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zt: News 26.03., Härtefall-Fonds, Kurzarbeit & FAQ, der Service Ihrer Berufsvertretung

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Mehrmals täglich aktualisierte FAQ - Informationen für ZT

Wir sammeln in Zusammenarbeit mit den Schwesterkammern und der Bundeskammer alle Fragen von ZiviltechnikerInnen und stellen die Antworten, mehrmals täglich aktualisiert, ins Netz. Bitte nutzen Sie auch diese Informationsquelle, wahrscheinlich beinhaltet sie bereits die Klärung Ihrer Problematik.

Wir stehen vor großen Herausforderungen, die wir mit gemeinsamen Anstrengungen bewältigen werden. Ihre Kammer steht mit AMS, Gewerkschaft, WKO, mit öffentlicher Hand und allen Stakeholdern in Kontakt und hat das klare Ziel: Kein ZT-Büro darf bei Förderungen, Unterstützungen, Krisenfonds, etc. vergessen werden. Der einheitliche Ablauf der Beantragung von Kurzarbeit ist nun gewährleistet, ab morgen sollen Anträge für den Härtefall-Fonds möglich sein. Dazu kommt das Engagement der zt:Kammer zum Aufruf des  Schulterschlusses der Standesvertretungen der Baubranche, WKO sowie AuftraggeberInnen, um die Regierung aktiv zu unterstützen: Mit einer klaren Interpretation der Verordnungen durch die Branche soll der Regierung unter die Arme gegriffen werden. Gewerke und Planer brauchen Rechtssicherheit! Mehr zu all diesen Themen lesen Sie weiter unten.

 
 
 
 

 

Härtefall-Fonds: Wer bekommt hier Unterstützung?

Kurzarbeit (Informationen weiter unten) kann seit vergangenem Freitag beantragt werden. Vergangene Woche hat der Nationalrat das 2. Covid-19-Gesetzespaket (die arbeitsrechtlichen Neuigkeiten finden Sie hier) verabschiedet. Damit ist der, in Artikel 15 und medial bereits angekündigte, „Härtefall-Fonds“ der Regierung auf den Weg gebracht. Der Härtefall-Fonds soll das Sicherheitsnetz für kleine Betriebe sein und eine Erste-Hilfe Maßnahme der Bundesregierung für Selbständige in akuter finanzieller Notlage in der Corona-Krise.
Nicht die Finanzämter, sondern die Wirtschaftskammer wird diese Förderung im Auftrag des Bundes abwickeln. Ziel dieser Sofortmaßnahme ist, einen Beitrag zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten zu leisten. Für Umsatzentgänge steht parallel ein eigenes 15-Milliarden-Euro-Paket zur Verfügung, an dessen Ausgestaltung die Bundesregierung derzeit intensiv arbeitet.
Die Eckpunkte des Härtefall-Fonds:

  • Bezugsberechtigt sind unter anderem EPU, KleinstunternehmerInnen, Neue Selbständige, freie DienstnehmerInnen.
  • Die Höhe des Zuschusses macht in der 1. Phase bis zu 1.000 Euro aus, in der 2. Phase bis zu 2.000 Euro pro Monat.
  • Der Härtefall-Fonds soll Ihnen einen ersten Zuschuss bringen, den Sie auch später nicht zurückzahlen müssen.
  • Sie finden, so ist es derzeit online angekündigt, den Link zur Beantragung ab Freitag, 27.3.2020, 17:00 Uhr auf dieser Seite der WKO.

