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zt:News 23.2.: Kammerumlage Vorschreibung 2021, COVID-FAQ upgedatet, Normen uvm.

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zt: wie zum (Mit)teilen! Neues aus erster Hand: Wir liefern Fachliches, Rechtliches, Aktuelles und neue Projekte unserer Mitglieder - laufend via Slideshow auf der zt:Website wien.arching.at sowie hier im Header-Bild präsentiert. Bei Interesse senden Sie uns bitte gerne Images im Format 960 x 557 Pixel, Auflösung: 72 dpi mit den entsprechenden Projektangaben und Infos zu Bildrechten per E-Mail an kammer@arching.at.
Hier zu sehen: Neubau Future Art Lab, Wien. Fertigstellung: 2020. Planung: Pichler & Traupmann Architekten ZT GmbH. Fotografie: Toni Rappersberger.

Immer am letzten Stand - Info aus erster Hand:

 
 
 
 

Idente Vorschreibung wie 2020. Warum wird bei der Kammerumlage 2021 (nochmals) der Umsatz von 2018 herangezogen? Kein Fehler, sondern der Notbestimmung § 120 ZTG geschuldet, die im BGBl 27/2021 am 28.1.2021 kundgemacht wurde.

 

Kammerumlage Vorschreibung 2021: Info aus der Rechtsabteilung

Sie haben dieser Tage die Kammerumlagenvorschreibung 2021 erhalten. Coronabedingt beinhaltet diese eine Besonderheit, zu der uns schon viele Anfragen erreicht haben: Normalerweise wird die Umlage basierend auf den Umsätzen des vorvergangenen Jahres berechnet. Also die Kammerumlage 2019 auf Basis der Umsätze 2017, die Umlage 2020 auf Basis der Umsätze 2018, usw. Für das Jahr 2021 hätten also eigentlich die Umsätze 2019 herangezogen werden müssen. Aufgrund der Epidemie durfte keine Kammervollversammlung stattfinden, die den jeweiligen Umlagenbeschluss fällt. Der Gesetzgeber beschloss also eine „Notbestimmung“, den § 120 ZTG. Dieser normiert, dass die Kammerumlage auf Grundlage des Umlagenbeschlusses 2020 vorzuschreiben ist. Das bedeutet, dass 2021 (nochmals) die Umsätze 2018 herangezogen werden müssen. Wie in allen Jahren besteht die Möglichkeit, eine Stundung bzw. eine Teilzahlung zu vereinbaren. Diesbezüglich reicht ein kurzes Mail an buchhaltung@arching.at mit einem entsprechenden Vorschlag. Ob heuer noch die Umsätze 2019 aliquot berücksichtigt werden können, hängt davon ab, ob faktisch und rechtlich die Möglichkeit besteht, dass die Vollversammlung 2021 noch zusammentritt und einen neuen Umlagenbeschluß fällen kann.
Zum entsprechenden Umlagenbeschluss. § 120 ZTG, mit dem Covid 19 bedingt die Zuständigkeiten der Kammervollversammlung auf den Kammervorstand übergehen, wurde mit BGBl 27/2021 am 28.1.2021 kundgemacht. Somit hatte der Kammervorstand, abgesehen von der Festsetzung neuer Umlagen, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. Dies geschah per 9.2.2021. Die Unterlagen dazu finden Sie hier im Mitgliederbereich auf Link Arch+Ing. Bitte loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein.

 
 
 
 

JETzt: geht`s los!

 

Start zt: Podcast "JETzt:" wird im April hochgeladen

"JETzt:" Vielen Dank für Ihre Vorschläge via Link Arch+Ing! Unser Podcast hat "JETzt:" dank der Inputs von Andreas Michael Pehofer und Roman Pravits (hier geht´s zur Kreativsession) einen Namen. Das finale Cover für unseren zt: Kammer Podcast sehen Sie links. Der Premierentalk wird im April hochgeladen, morgen findet die Aufnahme der ersten ExpertInnenrunde statt. Die Entstehungsgeschichte des Erfolgsmodells "meinNormenPaket" können Sie im aktuellen Plan #51 auf Seite 9 hier nachlesen. In "JETzt: Normen" geht´s mit DDr.in Elisabeth Stampfl-Blaha (Managing Director von Austrian Standards International), DI Walter Ruck (Präsident der Wirtschaftskammer Wien) und DI Erich Kern (Präsident der Ziviltechnikerkammer Wien, Niederösterreich und Burgenland) um die erweiterten und auf die Anforderungen der Digitalisierung gepimpten Services sowie aktuelle Herausforderungen der Branche im Normenwesen.

 
 
 
 

INGGenial 2021: Top 3 aus aktuellem Magazin: Do, 4. März 2021 um 17:00 Uhr, ONLINE

 

Kammer der ZIVILTECHNIKER.INNEN für OÖ und SBG lädt Sie herzlich zur Projektpräsentation

Feiern Sie mit der Kammer der ZiviltechnikerInnen für OÖ und SBG den von der UNESCO zum 4. März ausgerufenen WORLD ENGINEERING DAY! https://worldengineeringday.net/ Wir präsentieren Ihnen an diesem Tag das Magazin INGGenial 2021 im virtuellen Rahmen und stellen jene drei Projekte aus der aktuellen Ausgabe vor, welche aufgrund einer Abstimmung als Favoriten hervorgegangen sind. INGGenial 2020 widmet sich den zahlreichen Projekten der Ingenieurkunst und zeigt ein breites Spektrum unterschiedlicher Tätigkeitsbereiche von Zivilingenieur.innen und Ingenieurkonsulent.innen. Programm die TOP 3 | Präsentationen der gewählten Favoriten Die Referenten werden ihre Inhalte online live präsentieren und stehen im Anschluss für Fragen zur Verfügung. Wir bitten um Ihre Anmeldung bis 25.2.2021 an c.hirschmann@arching-zt.at Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie zeitgerecht eine E-Mail mit Ihrem Zugangs-Link!

