tritt grundsätzlich mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Für einige Bestimmungen gelten andere Regelungen. Das Gesetzblatt finden Sie HIER.

 
 
 
 

 

Verlängerung der Schwellenwerteverordnung

Die aktuelle österreichische Schwellenwerteverordnung, die im Vergleich zu den gesetzlichen Schwellenwerten gemäß BVergG höhere Schwellenwerte für die Zulässigkeit bestimmter Verfahrensarten festlegt, soll ein weiteres Mal verlängert werden. Laut dem Leiter der Stabstelle für Vergaberecht im BMJ besteht auf Bundesregierungsebene eine Einigung für eine Verlängerung um zwei Jahre bis zum 31.12.2025. Eine Indexanpassung bleibt auch dieses Jahr aus.

Bund, Länder und Gemeinden dürfen somit weiterhin Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich mit einem geschätzten Auftragswert bis zu 100.000 EUR im Wege der Direktvergabe ohne Ausschreibung an Unternehmen vergeben. Der Schwellenwert für "nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung" bei Bauaufträgen liegt weiterhin bei 1 Mio. EUR anstatt bei 300.000 EUR.

Die Geltung der erhöhten Schwellenwerte ab dem 01.01.2024 setzt eine rechtzeitige Kundmachung der Verlängerung der Schwellenwerteverordnung im Bundesgesetzblatt voraus. Obwohl es sich in Anbetracht der bestehenden Einigung dabei lediglich um einen Formalakt handelt, ist zu beachten, dass die Veröffentlichung die vorherige Zustimmung der Bundesländer voraussetzt. Es wird berichtet, dass einige Bundesländer der Verlängerung bereits zugestimmt haben, während andere ihre Zustimmung noch nicht erteilt haben.

Auch bei den EU-Schwellenwerten gibt es Neuigkeiten: Durch vier neue EU-Verordnungen werden diese für die Anwendung des EU-Vergaberechts (Oberschwellenbereich) leicht angehoben.

Weitere Informationen und eine Übersicht der Schwellenwerte und Vergabeverfahren ab 01.01.2024 finden Sie HIER.

 
 
 
 

©Ketut Subiyanto. Die Bundeskammer der Ziviltechniker:innen hat kürzlich über das Ergebnis der diesjährigen KV-Verhandlungen informiert.

 

Änderung Kollektivvertrag 2024 | Änderung Basiswert & Indices 2024

Mit der heurigen Erhöhung der Kollektivvertragsgehälter bringen die Ziviltechniker:innen ihre Wertschätzung gegenüber ihren Mitarbeiter:innen zum Ausdruck und positionieren sich als attraktive Arbeitgeber:innen. Zum Entfall der Empfehlung zur Aufrechterhaltung der bestehenden Überzahlungen wurden ausführliche Erläuterungen seitens der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen erstellt. Bei Fragen dazu steht die Bundeskammer der Ziviltechniker:innen gerne zur Verfügung.

Ab 01.01.2024 gelten folgende Änderungen im Kollektivvertrag:

  • Kollektivvertragliche Mindestgehälter: Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden um 10% erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.
  • Lehrlingsentschädigung: Erhöhung um 10% und kaufmännische Rundung auf ganze Euro.
  • Zulagen und Trennungsgeld: Erhöhung sämtlicher Zulagen und des Trennungsgeldes um 10% und kaufmännische Rundung auf Zehntel Euro.
  • Ist-Gehälter: Entfall der Empfehlung zur Aufrechterhaltung der bestehenden Überzahlungen - Nähere Erläuterungen zum Thema Ist-Gehälter und „Betriebliche Übung“ finden Sie hier.

Basiswert + Honorarindices 2024

Auf Basis des Übereinkommens vom 28.01.2002 zwischen den Bundesländern, dem BMWA, den ÖBB, der HL-AG, der ÖSAG und der Alpenstraßen AG einerseits und der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen andererseits über die Anpassung der Honorarindices und des Basiswertes wurde folgendes vereinbart:

Der Erhöhungsfaktor für den Basiswert und die Honorarindices, bezogen auf die Werte vom 01.01.2024, lautet: 1,07796.

Honorarindices:

11,71 Honorarindices zu Projektierungsarbeiten an Autobahnen, Bundesstraßen,  Brückenbauten, sowie für Vermessungsarbeiten an Autobahnen

 9,65 Honorarindex für Vermessungsarbeiten an Bundesstraßen

Der Basiswert beträgt: 107,34.

Geltungsbeginn: jeweils 01. Jänner 2024

 
 
 
 

 

Mitgliederbefragung zur Dauer von Baugenehmigungsverfahren

Seit 2021 erreichten uns immer mehr Beschwerden über überlange und teilweise als nicht nachvollziehbar empfundene Abwicklungspraktiken und Verfahrensdauern von Baueinreichungen. Vor diesem Hintergrund hat die Kammer der Ziviltechniker:innen für Wien, Niederösterreich und Burgenland das Innsbrucker Institut für Marktforschung und Datenanalysen (IMAD) beauftragt, unter unseren Kammermitgliedern eine Umfrage zum Thema „Verfahrensdauer im Zuge der Ansuchen um Baugenehmigung“ durchzuführen. Entnehmen Sie den Ergebnisbericht der Mitgliederbefragung mit Vorwort von Präsident Bernhard Sommer und Vizepräsident Peter Bauer zur Verfahrensdauer HIER. In der Kammerzeitschrift  derPlan#58 und derPlan#60 finden Sie dazu weitere Beiträge.