Die zt:Kammer (bitte teilen/kommentieren Sie die Initiative auf der zt:Facebook-Site) konnte bereits öffentlichkeitswirksam Sensibilität erzeugen (https://www.diepresse.com/5789553/freiberufler-bangen-um-soforthilfe?from=rss), sodass es seitens der Regierung die Klarstellung gab, dass auch „Freiberufler“ (EPU und Kleinstunternehmen) von diesem Fonds profitieren werden: https://tvthek.orf.at/profile/Eco/11523082/Eco-Spezial/14045803/Minister-ueber-Wirtschaftshilfe-der-Regierung/14667613

 
 
 
 

 

Wien: Unterbrechung oder Hemmung von Fristen

Link zu Details "Unterbrechung oder Hemmung von Fristen und Beschränkung des Verkehrs zwischen Behörden und Beteiligten in baubehördlichen Verfahren gemäß 2. COVID-19-Gesetz, BGBl I Nr. 16/2020 vom 21.03.2020", veröffentlicht am 25.03.2020

 
 
 
 

 

"Corona-Kurzarbeit": Formulare und Procedere online

Der einheitliche und gesicherte Ablauf der Beantragung ist gewährleistet, alle Formulare finden sich als PDF online. Sie können die Sozialpartnervereinbarungen (Einzelvereinbarung und Betriebsvereinbarung) nach dem lokalen Abspreichern mit dem Programm Adobe Reader DC direkt am Computer ausfüllen. 
Zum Corona-Kurzarbeitsmodell (Stand 22.03.2020)

Sie finden per Link Überblick und die detaillierte Erklärung inklusive Ablauf der Antragstellung für ZiviltechnikerInnen Schritt für Schritt sowie Antworten auf sämtliche bis jetzt an uns gestellte Fragen. Achtung, dieses Modell kann rückwirkend ab 01.03.2020 beantragt werden, Dauer: maximal 3 Monate mit Erweiterung auf weitere 3 Monate und es gilt nicht für freie DienstnehmerInnen!

 
 
 
 

 

Baubranche: ZT-Empfehlung zur einheitlichen Vorgehensweise

Die Kammern der ZiviltechnikerInnen rufen die gesamte Baubranche, WKO, öffentliche AuftraggeberInnen (ASFINAG, BIG, ÖBB, etc.) und Stakeholder auf, die Regierung aktiv zu unterstützen: Mit einer klaren Interpretation der Verordnungen durch die Branche soll der Regierung unter die Arme gegriffen werden. Gewerke und Planer brauchen Rechtssicherheit! Ein derartiger Schulterschluss ist aus Sicht der ZT-Standesvertretung das geeignete Mittel, einen Beitrag zur Abwicklung der COVID 19 Krise zu leisten. Zum einen wird die Ansteckungsgefahr im Baustellenbereich weiter reduziert. Zum anderen werden etwaige wirtschaftliche Nachteile nicht unsinnig in die Höhe geschraubt. UND durch den Schulterschluss wird auch ein Miteinander aller beteiligten Parteien nach Ende der COVID-19-Krise gewährleistet.

Mehr zum zt:Plan "Schulterschluss der Baubranche" lesen Sie hier.

Fortsetzen oder Einstellen von Tätigkeiten:
Häufig gestellte Fragen am ZT-Servicetelefon betreffen auch das Einstellen der Arbeiten. Unsere Kammer bemüht sich im Sinne einer sozialpartnerschaftlichen Beziehung hier der Regierung Lösungen zu präsentieren, siehe oben, die ein Fortführen der Planungs- und Bauarbeiten ermöglicht. Bis dahin gilt: Sprechen Sie mit Ihren AuftraggeberInnen! Halten Sie getroffene Vereinbarungen möglichst schriftlich fest. Wir können Ihnen nicht raten, auf Eigeninitiative die Arbeit einzustellen!
Muster Bestätigung für Schlüsselarbeitskräfte:

 
 
 
 

 

News zu Fristerstreckung laufender Wettbewerbsverfahren

Als Vertreterin aller Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker hat die zt:Kammer aufgrund der aktuellen Gegebenheiten öffentliche und private AuftraggeberInnen auch ersucht, die Abgabefristen bei derzeit laufenden Wettbewerbsverfahren zu erstrecken. Im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit in dieser Ausnahmesituation haben uns bereits einige erfreuliche Rückmeldungen erreicht, die eine Fristerstreckung vorsehen:

