Erläuterungen zum Bauwerksbuch
Ziel ist es, Eigentümer:innen von Gebäuden bei der gesetzlich verankerten Erhaltungspflicht zu unterstützen, also sicherzustellen, dass Bauwerke in einem baurechtskonformen und sicheren Zustand erhalten bleiben.
Warum wurden die Erläuterungen eingeführt?
Mit der Bauordnungsnovelle 2014 wurde erstmals das Bauwerksbuch für Neu-, Zu- und Umbauten eingeführt. Die Intention war klar: Es sollte ein Instrument geschaffen werden, um sicherheitsrelevante Bauteile systematisch zu erfassen und deren regelmäßige Kontrolle zu gewährleisten. Das Gesetz wurde mit der Bauordnungsnovelle 2023 wesentlich erweitert – nun müssen auch bestimmte Bestandsgebäude, vor allem jene, die vor 1919 bzw. 1945 errichtet wurden, ein Bauwerksbuch erhalten.
Die Erläuterungen dienen dazu, einheitliche Standards zu schaffen – etwa zur Festlegung von Prüffristen, Prüftiefen und den nötigen Qualifikationen der ausführenden Personen. Damit sollen Rechtssicherheit, Nachvollziehbarkeit und Praxistauglichkeit für Eigentümer*innen, Fachleute und Behörden gewährleistet werden.
Wer hat die Erläuterungen erstellt?
An der Ausarbeitung der Erläuterungen waren mehrere Institutionen beteiligt, um Fachwissen und Praxiserfahrung zu bündeln:
- Hauptverband der Gerichtssachverständigen für Wien, Niederösterreich und Burgenland
- Landesinnung Bau-Wien
- Kammer der Ziviltechniker:innen für Wien, Niederösterreich und Burgenland
- Baupolizei der Stadt Wien (MA 37)
Diese Zusammenarbeit stellt sicher, dass die Erläuterungen sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch die technischen und praktischen Aspekte abdecken.
Wieso sind die Erläuterungen notwendig?
Die Erstellung und regelmäßige Führung eines Bauwerksbuchs ist eine komplexe Aufgabe, die technische, rechtliche und organisatorische Komponenten vereint. Die Erläuterungen geben konkrete Antworten auf Fragen wie:
- Welche Bauteile sind regelmäßig zu überprüfen?
- Wer darf ein Bauwerksbuch erstellen?
- Welche Prüffristen gelten bei welchem Schadensbild?
- Wie sind Dokumentationen und Maßnahmenpläne zu führen?
Damit wird ein praxisorientiertes Instrument geschaffen, das sowohl präventiv zur Erhöhung der Gebäudesicherheit als auch reaktiv zur strukturierten Sanierungsplanung dient.
Die Erläuterungen zum Bauwerksbuch finden Sie HIER.
DI Martin Schoderboeck
Vorsitzender der FG Bauwesen
