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zt: News 20.03., Formular Kurzarbeit da & FAQ, der Service Ihrer Berufsvertretung

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Ständig aktualisierte FAQ, gesammelte Informationen für ZT

Das Coronavirus stellt uns vor große Herausforderungen, die wir mit gemeinsamen Anstrengungen bewältigen werden. Wir unterstützen Sie dabei mit aktuellen Infos aus der zt:Branche. Wir sammeln derzeit in Zusammenarbeit mit den Schwesterkammern und der Bundeskammer alle Fragen von ZiviltechnikerInnen und stellen die Antworten, mehrmals täglich aktualisiert, ins Netz. Bitte nutzen Sie auch diese Informationsquelle, vielleicht beinhaltet sie schon die Klärung Ihrer Problematik.

Wir stehen mit AMS, der Gewerkschaft, WKO, mit öffentlicher Hand und allen Stakeholdern in Kontakt. Die Regierung hat am 18.03.2020 in einem Pressestatement verlautbart, dass 38 Milliarden Euro zur Rettung der Wirtschaft und der ArbeitnehmerInnen in die Hand genommen werden, "koste es, was es wolle!" Selbstverständlich müssen davon auch die ZiviltechnikerInnen umfasst sein. Unsere Kammer hat das klare Ziel: Kein ZT-Büro darf bei Förderungen, Unterstützungen, Krisenfonds, etc. vergessen werden.

 
 
 
 

 

"Corona-Kurzarbeit": jetzt Formulare und Procedere online

Kurzarbeit: Der einheitliche und gesicherte Ablauf der Beantragung ist nun gewährleistet, Sie finden alle Formulare derzeit als PDF online. Nach dem Herunterladen und Abspeicherung sind diese per Befehl "ausfüllen" bearbeitbar. Wir haben die GPA auch um offene Word Dateien ersucht und werden diese, sobald übermittelt, online ergänzen.
Zum Corona-Kurzarbeitsmodell (Stand 20.03.2020)

Sie finden dort im Überblick die detaillierte Erklärung inklusive Ablauf der Antragstellung für ZiviltechnikerInnen. Achtung, dieses Modell kann rückwirkend ab 01.03.2020 beantragt werden, Dauer: maximal 3 Monate mit Erweiterung auf weitere 3 Monate und es gilt nicht für freie DienstnehmerInnen!

 
 
 
 

 

Baubranche: ZT-Empfehlung zur einheitlichen Vorgehensweise

Konflikte in der Praxis machen Schulterschluss der Standesvertretungen der Baubranche, WKO, ZT-Kammern sowie AuftraggeberInnen notwendig. Die Kammern der ZiviltechnikerInnen rufen die gesamte Baubranche, WKO, öffentliche AuftraggeberInnen (ASFINAG, BIG, ÖBB, etc.) und Stakeholder dazu auf, die Regierung aktiv zu unterstützen: Mit einer klaren Interpretation der Verordnungen durch die Branche soll der Regierung unter die Arme gegriffen werden.
Gewerke und Planer brauchen Rechtssicherheit!

Ein derartiger Schulterschluss ist aus Sicht der ZT-Standesvertretung ein geeignetes Mittel einen Beitrag zur Abwicklung der COVID 19 Krise zu leisten. Zum einen wird die Ansteckungsgefahr im Baustellenbereich weiter reduziert. Zum anderen werden etwaige wirtschaftliche Nachteile nicht unsinnig in die Höhe geschraubt. Durch den Schulterschluss wird auch ein Miteinander aller beteiligten Parteien nach Ende der COVID 19 Krise gewährleistet.

  • Die Kammern der ZiviltechnikerInnen gehen derzeit aktiv auf die genannten Stakeholder und Partner zu. Unser bundesweites Präsidium tagt täglich per Videokonferenz. Wir halten Sie über Aktuelles auf dem Laufenden.

Mehr zum zt:Plan "Schulterschluss der Baubranche" lesen Sie hier.

Fortsetzen oder Einstellen von Tätigkeiten:
Häufig gestellte Fragen am ZT-Servicetelefon betreffen auch das Einstellen der Arbeiten. Unsere Kammer bemüht sich im Sinne einer sozialpartnerschaftlichen Beziehung hier der Regierung Lösungen zu präsentieren, siehe oben, die ein Fortführen der Planungs- und Bauarbeiten ermöglicht. Bis dahin gilt: Sprechen Sie mit Ihren AuftraggeberInnen! Halten Sie getroffene Vereinbarungen möglichst schriftlich fest. Wir können Ihnen nicht raten, auf Eigeninitiative die Arbeit einzustellen!
Muster Bestätigung für Schlüsselarbeitskräfte (Stand: 19.03.2020):

 
 
 
 

 

News zu Fristerstreckung laufender Wettbewerbsverfahren

Als Vertreterin aller Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker hat die zt:Kammer aufgrund der aktuellen Gegebenheiten öffentliche und private AuftraggeberInnen auch ersucht, die Abgabefristen bei derzeit laufenden Wettbewerbsverfahren zu erstrecken. Im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit in dieser Ausnahmesituation haben uns bereits einige erfreuliche Rückmeldungen erreicht, die eine Fristerstreckung vorsehen:

