Vergaberechtsreformgesetz 2018

Öffentliche Vergabe ist ein Thema, das uns weiterhin intensiv beschäftigt. Wir haben im Rahmen des neuen Vergabegesetzes eine geplante Verschärfung bei der Auftragswertberechnung gemeinsam mit dem Gemeindebund und der WKO abwenden können. Die Zusammenrechungspflicht hätte wohl zu einem Einbruch bei der Anzahl von Architetur-Wettbewerben geführt. Schon gegenüber der früheren SPÖ/ÖVP-Regierung konnten wir durchsetzen, dass geistige Dienstleistungen in die Aufzählung für das verpflichtende Bestbieterprinzip aufgenommen werden. Doch damit ist die Arbeit noch lange nicht getan, die Vergabepraxis der öffentlichen Stellen muss verbessert werden:

  • Wir werden in und mit der Bundeskammer weiter gegen Billigstbietervergaben und für eine Klagelegitimation gesetzlicher Interessenvertretungen kämpfen.
  • Der umfangreiche Maßnahmenkatalog der "ZT-Kampagne" steht hier zum Download zur Verfügung.

 Zur Historie:

Die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen hat im Auftrag des Präsidenten und des Vizepräsidenten darüber informiert, dass der vorliegende Entwurf eines neuen Vergabegesetzes in Bezug auf das Thema "Zusammenrechnung" hinter dem Regierungsprogramm zurückbleibt. Die Bemühungen und Interventionen von Bundes- und Länderkammern der ZiviltechnikerInnen bei Regierungsparteien und Interessenvertretungen zum neuen Vergabegesetz zeigten Wirkung:

In der Sitzung des Verfassungsausschusses am Nachmittag des 11.4.2018 wurde klar gestellt, dass unterschiedliche Dienstleistungsaufträge, wie Architektur- und Fachplanung, Projektsteuerung, rechtliche Beratungsleistungen oder Vermessungsleistungen weiterhin nicht zusammenzurechnen sind. Den Text des Beschlusses des Ausschusses finden Sie hier. Mit einer derartigen "Ausschussfeststellung" legt der Gesetzgeber fest, wie eine Gesetzesstelle auszulegen und anzuwenden ist. Das Versprechen des Regierungsprogrammes wäre damit - so wie von uns gefordert - eingelöst.

Über Details der Formulierung der "Ausschussfeststellung" erfolgten noch Gespräche mit dem zuständigen Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, in die die Verhandlungsführerin der WKO und unsere Vergabejuristin Mag.a Karin Rathkolb eingebunden waren. Sehr erfreulich ist auch, dass die Bemühungen, die Medien (siehe Presse vom 12.3.2018) für das sperrige Thema "Zusammenrechnung" zu interessieren, erfolgreich waren. Unsere bundesweite Kritik an der überschießenden Zusammenrechnung wurde publiziert.

Informationen für den Berufsstand finden Sie, ständig aktualisiert, auch im Vergabeblog der bAIK.

 

Kammer verteidigt Bestbieterprinzip

Christian Aulinger, Präsident der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen im ORF ZIB-Interview, gesendet am 3. April 2017
Den Beitrag können Sie per Klick auf den Link "ORF-ZIB" (rechts im Text) downloaden und zum Zeitpunkt Ihrer Wahl nachsehen
Großes Medieninteresse an der Pressekonferenz "ZiviltechnikerInnen schlagen Alarm" am 17. März 2017 in unserem Haus

Die Novelle des Bundesvergabegesetzes (BVergG) steht vor der Tür. Durch medienwirksame Initiativen nimmt die Kammer Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess.

Am 3. April ist die Begutachtungsfrist für den Ministerialentwurf des neuen Bundesvergabegesetzes abgelaufen. Dieser Entwurf ist insgesamt leider sehr enttäuschend ausgefallen. Die ZiviltechnikerInnenkammer hat daher - übrigens als erste Interessenvertretung - den Entwurf heftig und medienwirksam kritisiert.

Kammer mobilisiert Medien und Bündnispartner(innen)

Beiträge erschienen im "Kurier", in der "Presse", der "Wiener Zeitung" und der ORF-"Zeit im Bild". Die umfassende Analyse "Entwurf BVergG 2017" der Berufsvertretung und unsere wichtigsten Kritikpunkte lesen Sie bitte im Anhang. Mehr über alle Aktivitäten erfahren Sie im neuen "Plan" 41 (Erscheinungstermin 8. Mai 2017) sowie hier auf der Website der Bundeskammer unter "News". Die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Interessenvertretungen hat hervorragend geklappt: u. a. hat die WKO viele unserer Argumente in ihre eigene Stellungnahme übernommen. Im Rahmen eines gemeinsamen Termins mit der Plattform Baukulturpolitik hat Vizepräsident Sommer Bundesminister Drozda auf eine vorbildhafte Prüf- und Dokumentationspflicht zugunsten von Architekturwettbewerben im deutschen Vergaberecht aufmerksam gemacht. Auch unsere Forderung nach einem Einspruchsrecht für Interessenvertretungen wurde im Begutachtungsverfahren von zahlreichen Institutionen unterstützt. Wir hoffen, dass wir so endlich die Lücke im Rechtsschutz bei gesetzeswidrigen Vergaben schließen können. In den nächsten Wochen wird der Entwurf im Bundeskanzleramt überarbeitet. Danach muss er im Ministerrat und anschließend im Parlament beschlossen werden. Wir werden weiterhin gemeinsam und in enger Zusammenarbeit mit der Bundeskammer jede Möglichkeit nutzen, um Verbesserungen des Entwurfs zu erreichen und das Bestbieterprinzip für geistige Dienstleistungen zu verteidigen.