 

 

 
 
 
 

Veranstaltung zum Frauentag & Preisverleihung Prix des Femmes Architectes

 

Frauentag & Preisverleihung Prix des Femmes Architectes

Veranstaltung zum Frauentag & Preisverleihung! Prix des Femmes ArchitectesConférence le 8 Mars 2021 - Journée internationale de la femme 2021, On March 8, 2021 at 3 p.m. the ARVHA organizes a conference on "the place of women in architecture in Europe".

Weitere Informationen und Anmeldung

https://www.weezevent.com/la-place-des-femmes-dans-l-architecture-en-europe

 
 
 
 

BRISE Vienna & zt: Kammer - gemeinsam planen und leben

 

BRISE Vienna & zt: Kammer - gemeinsam planen und leben

BRISE - die Zukunft der Verwaltung. BRISE - digitale Bauverfahren. BRISE - bauen in einer wachsenden Stadt. Menschen aus Wirtschaft, Wissenschaft und der Wiener Verwaltung bilden ein interdisziplinäres ExpertInnen-Team. Wir freuen uns Projektpartner zu sein! Das Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Rahmen der Urban Innovative Actions Initiative kofinanziert. Das aktuelle BRISE Vienna Video und alle Infos finden Sie hier

 
 
 
 

Abgabedatum: 05.03.2021, Jurysitzung: voraussichtlich März/April 2021

 

DESIGNWETTBEWERB: Gestaltung einer Skulptur für den Ehrentitel der BSZI

Die Bundessektion der ZivilingenieurInnen (BSZI) der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen (BKZT) schreibt einen Wettbewerb zur künstlerischen Gestaltung einer Skulptur aus. Diese neuzugestaltende Skulptur soll den von der BSZI verliehenen Ehrentitel durch ihre Gestaltung ergänzen und dessen Bedeutung hervorheben. Ebenfalls soll der Name für den Ehrentitel gefunden werden, der in Bezug zur ausschreibenden Stelle/zum Zivilingenieurwesen steht und noch nicht in Verwendung ist. Verliehen wird der Ehrentitel an Personen, die mit der BSZI bzw. dem Berufstand besonders verbunden sind, hervorragende fachliche Leistungen vorweisen können, oder sich in besonderem Maße um das Zivilingenieurwesen verdient gemacht haben. Die Ehrentitelverleihung und die Übergabe der Skulptur werden im Rahmen von Veranstaltungen der BKZT stattfinden.

Preisgeld und Budget:

  • 1. Preis: EUR 2.000.-
  • 2. Preis: EUR 1.000.-
  • 3. Preis: EUR 1.000.-

Informationen zum Designwettbewerb finden Sie hier. Alle Infos zur Ausschreibung finden Sie hier.

 
 
 
 

Architekturpreis: gebaut 2020. Einreichungen bis zum 12. März 2021.

 

gebaut 2020 - Architekturpreis und Ausstellung

Auch dieses Jahr sucht die Stadt Wien - Architektur und Stadtgestaltung für die Ausstellung "gebaut 2020" qualitativ hochwertige architektonische Projekte, die im abgelaufenen Kalenderjahr fertiggestellt wurden. ArchitektInnen und PlanerInnen sind aufgerufen, bis zum 12. März 2021 Neu-, Zu- und Umbauten im Wiener Stadtgebiet, die im Jahr 2020 auf privaten Grundstücken realisiert wurden, einzureichen. Die ausgewählten Projekte werden mit dem "gebaut 2020" Architekturpreis ausgezeichnet, ein Jahr in der gleichnamigen Ausstellung in den Räumlichkeiten der Stadt Wien - Architektur und Stadtgestaltung gezeigt sowie in der Publikation "gebaut 2020-2025" abgebildet. Nähere Infos finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen und unter www.gebaut.mvd.org.

 
 
 
 

BREXIT - Auswirkungen des Austritts- und Handelsabkommens im Bereich der sozialen Sicherheit

 

BREXIT - Auswirkungen des Austritts- und Handelsabkommens im Bereich der sozialen Sicherheit

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat mit 1.2.2020 die Europäische Union verlassen. Dies hat unter anderem im Bereich der sozialen Sicherheit massive Auswirkungen auf die zwischenstaatlichen Verfahren. In dem zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich geschlossenen Austrittsabkommen wurde ein Übergangszeitraum bis 31.12.2020 festgelegt, in dem das Vereinigte Königreich weiterhin wie ein EU-Mitgliedstaat zu behandeln war. Darüber hinaus wurde für bestimmte Personengruppen in den im Austrittsabkommen genannten Situationen das EU-Recht auch über den 31.12.2020 für weiterhin anwendbar erklärt. Die VO (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 waren daher bis zum 31.12.2020 uneingeschränkt weiter anwendbar; ab dem 1.1.2021 sind die vorgenannten Verordnungen nur noch auf die vom Austrittsabkommen erfassten Personen anwendbar. Im Dezember 2020 konnte zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Einigung über ein Handels- und Kooperationsabkommen erzielt werden, das auch Bestimmungen im Bereich der sozialen Sicherheit enthält. Das gegenständliche Abkommen ist zwar noch nicht in Kraft, allerdings wurde von der Europäischen Union eine Vorweganwendung ab dem 1.1.2021 empfohlen. Finden Sie hier die vollständigen Vertragswerke.