  • Die bisherigen Termine zum Wettbewerb NÖ Sozialpädagogisches Betreuungszentrum Korneuburg (SBZ) werden vorerst um 6 Wochen verschoben. Weitere Informationen werden durch das Verfahrensbüro mitgeteilt.
  • Beim Wettbewerb 1050 Wien, Kriehubergasse 18, Neubau eines Turnsaalzentrums, wird dem Wunsch einer Fristerstreckung nachgekommen. Der späteste mögliche Abgabezeitpunkt der Wettbewerbsarbeiten bei diesem Verfahren wird daher auf Freitag, 03.04.2020, 12:00 Uhr verschoben.
  • Zum Wettbewerb LeopoldQuartier wird eine abgestimmte Entscheidung hinsichtlich der Verfahrensfristen kommende Woche getroffen werden.
  • Zum Wettbewerb WH Arena: hier hat sich die WH-Arena Projektentwicklung GmbH entschlossen, die Abgabefrist der Wettbewerbsstufe_1 von 14.04.2020, 16:00 Uhr auf 17.08.2020, 16:00 Uhr zu erstrecken.
  • Beim Wettbewerb Volksschule Moosbrunn war der Abgabetermin bereits am 28.02.2020, die Preisgerichtssitzung wird jedoch nicht wie ursprünglich geplant, am 19. März stattfinden, sondern auf einen noch zu bestimmenden Termin verschoben.

 
 
 
 

 

Fristerstreckung Bauverfahren und Baustellen Wien (20.03.)

Nach Anfrage an die MA37 hinsichtlich Fristerstreckung zu laufenden Verfahren bzw. zum Setzen eines Baubeginns nach Baubewilligung, dürfen wir allen KollegInnen die Antwort hier zur Verfügung stellen:
Nach Abklärung mit der Magistratsdirektion kann mitgeteilt werden, dass es derzeit keine gesetzlichen Änderungen an Fristen im Bereich der Bauordnung und deren Nebengesetzen geben wird. Eine Verzögerung tritt natürlich dadurch ein, dass derzeit keine Bauverhandlungen durchgeführt werden können. Sobald die Beschränkungen hinsichtlich der Bewegungsfreiheit wieder wegfallen, werden wir natürlich auch wieder die ausständigen Verhandlungen ausschreiben. Bei Rechtsmittelfristen kann sich auf Grund der derzeitigen Beschränkungen ergeben, dass Rechtsmittel noch später eingebracht werden mit der Begründung, dass eine Einbringung innerhalb der vorgesehenen Frist nicht möglich war. Dies wird im Einzelfall an Hand der Regelungen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 71 AVG) zu prüfen sein.

Unser Sektionsvorsitzender der Architekten, Thomas Hoppe, hielt mit der Baupolizei Rücksprache und es darf gerne folgende Information an die KollegInnen weitergeben werden:
Die in Gesetzen genannte Fristen (und damit auch jene auf den Bescheiden) sind vorerst nicht ausgesetzt. Die Baupolizei hatte die Berufsvertretung auf kurzem Wege informiert, dass die KollegInnen auf jeden Fall ein (auch formloses oder digitales) Schriftstück mit der Bitte um Streckung der Frist unter exaktem Bezug auf das entsprechende Projekt übermittelt sollen um für die spätere Behandlung einen Anknüpfungspunkt zu haben.

 
 
 
 

 

Erreichbarkeit Ihrer Kammerdirektion

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in intensiver Zusammenarbeit mit Länder- und Bundeskammer via Home-Office fieberhaft daran, Ihnen immer die aktuellsten Informationen auf unserer Website zur Verfügung zu stellen. Für spezielle Einzelfallkonstruktionen stehen wir Ihnen natürlich weiterhin mit Rat und Tat zur Verfügung. Anfragen per E-Mail an kammer@arching.at sind für uns derzeit am leichtesten zu administrieren. Wir sind für Sie von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr telefonisch und elektronisch erreichbar.

 

Für Fragen zur Abgabe von Originaldokumenten, wie etwa bei Prüfungs- und Befugnisansuchen, kontaktieren Sie uns bitte vorab telefonisch.
Bis auf Weiteres bleiben das zt:Haus und die zt:Akademie in der Karlsgasse 9, 1040 Wien, für den Kundenverkehr geschlossen. Das bedeutet, persönliche Termine, Veranstaltungen, Kurse, Workshops werden bis 14.04.2020 nicht durchgeführt.

 
 
 
 

 

Nutzen Sie Link Arch+Ing: sicher in Kontakt bleiben

Über Link Arch+Ing tauschen sich Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker aus, es findet Wissenstransfer statt. Im Mitgliederbereich können Sie sich über Neues untereinander informieren, er bietet unseren Mitgliedern über gesicherte Zugänge Tools zum Verwalten, Bearbeiten und Archivieren von Dokumenten. Kurz zusammengefasst: es bietet alle Aktivitäten immer und überall im Überblick plus interessante Austauschmöglichkeiten, zum Beispiel via Diskussionsforen.
Danke an dieser Stelle an alle Mitglieder des Ausschusses Wissenstransfer: durch ihre Pionierarbeit wurde das Tool Link Arch+Ing, die Plattform für ZiviltechnikerInnen, institutionalisiert. Viele unserer Mitglieder nutzen die zahlreichen Services bereits, durch die unter anderem auch die uneingeschränkte Funktionärsarbeit redundant gesichert ist und stattfindet.

 
 
 
 

 

Maßnahmen und FAQ der zt:akademie

Als Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus sowie aufgrund des am 10.3.2020 erlassenen Verbots von Indoor-Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden sind sämtliche Veranstaltungen der zt: akademie ab sofort bis einschließlich 14. April 2020 ausgesetzt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Alle bereits angemeldeten TeilnehmerInnen wurden am 11. März 2020 über die Absage per E-Mail verständigt.
Zu weiterführenden Informationen gelangen Sie hier.

 
 
 
 

 

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links zum Coronavirus (SARS-CoV-2):

Hotlines (rund um die Uhr):

  • Coronavirus Hotline für allgemeine Fragen: 0800 555 621
  • Coronavirus Hotline bei Verdacht auf Erkrankung: 1450