Die seit einigen Jahren gültige Schwellenwerte-Verordnung, mit der die im Bundesvergabegesetz festgelegte Direktvergabegrenze von 50.000 auf 100.000 Euro erhöht wurde, wurde ein weiteres Mal, nämlich bis 31.12.2016 verlängert. Demnach dürfen öffentliche Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich weiterhin bis zu einem Betrag von 100.000 Euro direkt vergeben werden.
Details unter diesem Link.