 
 
 
 

 

Achtung: Sperre von e-cards ohne Foto mit 1.1.2024!

Gemäß § 31a Abs. 8 ASVG sind bis 31.12.2023 alle e-cards ohne Foto auszutauschen, für die keine Ausnahme besteht. Kann ein Tausch nicht vorgenommen werden, ist die alte e-card zu sperren. Daher müssen mit 1.1.2024 alle e-cards gesperrt werden, die ohne Foto der Karteninhaberin bzw. des Karteninhabers ausgestellt wurden und für die keine gesetzliche Ausnahme gilt.  E-Cards ohne Foto von Personen, die bei staatlichen Krankenversicherungsträgern (wzB. SVS, ÖGK) versichert sind, sollten automatisch ausgetauscht werden, sofern die Behörde über ein Foto verfügt. E-Cards ohne Foto von ausschließlich Opting-Out/Uniqa GKV Versicherten werden nicht automatisch ausgetauscht, sondern bedarf es eines Antrags des/der Versicherten. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie HIER.

 
 
 
 

JETzt:die neue Podcast Episode hören! Auf zt: Website oder Podcast-Plattformen wie Spotify&Co.

 

JETzt: Podcast Hören | "Bauordnungsnovelle - neue Richtlinien!"

In dieser JETzt: Episode beleuchten wir die Besonderheiten, die Entstehung und die Ziele, aber auch die kritischen Aspekte der seit Anfang Dezember in Kraft getretenen neuen Richtlinie. Im Gespräch mit:

  • Architecte d.p.l.g. Sophie Ronaghi-Bolldorf, Vorsitzende AS Bauordnung
  • Dr.in Cornelia Klugsberger, stellvertretende Abteilungsleiterin und Leiterin der Gruppe Baurecht in der Stadt Wien, MA 64 – Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten
  • Univ.-Prof. DI Peter Bauer, Länderkammervizepräsident für Wien, Niederösterreich und Burgenland
  • Moderation: Mag. Eva-Maria Rauber-Cattarozzi, Leitung Kammerorganisation

 
 
 
 

 

Staatspreis Architektur und Nachhaltigkeit | Einreichung bis 12.1.2024

In der aktuellen Ausschreibung wird ein besonderes Augenmerk auf Einreichungen zu herausragenden Beispielen der Bestandsentwicklung, des kreislauffähigen Bauens und der Quartiersentwicklung gelegt. Einreichungen für den Staatspreis Architektur und Nachhaltigkeit 2024 sind bis 12. Jänner 2024 möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie HIER.

 
 
 
 

©Michael Nagl.

 

Kammervollversammlung 2023 | Unterlagen zu den Gastreden

Gerne kommen wir den vielen Anfragen nach und veröffentlichen die Unterlagen zu den Gastreden der Kammervollversammlung 2023.

  • Die Unterlage zur Gastrede  von Herrn Em. Univ.-Prof. Arch. DI Hans Lechner finden Sie HIER.
  • Die Unterlage zur Gastrede von Frau Em. o. Univ.-Prof. Dr. h. c. Helga Kromp-Kolb  finden Sie HIER.

 
 
 
 

 

Stellenausschreibung

Die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Wien, Niederösterreich und Burgenland ist als gesetzliche Interessenvertretung dazu berufen, innerhalb des örtlichen Wirkungsbereichs die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen wahrzunehmen und zu fördern. Dazu suchen wir Verstärkung für unser Team in der Kammerdirektion Wien. Folgende Position ist ausgeschrieben - Einstieg ab sofort möglich. Details zu Aufgaben und Anforderungen finden Sie über untenstehenden Link:

Wir bieten Entlohnung in der Beschäftigungsgruppe 4 gem. Kollektivvertrag für Angestellte bei ZiviltechnikerInnen mit der Bereitschaft zur Überzahlung bei entsprechender Qualifikation und freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mail, an eva-maria.rauber@arching.at

 
 
 
 

 

Sanierungsbonus - neue Förderhöhen beschlossen

Die UFI-Kommission hat neue Förderhöhen beschlossen, die eine starke Verbesserung für Ein- und Zweifamilienhäuser ebenso wie für den mehrgeschoßigen Wohnbau bringen.

  • Informationen zu Sanierungsbonuns für Private 2023/24 Mehrgeschoßiger Wohnbau / Reihenhausanlage entnehmen Sie HIER.
  • Informationen zu Sanierungsbonuns für Private 2023/24 Ein/Zweifamilienhaus/ Reihenhaus entnehmen Sie HIER.

 
 
 
 

©Fotalia. Anmeldungen bitte bis 4.01.2024!

 

45. Tagung der BFG Natürliche Ressourcen

Die jährliche Tagung der BFG Natürliche Ressourcen der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen bietet wie gewohnt mehrere Inputs zu fachspezifischen Themen, verbunden mit Austauschmöglichkeiten und Networking

Was kostet Biodiversität? 11.&12 Jänner 2024 | Hotel Stefanie, Taborstraße 12, 1020 Wien.

Weitere Informationen zum Programm sowie den Link zur Anmeldung finden Sie HIER.

 
 
 
 

 

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Wir sind für Sie da!

 

Erreichbarkeit Ihrer Kammerdirektion

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Kammerdirektion arbeiten daran, Ihnen die aktuellen Informationen der Branche auf unserer Website zur Verfügung zu stellen. Wir stehen wir Ihnen natürlich auch jederzeit mit Rat und Tat telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Persönlich in der Kammer sind wir für Sie von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr erreichbar.