  • Die bisherigen Termine zum Wettbewerb NÖ Sozialpädagogisches Betreuungszentrum Korneuburg (SBZ) werden vorerst um 6 Wochen verschoben. Weitere Informationen werden durch das Verfahrensbüro mitgeteilt.
  • Beim Wettbewerb 1050 Wien, Kriehubergasse 18, Neubau eines Turnsaalzentrums, wird dem Wunsch einer Fristerstreckung nachgekommen. Der späteste mögliche Abgabezeitpunkt der Wettbewerbsarbeiten bei diesem Verfahren wird daher auf Freitag, 03.04.2020, 12:00 Uhr verschoben.
  • Zum Wettbewerb LeopoldQuartier wird eine abgestimmte Entscheidung hinsichtlich der Verfahrensfristen kommende Woche getroffen werden.
  • Zum Wettbewerb WH Arena: hier hat sich die WH-Arena Projektentwicklung GmbH entschlossen, die Abgabefrist der Wettbewerbsstufe_1 von 14.04.2020, 16:00 Uhr auf 17.08.2020, 16:00 Uhr zu erstrecken.
  • Beim Wettbewerb Volksschule Moosbrunn war der Abgabetermin bereits am 28.02.2020, die Preisgerichtssitzung wird jedoch nicht wie ursprünglich geplant, am 19. März stattfinden, sondern auf einen noch zu bestimmenden Termin verschoben.

 
 
 
 

 

Erreichbarkeit Ihrer Kammerdirektion

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in intensiver Zusammenarbeit mit Länder- und Bundeskammer via Home-Office fieberhaft daran, Ihnen immer die aktuellsten Informationen auf unserer Website zur Verfügung zu stellen. Für spezielle Einzelfallkonstruktionen stehen wir Ihnen natürlich weiterhin mit Rat und Tat zur Verfügung. Anfragen per E-Mail an kammer@arching.at sind für uns derzeit am leichtesten zu administrieren. Wir sind für Sie von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr telefonisch und elektronisch erreichbar.

 

Für Fragen zur Abgabe von Originaldokumenten, wie etwa bei Prüfungs- und Befugnisansuchen, kontaktieren Sie uns bitte vorab telefonisch.
Bis auf Weiteres bleiben das zt:Haus und die zt:Akademie in der Karlsgasse 9, 1040 Wien, für den Kundenverkehr geschlossen. Das bedeutet, persönliche Termine, Veranstaltungen, Kurse, Workshops werden bis 14.04.2020 nicht durchgeführt.

 
 
 
 

 

Nutzen Sie Link Arch+Ing: sicher in Kontakt bleiben

Über Link Arch+Ing tauschen sich Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker aus, es findet Wissenstransfer statt. Im Mitgliederbereich können Sie sich über Neues untereinander informieren, er bietet unseren Mitgliedern über gesicherte Zugänge Tools zum Verwalten, Bearbeiten und Archivieren von Dokumenten. Kurz zusammengefasst: es bietet alle Aktivitäten immer und überall im Überblick plus interessante Austauschmöglichkeiten, zum Beispiel via Diskussionsforen.
Danke an dieser Stelle an alle Mitglieder des Ausschusses Wissenstransfer: durch ihre Pionierarbeit wurde das Tool Link Arch+Ing, die Plattform für ZiviltechnikerInnen, institutionalisiert. Viele unserer Mitglieder nutzen die zahlreichen Services bereits, durch die unter anderem auch die uneingeschränkte Funktionärsarbeit redundant gesichert ist und stattfindet.

 
 
 
 

 

Maßnahmen und FAQ der zt:akademie

Als Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus sowie aufgrund des am 10.3.2020 erlassenen Verbots von Indoor-Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden sind sämtliche Veranstaltungen der zt: akademie ab sofort bis einschließlich 14. April 2020 ausgesetzt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Alle bereits angemeldeten TeilnehmerInnen wurden am 11. März 2020 über die Absage per E-Mail verständigt.
Zu weiterführenden Informationen gelangen Sie hier.

 
 
 
 

 

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links zum Coronavirus (SARS-CoV-2):

Hotlines (rund um die Uhr):

  • Coronavirus Hotline für allgemeine Fragen: 0800 555 621
  • Coronavirus Hotline bei Verdacht auf Erkrankung: 1450